Page 10 - Grundsatzpapier_Energie
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finanzielle Unterstützung, während der Bau von Kernkraftwerken
verboten ist.
Der Bundesrat verabschiedete im Herbst 2015 zudem die Botschaft
zu einem neuen Lenkungssystem im Klima- und Energiebereich
(KELS). Allerdings haben sowohl der National- wie auch der Stände-
rat in der ersten Jahreshälfte 2017 beschlossen, gar nicht erst auf
diese Vorlage einzutreten. Damit lehnte das Parlament den Vor-
schlag für ein ursprünglich geplantes zweites Massnahmenpaket
der ES 2050 ab.
Eine weitere wichtige Weichenstellung ist die anstehende Revision
10 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) und das darin geplante
neue Strommarktdesign. Die entsprechende Vernehmlassung star-
tete Ende 2018. Bereits in der parlamentarischen Phase befindet sich
die Totalrevision des CO2-Gesetzes, mit dessen Hilfe die Schweiz
ihre Verpflichtungen gegenüber der internationalen Gemeinschaft
erfüllen will. Eine zentrale Rolle für die Versorgungssicherheit hat
die heimische Wasserkraft. Diese leidet jedoch unter den internatio-
nal verzerrten Marktpreisen sowie unter hohen Abgaben, was insbe-
sondere auf die geltenden Wasserzinse zurückzuführen ist. Eine
Weiterführung des heutigen Systems würde die Betreiber der
Schweizer Grosswasserkraft gegenüber ihren europäischen Kon-
kurrenten erheblich benachteiligen. Das Parlament ist derzeit mit
Vorschlägen des Bundesrates befasst, wie dem entgegengewirkt
werden kann.
Die geplante vollständige Liberalisierung des Strom- und des Gas-
markts harrt weiterhin der Umsetzung. Zum einen hat sich in der
Schweiz in jüngerer Zeit politischer Widerstand bemerkbar gemacht,
zum andern sieht die EU in der vollständigen Marktöffnung eine Be-
dingung für den Abschluss eines bilateralen Stromabkommens als
Teil eines übergeordneten Rahmenabkommens.
Basel-Landschaft vor finan- Per 1. Januar 2017 trat im Kanton Basel-Landschaft das totalrevi-
ziellen Herausforderungen dierte Energiegesetz in Kraft, das der Landrat im Juni 2016 beschlos-
sen hatte.
Der Schwerpunkt des Gesetzes, das das Ergebnis der Energiestrate-
gie 2012 des Kantons ist, liegt auf Energieeffizienzmassnahmen.
Daneben setzt es die Mustervorschriften der Kantone im Energiebe-
reich (MuKEn) für den Teil «Gebäude» um. Des Weiteren enthält es
Bestimmungen zur Energieplanung und zu Wärmeverbünden.
Ebenfalls wurde mit dem Gesetz das Grossverbrauchermodell einge-
führt, um Zielvereinbarungen zwischen Kanton und Unternehmen
voranzutreiben.
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