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NATIONALE UND KANTONALE


                                     ENERGIEPOLITIK















               Mit Annahme des revidierten Energiegesetzes  Das Handlungsfeld der Kantone fokussiert auf die
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               durch Volk und Stände im Mai 2017 werden die  raumplanerische Ausgestaltung, wie Anpassun-
               bisher beschriebenen globalen Trends auch für die  gen in den kantonalen Richtplänen, um Projekte
               Schweiz in Form der Energiestrategie 2050 ver-  im Bereich erneuerbarer Energien zu ermöglichen,
               bindlicher.                                    und auf Baubewilligungen im Gebäudebereich, wie
                                                              Wärmedämmung oder den Einsatz  erneuerbarer
               Die Reduktion der CO2-Emissionen, die zeitgleich  Energien. Die Energiedirektoren der Kantone und
               mit dem Ausstieg aus der (fast) klimaneutralen  ihre jeweiligen Fachstellen erarbeiten hierfür ge-
               Kernenergie erfolgen soll, macht es einerseits not-  meinsam die Mustervorschriften der Kantone im
               wendig, ein modernes Fördersystem der erneuer-  Energiebereich (MuKEn).
               baren Energien zu erarbeiten. Andererseits scheint
               es  umso  dringender,  national  eine  strikte  Tren-  Aufgabe der Kantone ist es somit, die eigenen Ge-
               nung und Aufgabenteilung zwischen Bund und  setze und Verordnungen untereinander und mit
               Kantonen bei der Energiepolitik zu definieren. Die  den Empfehlungen des Bundes weitgehend zu har-
               Totalrevision des CO2-Gesetzes steht zurzeit erst  monisieren. Wichtig für die Wirtschaft ist hierbei,
               am Beginn der parlamentarischen Phase, die eini-  dass die Standortattraktivität und die Wettbewerbs-
               ge Zeit dauern könnte.                         fähigkeit der Region bewahrt beziehungsweise ver-
                                                              bessert werden.
               Dem Bund fallen nicht nur sämtliche Aufgaben zu,
               die mit internationalen Klimaabkommen sowie
               der Reduktion von CO2-Emissionen in Verbindung
               stehen, er muss auch eine wettbewerbsfähige Ein-
               bindung in den europäischen Strom- und Gasbin-
               nenmarkt sicherstellen. In den Kompetenzbereich
               des Bundes fallen zudem die Ausarbeitung von
               Spezialgesetzen, wie dem Strom- oder Gasversor-
               gungsgesetz sowie Gesetzen für den sicheren Be-
               trieb von Stauanlagen, Kernkraftwerken und elek-
               trischen Anlagen. Genauso wie der Einsatz von
               Aufsichtsbehörden und die Ausgestaltung von fi-
               nanziellen Förderungen im Bereich der erneuerba-
               ren Energien.









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