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FINANZIERUNG
Die Schweiz wird sich mittelfristig von einem För- Die Finanzierungsmodelle müssen sich an den
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dersystem im Energiebereich verabschieden. Bis Grundsätzen der Zweckgebundenheit sowie der
zur Ablösung durch ein anderes System muss die Kostenneutralität orientieren. Eine zusätzliche
Förderung gezielt, kosteneffizient und befristet finanzielle Belastung der Unternehmen wird abge-
erfolgen. Die (neuen) erneuerbaren Energien sol- lehnt. Die Wirtschaftlichkeit muss gewahrt blei-
len über Anreize Unterstützung erfahren und so ben. Darunter sind unter anderem die Kosten-Nut-
über Innovation die Markttauglichkeit erlangen. zen-Verhältnisse wie auch die Rentabilität zu
verstehen.
Die erst teilweise erfolgte Liberalisierung des
Strom- und des Gasmarkts in der Schweiz sowie Die Rückvergütung des Netzzuschlags ist unter
die Energiepolitik in europäischen Nachbarstaa- anderem an die Bedingung gebunden, dass ein
ten verzerren den Strommarkt. Dadurch kommt Teil des Betrages in Effizienzmassnahmen rein-
insbesondere die Schweizer Wasserkraft massiv vestiert wird. Eine solche Reinvestition hat sich
unter Druck, die für eine sichere und saubere den Investitionszyklen der Unternehmen unter-
Stromversorgung auch künftig absolut zentral zuordnen. Ein Rückstellungskonto, um auch grös-
sein wird. Sie wird gegenüber anderen – nicht nur sere Investitionen zu ermöglichen, ist denkbar.
erneuerbaren – Energien sowie anderen Anbie-
tern/Produzenten auf dem europäischen Markt Die Zweckbindung der CO2-Abgabe – ursprüng-
stark benachteiligt. Solange der Markt derart ver- lich als reine Lenkungsabgabe konzipiert – ist ein
zerrt wird, sind einmalige und befristete Gegen- ordnungspolitischer Sündenfall. Im Rahmen des
massnahmen samt entsprechenden Kompensatio- neuen CO2-Gesetzes, spätestens aber mit der Neu-
nen nötig. konzipierung der Nachfolgeregelung für das För-
dersystem, ist die Struktur der CO2-Abgabe zu
Gaskombikraftwerke (GuD) können aus Sicht der überprüfen.
Handelskammer beider Basel in Zukunft bei der
Energieversorgung zumindest vorübergehend eine Wenn zukünftig ein Lenkungssystem das heutige
Rolle spielen – in welcher Form und in welchem Fördersystem ersetzt, sind die Lenkungsabgaben
Mass muss allerdings dahingestellt bleiben –, so- so rasch wie möglich von den Förder-Altlasten zu
lange GuD die heimische Wasserkraft nicht kon- befreien. Einer weiteren Zweckentfremdung ist
kurrenzieren. Sofern GuD zum Einsatz kommen, auf gesetzgeberischer Seite der Riegel zu schie-
muss für die Betreiber die Möglichkeit geschaffen ben. Zudem ist sicherzustellen, dass der Verwal-
werden, ihre CO2-Emissionen auch im Ausland tungsaufwand und die damit verbundenen Kosten
zu kompensieren. sowohl auf Seite Bund wie auch auf Seite der Un-
ternehmen tief gehalten werden.
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