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ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE


                        UND HANDLUNGSFELDER















               Unter Berücksichtigung  der oben beschriebenen  Wie die Schweiz zukünftig in der Energieversor-
                                                                                                                    21
               Aufgabenteilung leitet die Handelskammer beider  gung aufgestellt sein wird, hängt sehr stark davon
               Basel folgende allgemeine Grundsätze ab:       ab, welche Massnahmen definiert werden und wie
                                                              diese umzusetzen sind. Unabhängig von der ein-
               Allgemeine Grundsätze                          zelnen Massnahme besteht grosses Potenzial in
               Die  vergangenen  Jahre  haben  deutlich gezeigt,  der Innovation – vor allem beim Einsatz und beim
               dass die Schweizer Wirtschaft empfindlich auf  Verbrauch von Energie. Innovation ist eine Schlüs-
               preisliche Nachteile gegenüber den europäischen  selkompetenz des Wissensstandortes Schweiz, die
               Nachbarn reagiert. Dies gilt nicht nur für den  es weiter zu fördern und fordern gilt. Sie ist aus-
               Währungswechselkurs, sondern insbesondere auch  serdem ein wichtiges Mittel des Wirtschafts- und
               für Güter, deren Handel und Verkehr international  Forschungsstandorts Schweiz, um sich gegenüber
               verzahnt sind – wie die Energieträger. Als Haupt-  der ausländischen Konkurrenz zu behaupten.
               pfeiler einer zukunftsfähigen und nachhaltigen  Wichtig  ist,  dass  kein  Zwang  besteht,  Massnah-
               Energieversorgung erachtet die Handelskammer  men umzusetzen und, dass diese im  Einklang
               deshalb, dass die  Versorgungssicherheit sowie  mit europäischen und internationalen Prakti-
               wirtschaftsverträgliche und konkurrenzfähige  ken sind. Stattdessen sind Anreize zu setzen oder
               Energiepreise gewährt sind.                    Hilfestellungen zu leisten.

               Entscheide über die Energiestrategie müssen auf  Mit dem  Grossverbrauchermodell haben die
               einer sauberen Bilanz der verfügbaren Energieträ-  Kantone ein liberales Instrument zur Hand, das
               ger basieren. Die Grundlagen zur Bilanzierung  den betroffenen Unternehmen  grösstmöglichen
               dieser  Energieträger  und des  Importstroms  sind  Handlungsspielraum  gewährt,  um  die  rechtli-
               frei von ideologisierten Annahmen zu eruieren  chen Vorgaben von Bund und Kantonen zu erfül-
               oder zu erfassen.                              len. Daraus resultierende Zielvereinbarungen
                                                              müssen uneingeschränkt Gültigkeit haben – ins-
               Bund und Kantone haben sich im Rahmen ihrer  besondere dann, wenn sich die gesetzlichen Rah-
               Zuständigkeiten für eine ausreichende, breitgefä-  menbedingungen ändern. Das gilt vor allem für
               cherte, sichere, wirtschaftliche und umweltver-  den Detaillierungsgrad der verlangten techni-
               trägliche Energieversorgung einzusetzen. Umso  schen Aspekte. Da diese schon zu Beginn des Ver-
               wichtiger ist es, die 4-Säulen-Strategie des Bun-  fahrens festzulegen sind, kann das dazu führen,
               desrates –  Energieeffizienz, erneuerbare  Energi-  dass spätere, bessere technische Lösungen nicht
               en, Grosskraftwerke und Verstärkung der Ener-  mehr berücksichtigt werden.
               gieaussenpolitik – konsequent weiterzuverfolgen.







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