Stellungnahme zur Teilrevision Einführungsgesetz KVG

21.05.2019

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die vorgesehene Teilrevision des EG KVG als Teil des sozialpolitischen Massnahmenpakets zur Steuervorlage 17. Die Erhöhung erfolgt ein Jahr früher als bundesrechtlich vorgesehen und leistet damit einen Beitrag, um Familien mit tieferen Einkommen rasch von der zunehmenden Belastung durch stetig steigende Krankenkassenprämien zu entlasten.

Mit der Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) wird die Prämienverbilligung für Kinder von Familien mit unteren und mittleren Einkommen auf mindestens 80 Prozent der kantonalen Jahresrichtprämie erhöht. Bisher betrug die Höhe der Mindestverbilligung 50 Prozent. Damit wird eine zwingende bundesrechtliche Vorgabe umgesetzt, welche sich aus einer Revision des KVG ergeben hat. Der höhere Mindestanspruch soll ab 1. Januar 2020 gelten.

Die Handelskammer beider Basel nimmt im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung zur vorgesehenen Gesetzesänderung.

Konzeption

Die Finanzkommission des Landrates hat bei der Beratung der Steuervorlage 17 beschlossen, die ursprünglich als sozialen Ausgleich vorgesehene Erhöhung der Familienzulagen zu streichen und stattdessen ein alternatives sozialpolitisches Massnahmenpaket zu schnüren. Die Erhöhung des Mindestanspruches für Kinder, wie sie in dieser Gesetzesvorlage vorgesehen ist, erfolgt ein Jahr früher, als dies gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben erforderlich wäre. Dies ist Bestandteil des genannten Massnahmenpakets.

Anliegen

Für die Handelskammer beider Basel ist die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 von elementarer Bedeutung für die Wirtschaftsregion Basel. Sie hat stets unterstrichen, dass sie im Rahmen dieser Steuerreform dazu bereit ist, sozialpolitische Ausgleichsmassnahmen mitzutragen, um ein erfolgreiches Gelingen der Steuervorlage sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Handelskammer die vorliegende Gesetzesänderung und insbesondere die vorzeitige Umsetzung.

 

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