Flugtransporte bei Lebensmittel deklarieren

08.12.2023

Die Handelskammer beider Basel teilt die Meinung des Bundesrats und rät von einer Deklaration des Lufttransports bei Lebensmitteln ab.

Ausgangslage

Der Umweltschutz spielt bei der Wahl von Lebensmitteln eine immer grössere Rolle. Angaben über Herkunft und Produktionsart können Konsumenten helfen, sich für nachhaltige Lebensmittel zu entscheiden. Deshalb kennt die Schweiz bereits die obligatorische Deklaration verschiedener Produkteigenschaften. Die parlamentarische Initiative 22.424 verlangt nun, dass Verkäufer neu auch die Transportart, insbesondere den Flugtransport, bei frischen Lebensmitteln zwingend angeben müssen. Der Bundesrat spricht sich gegen eine solche gesetzliche Deklarationspflicht aus. Er verweist dabei auf den sehr geringen Anteil von mit dem Flug importierten Lebensmitteln und auf das bereits grosse freiwillige Engagement der Detailhändler in der Schweiz. Die Handelskammer teilt die Ansicht des Bundesrats und sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf.

Transport für Ökobilanz kaum relevant

Der Transport macht an der gesamten Ökobilanz eines Lebensmittels nur einen kleinen Teil aus. Verschiedene Studien zeigen klar: ob die Gurke, die Mango oder das Rindsfilet aus der Nähe kommen oder aus dem fernen Ausland, spielt für die Umwelt so gut wie keine Rolle. Die CO₂-Emissionen von Lebensmitteln fallen hauptsächlich während der Produktion an. Der Transport per Schiff, Bahn und Strasse fällt nicht ins Gewicht. In nicht wenigen Fällen sind importierte Lebensmittel sogar umweltfreundlicher, weil im Ausland eine ökologischere Produktion möglich ist. Eine Ausnahme bildet der Flugtransport, der grundsätzlich die Ökobilanz eines Lebensmittels fast immer stark verschlechtert. Es ist demnach sinnvoll, auf Lebensmittel, die mit dem Flug transportiert werden, möglichst zu verzichten.

Gesetzliche Regelung nicht verhältnismässig

Die Fakten zeigen jedoch, dass der Anteil von frischen Lebensmitteln, die per Luft transportiert werden, verschwindend klein ist. Bei Früchten und Gemüse ist der Anteil unter einem Prozent. Bei Fisch und Fleisch etwas höher. Zudem verwenden Detailhändler in der Schweiz grösstenteils bereits freiwillig eine entsprechende Kennzeichnung. Gewisse Grossverteiler verzichten sogar ganz auf den Lufttransport von frischen Lebensmitteln. Aus diesen Gründen sehen wir keine Notwendigkeit einer gesetzlichen Deklarationspflicht. Die administrativen Kosten (der Bund rechnet mit 100'000-200'000.- CHF Kontrollkosten pro Jahr) stehen in keinem Verhältnis zum sehr bescheidenen ökologischen Nutzen.

Position der Handelskammer beider Basel

Die Handelskammer unterstützt das Ziel, den Flugtransport von Lebensmitteln möglichst zu reduzieren und den Konsumenten grösstmögliche Transparenz zu bieten. Wir teilen jedoch die Ansicht des Bundesrats, dass kein Bedarf für eine gesetzliche Deklarationspflicht der Transportart besteht.

Sollte sich das Parlament für eine Deklarationspflicht aussprechen, fordern wir eine eindeutige Begrenzung der Bestimmung auf Flugtransporte. Eine generelle Kennzeichnung der Transportart von Lebensmitteln würde den Konsumentinnen und Konsumenten bei der Wahl von ökologischen Lebensmitteln ein falsches Bild vermitteln. Denn nur bei Flugtransporten ist die negative Wirkung auf die Ökobilanz eines Produkts eindeutig. Der Transport von Lebensmitteln auf dem Wasser, der Strasse oder der Schiene ist wie oben beschrieben für die Umwelt nicht entscheidend und kann in gewissen Fällen sogar ökologisch sinnvoll sein.

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1) Siehe zum Beispiel: Hannah Ritchie (2020) - "You want to reduce the carbon footprint of your food? Focus on what you eat, not whether your food is local", Online auf: 'https://ourworldindata.org/food-choice-vs-eating-local'

 

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