Ratschlag zum Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

17.12.2020

Die Handelskammer beider Basel begrüsst den Beitritt des Kantons Basel-Stadt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Wir fordern, dass der Kanton in der Umsetzung auf zusätzliche bürokratische Belastungen in Form von Lohngleichheitskontrollen verzichtet.

Das Parlament hat im Sommer 2020 die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) angenommen. Unterdessen wurde auch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) angepasst und weitgehend dem Bundesrecht angenähert. Nun geht es darum, die Bestimmungen des IVöB ins kantonale Recht zu überführen.


Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Revision des Beschaffungsrechts auf Bundesebene wie auch die Harmonisierung zwischen Kantonen und Bund anhand des IVöB.

Verlässlichkeit des Preises

Wir unterstützen insbesondere die stärkere Gewichtung qualitativer Kriterien bei Ausschreibungen. Dazu gehören die Plausibilität des Angebots, Innovation, Nachhaltigkeit und Qualität. Diese Zuschlagskriterien ermöglichen eine Verbesserung des Qualitätswettbewerbs. Künftig soll nicht mehr das «wirtschaftlich günstigste», sondern das «vorteilhafteste» Angebot den Zuschlag erhalten. Dies erlaubt es den Vergabestellen, vermeintlich billige Angebote mit versteckten Mehrkosten besser zu vermeiden. Anbieter mit fairen Preisen erhalten damit künftig eine realistische Chance auf einen Projektzuschlag.


Das BöB setzt explizit auf das Kriterium «Verlässlichkeit des Preises», um das Preis-Leistungs-Verhältnis von Angeboten zu beurteilen. Die IVöB verzichtet auf dieses Kriterium. Der Kanton kann aber anhand des Kriteriums «Plausibilität des Angebots» die Verlässlichkeit des Preises sicherstellen. Für die praktische Umsetzung des Kriteriums «Plausibilität des Angebots» hat die «Koordinationsstelle der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren» (KBOB) eine einfache Rechenformel geschaffen. Diese Formel wird auf nationaler Ebene beim Kriterium «Verlässlichkeit des Preises» bereits angewendet. Die Handelskammer beider Basel plädiert dafür, diese Formel auch auf kantonaler Ebene in der Umsetzung standardmässig zu berücksichtigen.

Kein «Basel-Finish» im Bereich Lohngleichheit

Beim Thema Gleichstellungs-Bedingungen plädieren wir dafür, auf einen «Basel-Finish» zu verzichten. Entgegen den Bestimmungen des Bundes will der Kanton Basel-Stadt Lohngleichheitsanalysen durch eine unabhängige Revisionsgesellschaft nicht erst ab 100, sondern bereits ab 50 Mitarbeitenden einführen. Für viele KMU bedeutet dies einen grossen administrativen und finanziellen Aufwand. Diese bürokratische Mehrbelastung ist teuer und unnötig. Gerade im Baugewerbe sorgen Gesamtarbeitsverträge und der intensive Wettbewerb um Fachkräfte bereits heute zu Lohngleichheit. Wir fordern deshalb, dass der Kanton Basel-Stadt auch nach der Revision des Beschaffungswesens am bewährten System festhält (GAV-Bestätigung und separate Selbstdeklaration auf Verlangen). Zudem plädieren wir dafür, dass weiterhin das Einigungsamt des Kantons die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes kontrolliert und nicht eine unabhängige Revisionsstelle.lament hat im Sommer 2020 die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) angenommen. Unterdessen wurde auch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) angepasst und weitgehend dem Bundesrecht angenähert. Nun geht es darum, die Bestimmungen des IVöB ins kantonale Recht zu überführen.


Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Revision des Beschaffungsrechts auf Bundesebene wie auch die Harmonisierung zwischen Kantonen und Bund anhand des IVöB.

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