Stromversorgung nachhaltig optimieren

09.07.2020

Mit der Revision des Energiegesetzes werden Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien geschaffen. Ziel ist es, die langfristige Stromversorgungssicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Die Handelskammer befürwortet diese Stossrichtung grundsätzlich, sieht aber noch Optimierungspotenzial.

Wir befürworten die Revision des Energiegesetzes grundsätzlich. Bedarf zur Nachbesserung sehen wir insbesondere bei der Priorisierung der förderwürdigen Anlagen, um die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom, vor allem während des Winterhalbjahres, zu verbessern. Zudem erachten wir es als wichtig, dass die bestehenden Planungs- und Einspruchsverfahren für neue Stromerzeugungs- und Speicheranlagen hinterfragt werden.

Unsere wichtigsten Anliegen
  • Die Planungs- und Einspruchsverfahren beim Bau von Anlagen zur Energieerzeugung oder -speicherung sind heute sehr komplex und langwierig. Zudem können auch vielversprechende Projekte der erneuerbaren Energien noch bis kurz vor deren Realisierung gestoppt werden. Solange dies der Fall ist, sehen wir eine Festschreibung der Richtwerte zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu verbindlichen Zielen als nicht praktikabel an.
  • Zentral aus unserer Sicht ist, dass generell solche Projekte prioritär gefördert werden, die einen Beitrag an die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom während des Winterhalbjahres leisten können, da hier aus unserer Sicht vordringlicher Handlungsbedarf besteht.
  • Bei der Förderung von Photovoltaikanlagen soll der Beitrag an die Versorgungssicherheit während des Winterhalbjahrs, den eine Anlage leisten könnte, mindestens genauso hoch gewichtet werden wie die Förderkosten im Verhältnis zur angebotenen Kapazität.
  • Eine Erhöhung des Förderanteils aus dem Netzzuschlag befürworten wir unter der Prämisse, dass diese gezielt der Grosswasserkraft zugutekommt.
  • Unter der Voraussetzung, dass diese bei Erfolg von einem allfälligen Investitionsbeitrag in Abzug gebracht werden, befürwortet die Handelskammer Projektierungsbeiträge, um Investitionen in Wasserkraft, Windenergie- und Geothermieanlagen zu fördern.
  • Eine generelle Flexibilisierung der Energieetikette wie vorgeschlagen lehnt die Handelskammer ab. Es ist aus unserer Sicht keinesfalls förderlich, wenn sach- und themenfremde Eigenschaften des Produkts – genannt sind beispielsweise Lärmemissionen – zusätzlich aufgenommen werden sollen.

Lesen Sie dazu unsere Stellungnahme. 

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