Blackout stoppen

24.03.2025

Die Handelskammer beider Basel befürwortet den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen).  

Ausgangslage

Am 16. Februar 2024 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle» (Blackout stoppen) dem Bundesrat vorgelegt. Die Initiative fordert, die Sicherstellung der Stromversorgung in der Bundesverfassung zu verankern und dem Bund klare Verantwortlichkeiten für eine sichere Energieversorgung zuzuweisen. Teile dieser Massnahmen gehen dem Bundesrat zu weit, woraufhin ein indirekter Gegenvorschlag erarbeitet und am 28. August 2024 angekündigt wurde. Dieser würde das bestehende Verbot für Rahmenbewilligungen neuer Kernkraftwerke und Änderungen an bestehenden Anlagen aufheben. Sollte die Initiative angenommen werden, könnten künftig wieder Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke erteilt werden.

Die Einführung des Netto-Null-Ziels hat die energiepolitische Lage der Schweiz grundlegend verändert. Durch die Zustimmung der Bevölkerung zum Stromgesetz am 9. Juni 2024 hat diese gefordert, dass die nationale Energieversorgung künftig ohne fossile Energien durch klimaschonenden Strom erfolgen soll. Trotz Investitionen in erneuerbare Energien reicht deren Kapazität möglicherweise nicht aus, um die Schweiz langfristig zuverlässig zu versorgen. Zusätzlich hat der Krieg in der Ukraine die Abhängigkeit der Schweiz von internationalen Energieimporten – insbesondere Öl und Gas - verdeutlicht.

Kernkraftwerke liefern langfristig eine konstante Stromproduktion und verursachen dabei keine direkten CO₂-Emissionen. Derzeit liefern die vier in Betrieb stehenden Anlagen etwa ein Drittel des Stroms in der Schweiz. Um eine sichere und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten, sollte die Schweiz eine technologieoffene Strategie verfolgen – sowohl für die Kernkraft als auch für erneuerbare Strategien.

Unsere Position

Die Handelskammer beider Basel unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Bundes, da wir Technologieoffenheit als essenziell für die Erreichung des Netto-Null-Ziels erachten. Statt auf Verbote zu setzen, plädieren wir für Anreize, um klimafreundliche und wirtschaftsverträgliche Lösungen voranzutreiben.

Der indirekte Gegenvorschlag schafft einen flexiblen Rahmen, der es ermöglicht, neue Technologien zu prüfen und bei Bedarf entsprechende Rahmenbewilligungen zu erteilen. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch den Bau neuer Kernkraftwerke, sondern sichert der Schweiz die Möglichkeit, technologische Entwicklungen im Bereich der Energieversorgung zukunftsorientiert zu nutzen.

 Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit

Die Versorgungssicherheit ist zentral für das reibungslose Funktionieren der Schweizer Wirtschaft. Der Strombedarf der Bevölkerung steigt kontinuierlich – einerseits durch den Einsatz neuer stromintensiver Technologien, andererseits durch das Bevölkerungswachstum. Die Stromproduktion muss so bis 2050 stark gesteigert werden; eine Mehrproduktion, die langfristig nicht ausschliesslich durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann.

Die aktuelle geopolitische Lage, geprägt durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine, zeigt die Verwundbarkeit der Energieversorgung und bestehende Abhängigkeiten in Europa auf. Die Nachfrage nach einer inländischen, stabilen Stromversorgung ist in der Folge stark gestiegen.

Die Energiestrategie 2050 des Bundes setzt primär auf den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen und die Erreichung einer besseren Energieeffizienz, wobei auch Gaskraftwerke als mögliche Reserveoption für Stromengpässe vorgesehen wurden. Mit der Annahme des Netto-Null-Ziels rückt diese Option zunehmend in den Hintergrund, da es unrealistisch erscheint, mehrere Gaskraftwerke mit erneuerbaren Gasen zu betreiben. Die Herausforderungen für die zukünftige Stromversorgung nehmen damit weiter zu.

Damit Versorgungsengpässe nicht eintreten, sind wir auf ein jederzeit ausreichendes Energieangebot angewiesen. Dies erfordert ein flexibles und rasch steuerbares Angebot an Energiequellen. Dabei können wir es uns nicht erlauben, einzelne Energietechnologien gänzlich auszuklammern. Eine Energiequelle, die zuverlässig, klimafreundlich und günstig Strom produziert und unabhängig von Wetterbedingungen, Jahreszeiten und externer Energieversorgung funktioniert, muss auch in einer zukünftigen Energiestrategie mitgedacht werden können. Ein gänzliches Ausklammern der Kernkraft stellt daher ein Risiko für die Versorgungssicherheit des Landes dar.

Fokus verbleibt auf erneuerbaren Energien

Es bleibt jedoch unerlässlich, den Fokus auf erneuerbare Energien zu legen. Dennoch sollten Kernkraftwerke aus genannten Gründen als Absicherungsmöglichkeit weiter eingeplant werden. Je mehr Optionen für die Energieproduktion offenstehen, desto besser sind die Voraussetzungen für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Möglichst viele Handlungsoptionen müssen offengehalten werden. Im Ergebnis ist die Aufhebung des Verbots für neue Rahmenbewilligungen von Kernkraftwerken und Änderungen bestehender Anlagen ein notwendiger und nachvollziehbarer Schritt.

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