Energiepolitik effizient umsetzen

02.04.2019

In ihrem Grundsatzpapier Energie fordert die Energie- und Umweltkommission der Handelskammer beider Basel eine effiziente Umsetzung der Energiepolitik im Rahmen der Energiestrategie 2050 und setzt Leitplanken für die Energiepolitik aus Sicht der Wirtschaft.

Für die regionalen Unternehmen ist es essenziell, dass Energie zu jederzeit sicher in einwandfreier Qualität und zu einem akzeptablen Preis zur Verfügung steht. Deshalb fordert die Handelskammer beider Basel, dass die Versorgungssicherheit gewahrt bleibt und die damit in Verbindung stehende vollständige Öffnung der Energiemärkte vorangetrieben wird. Auch für die zweckspezifischen Bereiche Strom, Wärme/Kälte sowie Mobilität, formuliert sie Massnahmen und Forderungen seitens der Wirtschaft.

Internationale Abkommen stecken den Rahmen der Energiepolitik

Globale Herausforderungen erfordern immer mehr länderübergreifendes Handeln. In kaum einem anderen Politikfeld wird dies deutlicher als bei der Energiepolitik. Im Zentrum der internationalen Abkommen stehen zum einen der Klimawandel und Anstrengungen dessen Auswirkungen abzumildern – wie etwa das Übereinkommen von Paris 2015. Wesentliche Massnahmen hierbei sind, dass die Energieeffizienz erhöht sowie erneuerbare Energien ausgebaut werden. Die enge internationale Zusammenarbeit zeigt sich zum anderen bei der Liberalisierung der Energiemärkte, die einen wichtigen Pfeiler zur Dekarbonisierung des Energieverbrauchs innerhalb Europas darstellt.

Kantonale und nationale Energiepolitik

Die skizzierten globalen Trends werden durch das revidierte Energiegesetz, welches Volk und Stände im Mai 2017 angenommen haben, auch für die Schweiz in Form der Energiestrategie 2050 verbindlicher. An einen föderal organisierten Staat wie die Schweiz, stellt sich hiermit die Frage der Aufgabenteilung: Dem Bund fallen sämtliche Aufgaben zu, die im direkten Zusammenhang mit internationalen Abkommen stehen. Er muss Spezialgesetze erlassen und eine wettbewerbliche Einbindung der Schweiz in den europäischen Strom- und Gasmarkt sicherstellen. Die Kantone hingegen, sind mit der raumplanerischen Ausgestaltung im Rahmen des Ausbaus erneuerbarer Energien sowie den Massnahmen im Gebäudebereich betraut. 

Grundsatzpapier Energie
Grundsätze der Handelskammer

Die Unternehmen sind auf wirtschaftsverträgliche und konkurrenzfähige Energiepreise angewiesen. Um diesem Grundsatz Rechnung zu tragen, soll die 4-Säulen-Strategie des Bundesrates – Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke und Verstärkung der Energieaussenpolitik – konsequent weiterverfolgt werden. Liberale Instrumente, wie beispielsweise das Grossverbrauchermodell, sollen erhalten bleiben und, falls notwendig, weiterentwickelt werden. Weitere Handlungsfelder, für die die Handelskammer Grundsätze formuliert, sind übergeordnet die Versorgungssicherheit, die vollständige Marktöffnung sowie die zweckspezifischen Handlungsfelder Strom, Wärme/Kälte und Mobilität (vgl. Box).

Finanzierung und Technologien

Die Schweiz wird sich mittelfristig vom Fördersystem im Energiebereich verabschieden. An die Stelle von Förderungen, müssen Anreize treten, wobei keine Zusatzkosten für die Unternehmen entstehen dürfen. Die Struktur der CO2-Abgabe muss hierfür überarbeitet und eine Zweckentfremdung der Abgaben unterbunden werden. Welche Technologien letztlich zum Einsatz kommen, darf nicht durch ideologische Überlegungen, sondern auf Basis sauberer Bilanzen aller verfügbaren Energieträger entschieden werden. Der Wahrung von Versorgungssicherheit und akzeptablen Energiepreisen muss bei der Wahl der eingesetzten Technologien höchste Priorität zukommen.

Unsere Forderungen

Versorgungssicherheit

  • Bund und Kantone stellen jederzeit eine sichere, kostengünstige und ausreichende Energieversorgung sicher
  • Leistungsstarke Einbindung Basels ins nationale und internationale Stromnetz; Redundanzen werden aufgebaut beziehungsweise erhalten
  • Forschung und vorhandenes Expertenwissen im Bereich der Kernenergie bleiben erhalten

Marktzugang

  • Die Schweiz wird in den europäischen Energiebinnenmarkt integriert; vollständige Marktöffnung für Gas und Strom
  • Das Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU wird abgeschlossen und ratifiziert

Strom

  • Die Wasserzinse sind zu flexibilisieren, damit die heimische Wasserkraft im europäischen Umfeld bestehen kann
  • Die Kosten für Stilllegung der Kernkraftwerke und Entsorgung nuklearer Abfälle werden überprüft

Wärme/Kälte

  • Die Gesetze im Gebäudebereich in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden mit bundesweiten Empfehlungen (MuKEn) harmonisiert
  • Die Kantone sind federführend im Bereich der Förderung der Wärmedämmung sowie des Einsatzes erneuerbarer Energien
  • Der Import von im Ausland produziertem Biogas wird von der CO2-Abgabe befreit
  • Heimisch produziertes Biogas wird im Gebäudebereich als erneuerbare Energie anerkannt
  • Forschung, Netzerhalt und punktueller Netzausbau sowie Entwicklung und Ausbreitung der Nutzungsarten im Bereich Biogas

Mobilität

  • Massnahmen im Mobilitätsbereich werden technologieneutral umgesetzt

 

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