Stellungnahme Energieförderprogramm «Baselbieter Energiepaket»

16.04.2019

Am 27. November 2016 hat sich das Baselbieter Stimmvolk mit einem Anteil von knapp 57 Prozent Nein-Stimmen deutlich gegen die Einführung einer kantonalen Energiesteuer ausgesprochen. Die Handelskammer beider Basel hat sich aus gravierenden volkswirtschaftlichen und ordnungspolitischen Gründen ebenfalls dagegen ausgesprochen. Mit der Vorlage Energieförderprogramm «Baselbieter Energiepaket», beantragt der Regierungsrat Baselland einen Verpflichtungskredit in Höhe von insgesamt 18 Millionen Franken zur Förderung von Effizienzmassnahmen im Gebäudebereich, die auch vom Bund mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden. 

Das in der Vorlage aufgezeigte Vorgehen entspricht im Wesentlichen dem, was die Handelskammer im Rahmen der Vernehmlassung zur Energiesteuer 2016 angeregt und gefordert hat; dementsprechend befürwortet sie dieses. Für die Handelskammer stellt der beantragte Betrag sogleich das absolute Maximum an finanziellen Mitteln dar, das für die Periode von 2020 bis 2025 gesprochen werden sollte. Allfällige Mehrausgaben, sollten im Sinne der Kosten- und Nutzeneffizienz, für eine gezielte Förderung von Massnahmen zur Einsparung von CO2 und Energie bei den Unternehmen, geprüft werden.

 

Ausgangslage

Die kantonalen Aufgaben zur Erreichung der Klimaziele, welche national über die Energiestrategie 2050 sowie Spezialgesetze festgeschrieben werden, bestehen vor allem in der Ausarbeitung von Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Im Kanton Basel-Landschaft hat der Landrat hierfür 2009 einen Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken für ein entsprechendes Förderprogramm bewilligt, welches am 1. Januar 2010 gestartet wurde. Da das Förderprogramm für eine Periode von 10 Jahren veranschlagt war, endet es per Ende 2019. Gleichzeitig startete das nationale Gebäudesanierungsprogramm des Bundes, welches zusätzlich zu den kantonalen Mitteln, Globalbeiträge des Bundes für Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich bereitstellt.

Am 27. November 2016 wurde die Einführung einer Energieabgabe auf nichterneuerbare Energieträger, welche der Konzeption nach den Charakter einer Steuer gehabt hätte, durch das Stimmvolk mit einem Anteil Nein-Stimmen von knapp 57 Prozent deutlich abgelehnt. Die Handelskammer hat sich damals dezidiert gegen die Einführung einer undurchsichtigen Energiesteuer ausgesprochen und stattdessen angeregt, einen Verpflichtungskredit für die beabsichtigten Förderzwecke zu beantragen.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft (BUD), hat auf Basis des revidierten § 106a der Kantonsverfassung, welcher auch Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz verlangt, eine Weiterführung des Energieförderprogramms beantragt. Aufgrund der Relevanz dieses Vorhabens für die Standortattraktivität der Region, nimmt die Handelskammer zu dieser Vorlage Stellung.


Konzeption

Die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft (BUD), beabsichtigt mit der beantragten Ausgabenbewilligung eine Weiterführung des Baselbieter Energiepakets bis zum Jahr 2025, ab dem die Globalbeiträge des Bundes wegfallen. Konkret sollen über den Zeitraum von 2020 bis 2025, mit Finanzmitteln im Umfang von insgesamt 18 Millionen Franken – d.h. 3 Millionen Franken pro Jahr – neu ausschliesslich solche Projekte gefördert werden, die im heutigen Angebot des Baselbieter Energiepakets enthalten sind und einen Globalbeitrag des Bundes erhalten können. Die Konzentration auf Massnahmen, welche ebenfalls Globalbeiträge des Bundes erhalten können, soll sicherstellen, dass die kantonalen Mittel in Kombination mit den Bundesmitteln einen maximalen Förderbeitrag generieren. Vorgeschlagen wird ferner die Einrichtung einer Spezialfinanzierung aus dem Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus in Höhe von 6 Millionen Franken, welche automatisch mit Erschöpfung der Fördermittel verfällt.


Forderungen und Fazit

Die Handelskammer begrüsst die Stossrichtung der Vorlage, da sie von einer komplizierten und intransparenten Steuer absieht und stattdessen einen Verpflichtungskredit für die Förderung von Effizienzmassnahmen im Gebäudebereich vorschlägt. Die beantragten Mittel in Höhe von 18 Millionen Franken für dieses Paket erachtet die Handelskammer als oberste Grenze und begrüsst den Ansatz, dass ausschliesslich solche Massnahmen für eine Förderung in Frage kommen sollen, die auch einen Globalbeitrag des Bundes erhalten können. Allfällige Mehrausgaben, sollten im Sinne der Kosten- und Nutzeneffizienz, für eine gezielte Förderung von Massnahmen zur Einsparung von CO2 und Energie bei den Unternehmen, geprüft werden.

Über weitere Ausgaben im Rahmen dieses Programms soll zu gegebener Zeit wieder in Form eines neuen Verpflichtungskredits befunden werden. Die Ausgangslage wird dann eine andere sein, da nach heutigem Kenntnisstand, voraussichtlich keine Bundesmittel im gegenwärtigen Umfang mehr zur Verfügung stehen werden.

Stellungnahme zum Energieförderprogramm «Baselbieter Energieprogramm»

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