Stellungnahme zur schrittweisen Abschaffung der Stempelsteuer

08.04.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu den Vorentwürfen 2 und 3 der schrittweisen Abschaffung der Stempelsteuer Stellung. 

I. Grundprinzip

1. Befürworten Sie im Grundsatz die Abschaffung der Umsatzabgabe und der Versicherungsprämienabgabe? Wenn ja, befürworten Sie eine totale oder nur teilweise Abschaffung?

Antwort: Basel ist als drittgrösster Finanz- und zweitgrösster Versicherungsstandort der Schweiz von den vorgelegten Vorentwürfen besonders betroffen.

Die Stempelsteuer stellt im internationalen Standortwettbewerb einen gravierenden Nachteil für den Finanzplatz Schweiz dar und hatte einige negative Auswirkungen. So hat teilweise eine Verdrängung in ausländische Finanzmärkte stattgefunden. Die Stempelsteuer weist zudem einige systematische Schwächen auf, wie den Verstoss gegen das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit oder die internationale Doppelbesteuerung bei Sach- und Vermögensversicherungen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich der Wirtschaftsstandort Schweiz mit einer solchen Steuer im internationalen Wettbewerb selber schwächt. Vielmehr sollte angestrebt werden, attraktive Rahmenbedingungen zu bieten, damit Wertschriftenhandel und Versicherungswirtschaft möglichst in der Schweiz stattfindet.

Die Handelskammer beider Basel befürwortet deshalb sowohl die Abschaffung der Umsatzabgabe als auch der Versicherungsprämienabgabe. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Bundes sollen alle drei Vorentwürfe umgesetzt werden.

II. Vorentwurf 2

2. Befürworten Sie den Vorentwurf 2?

Antwort: Ja, die Handelskammer befürwortet den Vorentwurf 2.

3. Befürworten Sie den Minderheitsantrag zur Inkraftsetzung von Vorentwurf 2 (II Absatz 3)?

Antwort: Die im erläuternden Bericht der WAK-N zitierte Studie von BAK Basel zeigt deutlich auf, dass die schrittweise Abschaffung der Stempelsteuer ein erhebliches Wachstumspotenzial für die Schweizer Finanzwirtschaft aufweist. Die Annahmen von BAK Basel sind absolut plausibel, denn die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes wird mit den vorliegenden Vorentwürfen klar gestärkt, was die grosse Chance bietet, ins Ausland abgewanderte Geschäfte zurück in die Schweiz zu holen.

Aufgrund des anzunehmenden BIP-Wachstums ist auch mit zusätzlichen Steuereinnahmen für die Bundeskasse zu rechnen, welche die Einnahmeausfälle zu kompensieren vermögen. Der Minderheitsantrag erscheint uns daher nicht gerechtfertigt. Er würde vielmehr die Gefahr mit sich bringen, dass die Errungenschaften der Reform durch Kompensationsmassnahmen wieder zunichtegemacht würden.
Die Handelskammer spricht sich deshalb klar gegen den Minderheitsantrag aus.

III. Vorentwurf 3

4. Befürworten Sie den Vorentwurf 3?

Antwort: Ja, die Handelskammer befürwortet den Vorentwurf 3.

5. Befürworten Sie den Minderheitsantrag zur Inkraftsetzung von Vorentwurf 3 (II Absatz 3)?

Antwort: Siehe Frage 3.

IV. Staffelung

6. Falls sie beide Vorentwürfe oder jedenfalls im Grundsatz die Abschaffung der Umsatzabgabe und der Versicherungsprämienabgabe befürworten, sind sie mit der vorgesehenen Staffelung einverstanden oder würden Sie die Prioritäten anders festlegen?

Antwort: Die Corona-Krise führt dazu, dass die Priorisierung der einzelnen Teilvorlagen nochmals überdacht werden sollte. Aufgrund der Krise werden einige Unternehmen Eigenkapitalerhöhungen vornehmen müssen, um die notwendige Liquidität sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich aus sich der Handelskammer die Frage, ob der Vorentwurf 1 mit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital nicht prioritär zu behandeln ist und deshalb vorgezogen werden sollte.

V. Weiteres

7. Haben Sie weitere Bemerkungen?

Antwort: Keine.

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