Stellungnahme zum neuen E-Government-Gesetz Baselland

11.12.2019

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Vorlage betreffend das Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (eGovernment-Gesetz; eGovG) und fordert eine rasche, interoperable und flächendeckende Umsetzung.

Die Möglichkeit, Geschäfte mit Behörden sicher elektronisch abzuwickeln, entspricht einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung und der Unternehmen. Unabdingbare Voraussetzung für die elektronische Geschäftsabwicklung bilden rechtliche Grundlagen. Diese sind noch nicht vorhanden. Bestimmungen betreffend die Digitalisierung müssen in einem formellen Gesetz festgelegt werden.

Vorlage

Das vorliegende Gesetz ist notwendig, um diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen und schafft die Voraussetzungen zur Realisierung der mit der Digitalisierung verbundenen Effizienzgewinne. Diese entstehen nicht nur bei den Behörden, sondern auch bei Bevölkerung und Unternehmen.

Das eGovernment-Gesetz schafft Rechtssicherheit und reduziert dadurch Risiken, die durch eine unkoordinierte und zufällige Digitalisierung von einzelnen Behördengängen und Verwaltungsprozessen entstehen würden. Das Gesetz legt die Grundlage für die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen. Für KMU bedeuten digitale Prozesse eine administrative Entlastung und schnellere Bearbeitungszeiten.

Die Handelskammer beider Basel erachtet die Vorlage als gelungen. Begrüsst wird insbesondere die Interoperabilität, mit vom Bund anerkannten/geplanten Diensten, sowie die Förderung der qualifizierten elektronischen Signatur. Gefordert ist eine gute, in alle Richtungen interoperable und rasche Umsetzung, sowie einen flächendeckenden Einsatz in den Gemeinden und bei den Trägern öffentlicher Aufgaben. Bei letzteren beiden ist in Erwägung zu ziehen, diese zu verpflichten bzw. mindestens zu prüfen, wie bestehende Lösungen so rasch wie möglich interoperabel werden. Weiter fordert die Handelskammer beider Basel bundesweite Standards im Bereich E-Government und begrüsst diesbezüglich das Engagement des Kantons namentlich im Verein «eCH».

Forderungen der Handelskammer beider Basel

Die Handelskammer beider Basel empfiehlt, die günstigen Rahmenbedingungen rasch einzuführen und bei der Umsetzung Wert auf Standards, Interoperabilität, Kompatibilität und flächendeckenden Einsatz zu achten, so dass Doppel- bzw. Mehrfachlösungen (Bund, Kantone, Gemeinden, Unternehmen, Private) und Leerläufe vermieden werden können.

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