Stellungnahme zu Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2021

05.08.2020

Die Handelskammer bezieht zu ausgewählten Geschäften der Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) Stellung. Die angedachten administrativen Vereinfachungen bei der Projektierung von Windenergieanlagen und die Erhöhung der Fördereffizienz bei Photovoltaikanlagen begrüsst sie ausdrücklich. Die Handelskammer erhofft sich weitere Revisionen in diese Richtung. Sie sind ein wichtiges Mittel zur Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit.

Mit der Abschaffung der Bewilligungspflicht für provisorische Messanlagen zur Abklärung der Standorteignung für Windenergieanlagen wird ein wichtiges Zeichen gesetzt. Die Regelung gilt für Bauten und Anlagen mit einer Nutzungsdauer von maximal 18 Monaten und kann durch ein kantonales Meldeverfahren ergänzt werden. Heute ist die Planung neuer Energieerzeugungsanlagen mit grossen Risiken für den Betreiber verbunden. Dies liegt insbesondere an den langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Durch die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens und die Kostenersparnisse in der Projektierung werden diese Risiken verringert. Die Handelskammer beider Basel engagiert sich für die Straffung der bestehenden Planungs- und Projektierungsphasen im Infrastrukturbau. Das vorliegende Beispiel verdeutlicht, dass diese in der Praxis relativ unkompliziert umsetzbar ist. Daher wünscht sich die Handelskammer, dass dieser Ansatz Vorbildfunktion für vergleichbare Massnahmen zur Förderung anderer Energieerzeugungsanlagen hat. Ebenso unterstützt sie die in Art. 69a Energieverordnung festgehaltene Dokumentationspflicht sämtlicher Elektrizitätsproduktionsanlagen in Form von Geodaten. Die Kammer ist überzeugt, dass durch die systematische Digitalisierung der bestehenden Anlagen Effizienzsteigerungen erzielt werden können.

Zur Revision der Energieförderungsverordnung

Mit der Anpassung der Vergütungsansätze bei der Einmalvergütung von Photovoltaikanlagen beabsichtigt der Bundesrat eine verbesserte Fördereffizienz. Durch die Priorisierung von Anlagen mit einer Leistung zwischen 7.5 bis 100 kW sollen Anreize zum Bau grösserer Anlagen auf Einfamilienhäusern geschaffen werden. Durch die Nutzung der gesamten Dachfläche wird die Produktion zu den Randzeiten erhöht, was positiv zu beurteilen ist. Da bei den Photovoltaikanlagen die angestrebten Ausbauziele stets erreicht oder sogar übertroffen wurden, stellt sich die Frage, ob die Ansätze zur Einmalvergütung allenfalls noch stärker gesenkt werden sollten. Auktionen, wie sie im revidierten Energiegesetz zur Anwendung kommen sollen, stellen einen sinnvollen Weg dar, um die Kosteneffizienz zu verbessern. Die Revisionen im Bereich der Wasserkraftanlagen werden ebenfalls als sinnvolle Massnahmen zur Optimierung der Fördereffizienz erachtet.

Fazit

Die zahlreichen kleineren Verordnungsanpassungen im Bereich des Bundesamts für Energie führen zu einem effizienteren Förderregime und verringern den administrativen Aufwand. Dabei sticht insbesondere die Vereinfachung und Straffung des Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen positiv hervor.

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