Aufhebung der Industriezölle

21.03.2019

Die Handelskammer beider Basel befürwortet die Stossrichtung des Bundes betreffend die Aufhebung von Industriezöllen. Die Aufhebung der Zölle bringt den Unternehmen finanzielle Entlastung, senkt die Konsumentenpreise und fördert damit die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft. Gleichzeitig fordert die Handelskammer die Abschaffung weiterer Handelshemmnisse.

Die bestehenden Industriezölle in der Schweiz gehen auf protektionistische Massnahmen zurück und sind historisch begründet, um die eigene Produktion (z.B. im Textilbereich) vor ausländischen Mittbewerbern zu schützen. Nach diversen Senkungen betragen die Zölle auf Industriegüter im Durchschnitt noch 1,8 Prozent und sind damit im internationalen Vergleich eher tief. Infolge von Freihandelsabkommen sind die Industriezölle mit diversen Staaten und der EU bereits ganz oder teilweise aufgehoben worden. Mit der Vernehmlassungsvorlage sollen diese Zölle nun für alle Staaten auf null gesenkt werden.

Konzeption und Forderungen

Aufgrund der Exportstärke und des beschränkten Binnenmarktes ist die internationale Verflechtung der Schweiz besonders hoch und das Land damit abhängiger vom internationalen Handel als grössere Volkswirtschaften. Um für die Unternehmen in der Schweiz gute wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu ermöglichen, setzt sich die Handelskammer beider Basel für einen Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen ein. Von diesen ist die Region Nordwestschweiz - mit Basel-Stadt und Basel-Landschaft als exportstärkste Kantone der Schweiz - besonders betroffen. Die bestehenden Importzölle schaden der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Unternehmen gegenüber den ausländischen Mitbewerbern, indem sie die importierten Vorleistungen verteuern.

Durch den Wegfall der Zölle sinken die Einnahmen des Bundes um schätzungsweise 490 Millionen Franken. Dieser Betrag reduziert sich durch höhere Steuereinnahmen, die durch die zusätzlich generierten Wirtschaftsaktivitäten anfallen, um rund 150 Millionen Franken. Die Mindereinnahmen sind für den Bund dank eines strukturellen Überschusses von über einer Milliarde Franken pro Jahr verkraftbar. Gleichzeitig führt die Abschaffung der Zölle zu positiven Auswirkungen für die Schweizer Volkswirtschaft von rund 1,5 Milliarden Franken. Diese kommen durch tiefere Konsumentenpreise, einen zu erwartenden Anstieg des Bruttoinlandprodukts und durch administrative Entlastungen beim Bund und den Unternehmen zustande.

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Aufhebung der Industriezölle. Trotzdem bleiben mit den Agrarzöllen rund 60 Prozent der aktuell bestehenden Zölle in Kraft und sorgen in diesem Bereich für höhere Konsumentenpreise und verhindern bestmögliche Bedingungen für die Wirtschaft.

Mit der Aufhebung der Industriezölle kann die Schweiz einen bestehenden Wettbewerbsnachteil wettmachen und mit Hong Kong und Singapur gleichziehen, die ihre Zölle auf Industrieprodukte bereits abgeschafft haben. Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde die Schweiz die Zölle unilateral senken und damit einen positiven Impuls an die Weltwirtschaft senden. Aufgrund der tiefen Sätze der bestehenden Zölle, stellen diese kaum eine Verhandlungsmasse in Bezug auf Freihandelsabkommen dar, weshalb die Handelskammer keine wesentlichen Nachteile durch deren Aufhebung sieht.

Die Vereinfachung des Zolltarifs bringt den Unternehmen neben den erwähnten Vorteilen jedoch auch Umstellungskosten. Um diese tief zu halten und die administrativen Kosten auch wirklich zu senken, fordert die Handelskammer, dass beim Zolltarif keine neuen Schlüssel oder Codes – etwa zu statistischen Zwecken oder um ursprungsrelevante Informationen zu erhalten – eingeführt werden.

Die Vorlage sollte so bald wie möglich umgesetzt werden, um den aktuellen Wettbewerbsnachteil der Schweizer Wirtschaft gegenüber anderen Staaten rasch aufzuheben.

Fazit

Die Handelskammer beider Basel befürwortet die Aufhebung der Industriezölle, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird. Allerdings fordert die Handelskammer einen weiteren Abbau der tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse – namentlich bei Agrarprodukten und Lebensmittel und durch zusätzliche Freihandelsabkommen.

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