Stellungnahme zur Änderung der Chemikalienverordnung

16.07.2021

Die Handelskammer beider Basel verzichtet auf eine eigene detaillierte Stellungnahme und verweist auf die detaillierte Stellungnahme von scienceindustries, dem Schweizer Wirtschaftsverband Chemie, Pharma und Life Sciences, welche wir unterstützen.

Ausgangslage

Die Revision soll einerseits das Anmeldeverfahren für neue Stoffe in der Schweiz modernisieren und andererseits die Sprachanforderungen an die Kennzeichnung in allen Verordnungen des Chemikalienrechts harmonisieren. Bisher müssen bestimmte Chemikalien in zwei Amtssprachen gekennzeichnet werden. Künftig soll für die Kennzeichnung aller Chemikalien, wie z.B. Pflanzenschutzmittel, Biozide, Dünger oder Haushaltschemikalien, immer die Sprache des Abgabeorts massgeblich sein. Daher sollen die Mindestanforderungen an die Sprache der Kennzeichnung in der Chemikalienverordnung (ChemV; SR 813.11), Biozidprodukteverordnung (VBP; SR 813.12), Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161), bestimmten Anhängen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) und der Dünger-Verordnung (DüV; SR 916.171) harmonisiert werden.

Vorlage

Grundsätzlich besteht Verständnis für die Befindlichkeiten der Sprachregionen. In der Vergangenheit wurde diesbezüglich vor allem der Tessin vernachlässigt. Wichtig: Die rechtlich verbindliche Einführung hat zeitlich auf die Einführung des UFI (Unique Formula Identifiers), wie er bereits in der ChemV geregelt ist stattzufinden, um Umstellungen von Etikettierungen in kurzer Folge zu vermeiden, da dies ausserordentlich kostspielig ist. Nicht nachvollziehbar hingegen ist, weshalb das BAG im Chemikalienrecht wesentlich striktere Regeln einzuführen versucht, während der Bundesrat für Lebensmittel in die entgegengesetzte Richtung geht.

Forderungen

Die Handelskammer beider Basel verweist auf die ausführliche Stellungnahme von scienceindustries und schliesst sich dieser Stellungnahme an.

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