Stellungnahme zum Abkommen Schweiz und Vereinigtes Königreich «Rechte der Bürger infolge Wegfall des Freizügigkeitsabkommens»

24.05.2019

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union verändert sich die Ausgangslage für die Schweiz als wichtigen Handelspartner. Die Handelskammer beider Basel unterstützt das vom Bundesrat vorgelegte Abkommen und die kommunizierte «Mind the Gap»-Strategie, die für Unternehmen und Angestellte Rechtssicherheit schaffen. Gleichzeitig fordert die Handelskammer langfristig eine Lösung, die keine Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation darstellt.

Mit dem bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU fallen auch die wichtigen bilateralen Verträge, die zwischen der Schweiz und der EU bestehen, mit UK weg. Das Abkommen, das der Bundesrat nun in die Vernehmlassung gegeben hat, sichert auf Basis des bestehenden Freizügigkeitsabkommens den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und UK für die Phase nach dem Austritt aus der EU. Weiter definierte der Bundesrat seine «Mind the Gap»-Strategie, mittels dieser die bilateralen Abkommen Schweiz-EU ab dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bis Ende 2020 weiterhin auch für die Beziehungen Schweiz-UK gelten würden.

Anliegen

Die Handelskammer beider Basel begrüsst den Staatsvertrag sowie die dargelegte «Mind the
Gap»-Strategie des Bundesrates ausdrücklich. Die Rechtssicherheit, die das Abkommen im Falle eines No-Deal-Brexits bringt, ist für den Wirtschaftsstandort Nordwestschweiz aufgrund seiner Abhängigkeit von ausländischen Fachkräften zentral. Es ist von grosser Bedeutung, dass die Schweiz – und damit die Schweizer Unternehmen – weiterhin mit den gleichen Arbeitskräften und Dienstleistungsvereinbarungen arbeiten können.

Das vorliegende Abkommen beinhaltet jedoch keine Vertragslösung, die das aktuelle Zulassungsverfahren für britische Staatsangehörige zukünftig sichert. Die Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) schafft ein zusätzliches Kontingent von 3'500 Plätzen für britische Staatsangehörige und beinhaltet auch ein vereinfachtes Zulassungsverfahren, das kurz- und mittelfristig einen gangbaren Weg darstellt. Langfristig stellt diese Lösung für Schweizer Unternehmen jedoch eine klare Verschlechterung gegenüber der aktuellen Situation dar. Die Wirtschaft fordert in dieser Thematik eine Lösung, die die Vorteile der geltenden Personenfreizügigkeit sicherstellt und deren Errungenschaften auch langfristig sichert.

Zudem stellt die aktuelle Unsicherheit für die Wirtschaft eine schwierige Situation dar, denn je nach Szenario im Brexit-Prozess sind verschiedene Lösungen für die Handelsbeziehungen Schweiz-UK denkbar. Daher ist es wichtig, dass der Bundesrat weiterhin regelmässig und detailliert informiert und die Wirtschaft in die verschiedenen Lösungsfindungen einbezieht.

Fazit

Die Handelskammer beider Basel unterstützt das vorliegende Abkommen und sieht dieses kurz- und mittelfristig als richtigen Weg an. Langfristig fordert sie jedoch eine Lösung, die die Errungenschaften der heute geltenden Personenfreizügigkeit beibehält. Der freie Personenverkehr ist für die regionale Wirtschaft zentral. Die Handelskammer beider Basel hofft deshalb, dass der Bundesrat zur Sicherung dieses Weges auch mit der EU bald eine Lösung findet.

 

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