Stellungnahme multimodale Mobilitätsdienstleistungen

22.03.2019

Der Bund möchte multimodale Verkehrsformen fördern und eine Kombination unterschiedlicher Verkehrsmittel mittels Digitalisierung vereinfachen. Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich. Allerdngs bedarf es Anpassungen bei der konkreten Ausgestaltung. Insbesondere müssen jene multimodale Verkehrsangebote gefördert werden,die durch die Marktteilnehmer nachgefragt werden.

Der Bund möchte multimodale Verkehrsformen fördern und eine Kombination unterschiedlicher Verkehrsmittel wie Taxi, Auto, öffentlicher Verkehr oder Fuss- und Veloverkehrs mittels Digitalisierung vereinfachen. Hierfür sollen benötigte Daten einfacher verfügbar gemacht und für unterschiedliche Verkehrssysteme adaptierbar werden. Ausserdem soll auch Anbietern ausserhalb des öffentlichen Verkehrs das Recht eingeräumt werden, unter bestimmten Konditionen öV-Tickets zu vertreiben.

Die Handelskammer setzt sich seit langem immer wieder für eine Förderung des multimodalen Verkehrs ein. Die Vorlage wirft jedoch zahlreiche grundsätzliche Fragen auf, welche insbesondere die Marktfreiheit der Unternehmen sowie die Nichtdiskriminierung von Verkehrsträgern betreffen.

Konzeption

Die Vorlage sieht eine Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) vor. Um das Potential eines multimodalen Verkehrssystems bestmöglich zu realisieren, sollen relevante Daten verfügbar und leichter austauschbar sein. Auch die Zugänglichkeit von Vertriebssystemen für Private soll verbessert werden, um das öV-Angebot als Schlüsselelement in die Kette der Verkehrsmittel einzubinden. Die Anbieter müssen hierfür in der Schweiz entweder niedergelassen sein, oder ihren Sitz haben und über eine Registrierung verfügen. Dafür erhalten sie kontrollierten Zugriff auf die öV-Vertriebsinfrastruktur und die nötigen Daten. Als weitere Grundvoraussetzung für eine Förderung nennt der Bund, dass mindestens ein öV-Angebot in der konkreten multimodalen Verkehrsdienstleistung enthalten ist.

Forderungen

Die Handelskammer beider Basel setzt sich seit jeher für eine diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Betrachtung der unterschiedlichen Verkehrsträger ein. Die jeweiligen Stärken eines Verkehrsträgers sollen im Wettbewerb, idealerweise im multimodalen Zusammenspiel mit anderen Verkehrsträgern, optimal zur Geltung kommen. Die gezielte Marktöffnung des Verkehrssystems für bislang nicht beteiligte dritte Nicht-öV-Anbieter begrüsst die Handelskammer daher ausdrücklich.

Die Handelskammer unterstützt die übergeordneten Ziele der Vorlage «Effizienz des Gesamtverkehrssystems in der Schweiz steigern» sowie «Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz im internationalen Vergleich sicherstellen». Das a priori gesetzte Ziel, dass der öV das Rückgrat der multimodalen Mobilität werden soll ist hingegen keinesfalls mit dem eingangs erwähnten Grundsatz der freien Wahl und des Wettbewerbs von Verkehrsträgern vereinbar . Es ist aus unserer Sicht durchaus nicht Aufgabe des Bundes die konkrete Ausgestaltung von multimodalen Verkehrsketten zu definieren. Vielmehr soll er Hilfestellung bieten, damit sich solche anhand der Konsumpräferenzen der Nachfrager im freien Markt bilden und etablieren können. Nur so wird sichergestellt, dass das volle Potential multimodalen Verkehrs realisiert werden kann. Die Einschränkung, dass nur solche multimodalen Verkehrsdienstleistungen gefördert werden sollen, die mindestens ein öV-Angebot enthalten, widerspricht dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Verkehrsträgern. Es besteht so die Gefahr, dass künstliche Angebote entstehen und am Leben erhalten werden, obwohl keine entsprechende Nachfrage vorhanden ist.

Die Zurverfügungstellung von relevanten Daten, die von öV-Anbietern hoheitlich gesammelt werden, an Dritte, soll im Rahmen von Open Government Data sichergestellt werden. Staatliche Regulierung sollte daher lediglich hier sowie bei der Interoperabilität der Systeme zur Erbringung der multimodalen Verkehrsdienstleistungen zur Anwendung kommen. Gemeinsame Standards und offene Schnittstellen stellen eine Möglichkeit dazu dar. Keinesfalls unterstützt die Handelskammer hingegen Bestrebungen, nach denen jeder Anbieter, also auch Private, ihr Vertriebssystem öffnen müssten. Für Private stellt letzteres Firmenkapital dar, welches, im Unterschied zu öV-Anbietern, unter wettbewerblichen Bedingungen generiert wurde. Es ist somit fraglich, ob ein solches Vorgehen überhaupt verfassungskonform wäre – in jedem Fall stellte es einen ordnungspolitischen Sündenfall dar.

Die Beschränkung der neuen Regelung und den damit einhergehenden Rechte und Pflichten auf Unternehmen, die in der Schweiz entweder Niederlassung oder Sitz unterhalten, ist aus Sicht der Handelskammer weder sachgerecht noch wettbewerbs- und kundenfreundlich. Da sich Reisen mit einer hohen Distanz, und daher tendenziell auch Auslandsreisen, eher dazu eignen multimodale Dienstleistungen anzubieten, sollten ausländische Dritte samt ihrer (internationalen) Angebote den gleichen uneingeschränkten Zugang erhalten wie einheimische Firmen. Dies schafft weitere innovative Angebote, welche den Kundenbedürfnissen angepasst sind. In diesem Zusammenhang vermisst die Handelskammer den Verkehrsträger Luft, welcher erfahrungsgemäss bereits heute in hohem Masse multimodal genutzt wird. Dieser ist dringend in die Überlegungen einzubeziehen.

Fazit

Die Handelskammer beider Basel setzt sich seit jeher für eine Förderung multimodaler Verkehrsangebote ein und begrüsst die Stossrichtung der Vorlage daher grundsätzlich. Aus unserer Sicht bedarf es jedoch umfassender Anpassungen der konkreten Ausgestaltung. So müssen generell jene multimodale Verkehrsangebote gefördert werden, welche durch die Marktteilnehmer nachgefragt werden. Hierfür ist ein diskriminierungsfreier Zugang zu relevanten Daten für in- und ausländische Anbieter sicherzustellen, welcher die Marktteilnahme zu wettbewerblichen Bedingungen erlaubt. Weiter muss der Verkehrsträger Luft dringend in die Überlegungen multimodaler Angebote aufgenommen werden.

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