Stellungnahme zur Teilrevision der VBP, ChemV, PSMV und der ChemRRV

30.03.2020

Die Handelskammer beider Basel unterstützt den Vernehmlassungsentwurf. Sowohl die beabsichtigten Änderungen in der VBP, als auch die angedachten Anpassungen der ChemV, der PSMV und der ChemRRV werden unterstützt. Bezüglich der Einführung des UFI ist jedoch sicherzustellen, dass eine angemessene Übergangsfrist für den Abverkauf bereits etikettierter Produkte gewährleistet wird und dass sichergestellt ist, dass eine angemessene Staffelung gegenüber der Einführung des UFI in der EU besteht.

Global tätige Unternehmen sind sich gewohnt, sich in ihren Absatzmärkten jeweils an die dort geltenden Vorschriften zu halten. Harmonisierte Regelungen für den Umgang mit Chemikalien liegen in der Regel im Interesse der hiesigen Unternehmen, insbesondere wenn diese Wettbewerbsnachteile zu verhindern vermögen. Wichtig ist, dass bei der Weiterentwicklung der Regularien eine konsequente Verwendung des Risk-Assessment-Approachs angewendet wird, der eine Gesamtsicht auf Vor- und Nachteile der Verwendung von Stoffen ermöglicht. Sowohl bei gefährlichen Pestiziden, als auch bei Industriechemikalien.


VBP


Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Anpassungen zur Gewährleistung der technischen Äquivalenz der VBP zur EU BPR. Ein ökonomischer Schaden infolge Verlust des MRA wäre grösser, als die Beibehaltung des MRA mit dem damit verbundenen erhöhten Mehraufwand zur Erlangung eines Marktzugangs. Insbesondere die geplanten Vereinfachungen zur Erlangung von Übergangszulassungen werden begrüsst. Weiter verweist die Handelskammer beider Basel auf die Ausführungen von Scienceindustries.


ChemV, PSMV und ChemRRV


Auch die angedachten Anpassungen der ChemV, der PSMV sowie der ChemRRV unterstützt die Handelskammer beider Basel grundsätzlich und verweist auf die Ausführungen von Scienceindustries.

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