Klimaschutz Verordnung

22.05.2024

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die vorliegende Klimaschutz-Verordnung grundsätzlich. Sieht aber in einigen Punkten noch Optimierungsbedarf.

Ausgangslage

Das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG)» wurde vom Parlament als indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative verabschiedet. Am 18. Juni 2023 wurde das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) in einer Referendumsabstimmung von der Stimmbevölkerung angenommen. Die Vorlage zur Klimaschutz-Verordnung präzisiert die Rahmenbedingungen des KlG und die darin festgehaltenen Förderinstrumente. Teil der Vorlage sind auch Änderungen der CO2-Verordnung und der Energieverordnung. Mit dem KlG werden die Klimaziele der Schweiz bis 2050 ins nationale Recht aufgenommen.

Unsere Position

Die Handelskammer beider Basel hatte für das Klimaschutzgesetz (KIG) die JA-Parole beschlossen. Entsprechend unterstützen wir die nun folgende Klimaschutz-Verordnung (KIV) grundsätzlich. Insbesondere begrüssen wir die Förderungserweiterung für EHS-Teilnehmer und die Möglichkeit von CCU-Massnahmen. Als Wirtschaftsverband stehen wir für eine realistische, wirksame und kosteneffiziente Klimapolitik ein. Dafür müssen die beschlossenen Massnahmen möglichst marktnah und unter der Führung der hier tätigen Unternehmen stattfinden. Bei der Ausgestaltung ist es wichtig, die Gefahr von Struktureffekten, Verlagerungen und einer abnehmenden Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandortes zu berücksichtigen, um eine Wachstumsbremse zu verhindern. Insbesondere pochen wir dabei auf eine möglichst unbürokratische Umsetzung. Die Erstellung des Fahrplanes, wie auch die Einreichung möglicher Förderanträge soll möglichst unkompliziert und einfach sein. Ansonsten drohen hohe Kosten auf die Unternehmen zuzukommen, insbesondere bei kleineren Betrieben, für welche die Erstellung einer umfassenden Treibhausgasbilanz mit einem enormen Aufwand und in den meisten Fällen dem Zuzug einer externen Agentur verbunden ist. Zusätzlich sollen von einer zentralen Stelle Hilfsmittel für die Praxis zur Verfügung gestellt werden, damit der Aufwand für die Unternehmen bei der Erstellung von «Dekarbonisierungsfahrplänen» so gering wie möglich gehalten werden kann. Dies senkt die Hürde für eine Teilnahme. Wir plädieren auch für die Zurverfügungstellung von «Muster-Dekarbonisierungsfahrplänen». Insbesondere bei KMUs sollen die Fahrpläne nur bei Bedarf aktualisiert werden müssen. Wir begrüssen den Gedanken, dass für betroffene Unternehmen ein Beratungsangebot geschaffen werden soll. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip sollte die Beratung aber möglichst durch private Organisationen und nicht durch die Verwaltung erfolgen. In Sachen Detaillierungsgrad sollte der Grundsatz gelten: So viel Detaillierungsgrad wie nötig, aber so wenig wie möglich. Im Zweifel soll die zuständige Behörde fehlende Informationen gezielt nachfragen.

Kritisch sehen wir, dass für Unternehmen ein linearer Absenkungspfad vorgesehen ist. Der Fortschritt im Klimaschutz ist zu einem wesentlichen Teil technologiegetrieben. Mit einer unflexiblen Vorgabe in Form eines linearen Absenkungspfades wird der Dynamik von Technologiesprüngen zu wenig Rechnung getragen. Ausserdem muss der Zeitpunkt für eine Massnahmenumsetzung nach betriebswirtschaftlichen Kriterien erfolgen können.

Zum Gesamtbild einer erfolgreichen Dekarbonisierung der Wirtschaft, wenn auch nicht Teil der jetzigen Verordnung, gehört aus Sicht der Handelskammer beider Basel auch die Stromversorgungssicherheit. Ausreichend verfügbarer Strom ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Dekarbonisierung der Schweiz. Strom gewinnt für unsere Volkswirtschaft immer mehr an Bedeutung. Umso wichtiger ist, dass die Stromversorgung zu jeder Zeit sichergestellt ist. Dafür braucht es einen raschen und massiven Zubau bei der Stromproduktion, einen Um- und Ausbau der Netze sowie ein Energieabkommen mit der EU.

Unsere wichtigsten Forderungen
  • Die Handelskammer beider Basel möchte folgende Punkte speziell hervorheben:
  • Öffentlich-rechtliche Unternehmen sollten von einer direkten Förderung ausgeschlossen werden, da sie sich über Gebühren finanzieren können und nicht im internationalen Wettbewerb stehen.
  • Der Schutz sensibler, geschäftsrelevanter Daten muss gewährleistet sein.
  • Die Verordnung soll in der Praxis einfach und unbürokratisch umgesetzt werden.
  • Den betroffenen Unternehmen sind Hilfsmittel z. B. für die Erstellung eines «Dekarbonisieurngsfahrplanes» zur Verfügung zu stellen.
  • Von einem linearen Absenkungspfad ist abzusehen.
  • Das BFE soll auf Gesuch hin auch die Investitionsrisiken bei Pipelines und weiteren Infrastrukturen für den Transport für CO2 absichern.
  • Zudem fordern wir einen raschen und massiven Zubau bei der Stromproduktion, einen Um- und Ausbau der Netze sowie ein Energieabkommen mit der EU.

In den weiteren Punkten verweisen wir auf die Stellungnahme von economiesuisse, welcher wir uns anschliessen.

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