Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2025 bis 2028

22.09.2023

Die Handelskammer beider Basel befürwortet den hohen Stellenwert, den der Bund Bildung, Forschung und Innovation für den Wohlstand der Schweiz in seiner BFI-Botschaft 2025-2028 einräumt und begrüsst das Ziel des Bundes, dass die Schweiz im BFI-Bereich eine führende Stellung behalten soll. Den vom Bund vorgeschlagenen Finanzrahmen halten wir allerdings für zu eng, um dieses Ziel zu erreichen und fordern deshalb unter anderem eine solide Grundfinanzierung der Hochschulen, eine schnellstmögliche Assoziierung an Horizon Europe und höhere Beiträge an die «Swiss Quantum Initiative».

Zur Vernehmlassungsvorlage


Am 2. Juni 2023 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) eröffnet. Mit der vorliegenden Botschaft plant der Bundesrat Ausgaben im Umfang von 29,7 Milliarden Franken für die Jahre 2025–2028. Die Schweiz soll – so der Bundesrat – im für die Wohlfahrt des Landes fundamentalen BFI-Bereich eine führende Stellung behalten und damit nachhaltige Perspektiven für Mensch, Gesellschaft und Wirtschaft entwickeln. Aufgrund der schwierigen finanziellen Lage hat der Bundesrat Kürzungen für die Jahre ab 2024 beschlossen, die auch im BFI-Bereich eine deutliche Priorisierung der Ausgaben notwendig machen.


Ausgangslage


Als ressourcenarmes Land ist die Schweiz in besonderem Ausmass von Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation abhängig. Der BFI-Bereich ist deshalb – wie auch der Bundesrat festhält – fundamental für die Wohlfahrt des Landes. Ein Leistungsabbau in diesem äusserst dynamischen Bereich hätte langfristige, nur schwer zu behebende Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes – und nicht nur für diese: Auch die Energiewende, die Digitalisierung und ein leistungsfähiges Gesundheitsweisen sind auf exzellente Bildung, Forschung und Innovation angewiesen. Will die Schweiz den Anschluss an die von anderen Ländern mit teilweise sehr ambitionierten Investitionen vorangetriebene Entwicklung im Bereich von Bildung, Forschung und Innovation nicht verlieren, kann sie es sich nicht leisten, einen auch nur kurzfristigen Qualitäts- und Leistungsabbau im BFI-Bereich hinzunehmen. Bildung, Forschung und Innovation entwickeln sich in langen Zeithorizonten und im weltweiten Kontext. Planungssicherheit, internationale Zusammenarbeit und Investitionen in zukunftsweisende Technologien sind somit die Grundlagen einer positiven Entwicklung des BFI-Bereichs.


Das gilt in besonderem Masse für wirtschaftsstarke Standorte wie die Region Basel. Basel ist nach Zug der wirtschaftsstärkste Kanton der Schweiz. Diesen Spitzenplatz verdankt die Region massgeblich den Life Sciences, die wiederum in hohem Masse von hochqualifizierten Fachkräften, exzellenter Forschung und Innovation abhängen. Eine forschungsstarke Universität sowie eine praxisnah forschende und breit ausbildende Fachhochschule sind deshalb für die wirtschaftliche Entwicklung der Region Basel unerlässlich.

Forderungen


Aufgrund der Bedeutung der Universität Basel und der Fachhochschule Nordwestschweiz für die Region Basel fokussiert die folgende Stellungnahme auf den Hochschulbereich, nimmt aber auch Stellung zur Förderung der Berufsbildung, der eine zentrale Rolle für die wirtschaftliche Stellung der Region Basel zukommt.

1. Hochschulen

1.1 Grundbeiträge an Universitäten und Fachhochschulen


Im Life-Sciences-Bereich nimmt die Schweiz im Hinblick auf Technologie und Innovation einen Spitzenplatz ein. Um diese Stellung zu halten ist es unabdingbar, dass Hochschulen mit einem strategischen Schwerpunktbereich in der Life-Sciences-Forschung und -Ausbildung international kompetitiv bleiben. Ein Leistungsabbau in diesen Bereichen gefährdet den Spitzenplatz der Schweiz in einem für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zentralen Bereich. Da für die Universitäten und Fachhochschulen zudem ansteigende Studierendenzahlen prognostiziert werden (1,3% für die Universitäten, 1,4% für die Fachhochschulen), ist eine solide Grundfinanzierung der Hochschulen für die kommende BFI-Periode unumgänglich, um einen wirtschaftlich und gesellschaftlich nachteilig sich auswirkenden Leistungsabbau zu vermeiden.
Die Handelskammer beider Basel begrüsst, dass der Bund die grundlegende Bedeutung des BFI-Bereichs für den Wohlstand der Schweiz hervorhebt. Weiterhin anerkennt sie, dass die angespannte Lage der Bundesfinanzen Priorisierungen erfordert. Die vom Bund vorgeschlagenen Wachstumsraten der Grundbeiträge an die Universitäten und Fachhochschulen sind allerdings so angesetzt, dass ein substanzieller Leistungsabbau befürchtet werden muss. Die Handelskammer beider Basel stellt in diesem Zusammenhang drei Forderungen:


a. Da die vorgeschlagenen Wachstumsraten für die Grundbeiträge an die Hochschulen nicht entsprechend der Teuerung indexiert sind, werden die in Anbetracht der voraussichtlichen Teuerung im Zeitraum 2025–2028 tiefen Wachstumsraten zu einer Kürzung des Budgets der Hochschulen und damit zu einem Leistungsabbau führen. Deshalb müssen die Wachstumsraten für Universitäten und Fachhochschulen entsprechend der Teuerung indexiert werden.


b. Aktuell finanziert der Bund 20% der Referenzkosten der Universitäten, aber 30% der Referenzkosten für die Fachhochschulen. Für diese Ungleichbehandlung gibt es keine Begründung. Deshalb fordert die Handelskammer, dass der Bund neu auch bei den Universitäten 30% der Referenzkosten trägt.


c. Nach Art. 51 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes wird der Grundbetrag unter anderem anhand der Anzahl Studierenden (Absatz 2) bemessen. Da der Anteil «Lehre» an die Grundbeiträge zurzeit 70% ausmacht (Anteil «Forschung» 30%) und unter dem Anteil «Lehre» das Kriterium der Anzahl Studierenden 50% ausmacht, ist die Anzahl Studierender das bei weitem gewichtigste Kriterium in der Bemessung der Grundbeiträge. Das blosse Studierendenwachstum ist allerdings kein zuverlässiger Indikator für eine positive Hochschulentwicklung, zumal im Bereich der Forschung. Durch die hohe Gewichtung der Studierendenzahlen werden forschungsstarke Universitäten mit kleinem Einzugsgebiet (wie zum Beispiel die Universität Basel) bei den Grundbeiträgen benachteiligt. Deshalb sollte die Gewichtung der Kriterien stärker in Richtung Forschung verschoben werden, um die Innovation zu stärken und international kompetitiv zu bleiben.

1.2 Internationale Vernetzung


Horizon Europe ist das 9. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Es ist das weltweit grösste Forschungs- und Innovationsprogramm mit einem Budget von 95,5 Milliarden Euro. Als nicht assoziiertes Drittland kann die Schweiz an diesem Programm nur mit Einschränkungen teilnehmen – sowohl was die finanzielle Unterstützung hochrangiger Forschungsprojekte als auch die für Forschung und Innovation zentrale Vernetzung mit dem europäischen Forschungsraum angeht. Während der Schweizerische Nationalfonds (SNF) die finanziellen Aspekte der Nichtassoziierung durch Übergangsmassnahmen zumindest teilweise auffangen kann, kompensieren diese Massnahmen die Vernetzung mit dem europäischen Forschungsraum kaum und üben nicht dieselbe internationale Strahlkraft auf Nachwuchstalente aus wie die im Rahmen von Horizon Europe ausgeschriebenen, prestigeträchtigen Grants des European Research Counsel (ERC Grants). Durch die Nichtassoziierung haben die lokalen Forschungseinrichtungen bereits heute Probleme bei der Rekrutierung von exzellenten Nachwuchskräften, die zunehmend in mit Horizon Europe assoziierte Staaten und den EU-Raum abwandern.


Die negativen Auswirkungen einer Nichtassoziierung gehen somit weit über bloss finanzielle Aspekte hinaus und bedrohen mittel- und langfristig die Forschungs- und Innovationskraft der Schweiz. Die kürzlich erfolgte Assoziierung des Vereinigten Königreichs an Horizon Europe macht zudem die bisweilen als Alternative zu einer Assoziierung an Horizon Europe gehandelte Forschungszusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich obsolet. Die Handelskammer beider Basel fordert deshalb vom Bund eine schnellstmögliche Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe.


1.3 Schweizerischer Nationalfonds (SNF)


Der SNF ist das wichtigste Forschungsförderungsinstrument des Bundes. Im Jahr 2022 finanzierte der SNF 2'733 Projekte mit einem Gesamtbetrag von 1,08 Milliarden Franken. Der SNF ist somit von grundlegender Bedeutung für die Forschungsförderung an den Hochschulen der Schweiz. Das vom Bund vorgeschlagene nominale Wachstum von 2,7% führt allerdings laut SNF zu einem Leistungsabbau. Davon betroffen sind in erster Linie die Hochschulen, die somit nicht nur mit inadäquaten Grundbeiträgen, sondern auch mit weniger Forschungsfördergeldern auskommen werden müssen. Die Handelskammer beider Basel fordert deshalb den Bund auf, dem Vorschlag des SNF folgend, für die BFI-Periode 2025–2028 ein reales Wachstum von 3,5% einzuplanen, um langfristig die Forschungslandschaft der Schweiz zu stärken und Innovationen zu sichern.


1.4 Akademien der Wissenschaften Schweiz


Die Akademien der Wissenschaften Schweiz erfüllen eine zentrale Funktion im BFI-Bereich, indem sie disziplinenübergreifend wissenschaftliche Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Sie haben den gesetzlichen Auftrag, die Zusammenarbeit in und zwischen allen Disziplinen zu stärken und in der Gesellschaft das Verständnis für die Wissenschaft zu verankern. So bewirken sie, dass Forschung und Innovation Breitenwirkung entfalten können und – wie vom Bund gewünscht – nachhaltige Perspektiven für Individuen, Gesellschaft und Wirtschaft entwickelt werden. Die Handelskammer beider Basel begrüsst, dass die Akademien in Zukunft massgeblich an der Förderung der Quantenforschung beteiligt sein werden (vgl. unten 1.6) und dass die MINT-Förderung zu ihren Kernaufgaben gehört.
Damit die Akademien ihre Grundaufgaben erfüllen können, müssen sie über eine solide Grundfinanzierung verfügen. Diese sind aber durch die Vorschläge des Bundes mit einem Defizit von rund 16% nicht gedeckt. So können die Akademien ihre auch für Gesellschaft und Wirtschaft so wichtigen Grundaufgaben nicht zufriedenstellend erfüllen. Da die bei den Akademien gesparten 6,25 Millionen Franken pro Jahr nur etwa 0.08% des gesamten BFI-Betrags für die Periode von 2025–2028 ausmachen, resultiert hier ein Sparpotential, das eine Reduzierung der Aktivitäten der Akademien nicht rechtfertigt. Die Handelskammer beider Basel bittet daher den Bund, die Finanzierung der Grundaufgaben der Akademien für die Periode 2025–2028 sicherzustellen.


1.5 Kostenintensive Infrastrukturen


Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Finanzierung von kostenintensiven Infrastrukturen bei gemeinsamer Nutzung von Hochschulen. In zukunftsweisenden Forschungszweigen wie Life Sciences sind kostenintensive Infrastrukturen unumgänglich. Die Unterstützung des Bundes für Investitionen in solche Infrastrukturen sollte weiter ausgebaut werden, um ein Anreizsystem aufzubauen, das Kooperationen bei kostenintensiven Infrastrukturen belohnt, so dass zukunftsweisende Investitionen in Forschungsinfrastrukturen weiter erhöht werden.


1.6 Swiss Quantum Initiative


Das Departement Physik der Universität Basel leitet den Nationalen Forschungsschwerpunkt (NFS) SPIN zur Entwicklung eines Quantencomputers auf Silizium-Basis. Daneben entsteht mit QuantumBasel auf dem Areal von uptownBasel in Arlesheim (BL) der erste kommerziell nutzbare Quantenhub der Schweiz, der ab 2024 auch einen eigenen Quantencomputer betreibt. Der Region Basel kommt somit eine zentrale Rolle in der Entwicklung der Quantentechnologie in der Schweiz zu.
Die Handelskammer beider Basel sieht die Verwendung zweckgebundener Mitteln eher kritisch, da eine Zweckbindung den Spielraum der BFI-Akteure einschränkt. Aber aufgrund der zukunftsweisenden Bedeutung der Quantentechnologie und der wichtigen Rolle der Region Basel in diesem Feld begrüsst die Handelskammer die vom Bundesrat beschlossene Ergänzungsmassnahme «Lancierung einer nationalen Quantum-Initiative» unter dem Namen «Swiss Quantum Initiative».
Angesichts der richtungsweisenden Bedeutung der Quantentechnologie ist es unabdingbar, dass die Schweizer Forschung in diesem Bereich wettbewerbsfähig bleibt und nicht den Anschluss an die internationale Entwicklung verliert. Dazu aber sind die vom Bund im Zeitraum 2025–2028 angesetzten 83,2 Millionen für die «Swiss Quantum Initiative» im internationalen Vergleich zu niedrig angesetzt. Um im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen die Beiträge an die «Swiss Quantum Initiative» signifikant erhöht werden.

2. Berufsbildung


Die Handelskammer beider Basel räumt der Berufsbildung als Schmiede für den naturwissenschaftlichen und technischen Berufsnachwuchs einen hohen Stellenwert ein. Die Life Sciences der Region sind nicht allein von Spitzenforschung, sondern auch von talentierten und motivierten Auszubildenden abhängig. Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Vorschläge des Bundes zur Finanzierung der Berufsbildung und hält den Finanzrahmen für ausreichend, um die Berufsbildung sowie die höhere Berufsbildung in der nächsten BFI-Periode zu finanzieren.
Die Förderung der dualen Berufsbildung ist einer der wichtigsten und nachhaltigsten Schlüssel zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Die Realwirtschaft der Schweiz ist auf gut ausgebildete Fachspezialisten angewiesen. Das Berufsbildungssystem entwickelt sich entlang der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes weiter, solange die enge Einbindung der Organisationen der Arbeitswelt in die Berufsentwicklungsprozesse der Grundbildung, aber auch in der höheren Berufsbildung sichergestellt ist. Dies gilt es entsprechend zu fördern. Gleichzeitig muss die Anerkennung der Berufsbildung in der Gesellschaft gestärkt werden, damit sich auch künftig genügend, insbesondere auch schulisch starke Jugendliche für diesen wichtigen Bildungsweg entscheiden. Dafür muss die höhere Berufsbildung (HBB) gestärkt werden und unter anderem durch Bestrebungen im Bereich der Talentförderung in der Berufsbildung gefördert werden.


Bei der Umsetzung von transversalen Themen wie z.B. Digitalisierung und Nachhaltigkeit sowie bei den Kernprozessen muss darauf geachtet werden, dass nicht weitere Regulierungen und Erwartungshaltungen die Berufsbildung verstärkt prägen, sondern dass sich die rasch wandelnden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zeitnah in den Berufen widerspiegeln. Nur wenn die Berufe attraktiv für Betriebe bleiben, gibt es genügend Ausbildungsbetriebe.
Angesichts der angespannten Haushaltslage sowie der geopolitischen Lage sind die Priorisierung der Bundesausgaben und der damit einhergehende vorgeschlagene Finanzrahmen nachvollziehbar. Der Finanzrahmen für die Finanzierung der Berufsbildung wird nach heutigem Stand voraussichtlich ausreichen. Die Kantone können und sollen der Berufsbildung ebenfalls die notwendige Priorität einräumen, um die Umsetzung gemäss ihrer Verantwortung sicherzustellen und bewährte Initiativen weiter zu unterstützen. Die Berufsbildung ist nach wie vor gegenüber einer vollschulischen Alternative deutlich kostengünstiger und sollte daher auch seitens der Kantone entsprechend dieser gesamtheitlichen Betrachtung gefördert werden.
Wichtig ist, dass die Finanzierung der höheren Berufsbildung (HBB) sichergestellt wird, was aufgrund der Erfahrungswerte der Fall sein sollte.
Die budgetierten Projektgelder sollten ausreichend sein, da diese in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft wurden. Die Zugänge zu diesen Geldern für Organisationen der Arbeitswelt gerade zur Förderung von Innovationen und Weiterentwicklungen, die systemisch relevant sind, soll jedoch vereinfacht werden.


Die Streichung von Art. 71 und somit die Auflösung der EBBK zugunsten der neuen Governance-Struktur wird begrüsst. Die TBBK sowie der institutionalisierte Dialog mit den Akteuren der Berufsbildung über die geschaffenen Dialogforen zeigen sich als geeignete Gremien, um die Berufsbildung unter Einbezug der vielen Akteure im Sinne der Verbundpartnerschaft weiterzuentwickeln.

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