Überführung Massnahme zum Schutz Schweizer Börseninfrastruktur in das FinfraG

28.02.2022

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Verlängerung der bewährten Schutzmassnahme für die Schweizer Börse. Die Normalisierung der Börsenbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU muss aber vordringliches Ziel bleiben.

Ausgangslage

Ende Juni 2019 liess die EU die Anerkennung der Börsenäquivalenz aus politischen Gründen auslaufen. Die Schweiz reagierte darauf per 1. Juli 2019 mit einer Schutzmassnahme, welche es Wertpapierfirmen aus der EU ermöglicht, trotz Wegfall der Börsenäquivalenz weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Börsen zu handeln. Die Schweiz ist einer der bedeutendsten Finanzplätze Europas. Offene und reibungslos funktionierende Kapitalmärkte sind im Interesse sowohl der Schweiz wie auch der EU. Die Handelskammer beider Basel begrüsst das Vorhaben des Bundes, die bewährte Schutzmassnahme für die Schweizer Börse zu verlängern und in das ordentliche Recht in Form des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) zu überführen.

Deblockierung der Beziehungen Schweiz-EU muss Priorität bleiben

Es ist wichtig, dass die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur ihren vorübergehenden Charakter beibehält. Das vorrangige Ziel muss weiterhin die unbefristete Äquivalenzanerkennung der Schweizer Börsenregulierung durch die EU-Kommission sein. Denn an einer Fragmentierung des europäischen Börsenhandels haben weder die Schweiz noch die EU ein Interesse. Wir begrüssen es deshalb, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen genügend Flexibilität bieten, um bei neuen Entwicklungen schnell reagieren zu können (z.Bsp. Aufhebung der EU-Aktienhandelspflicht). Wir fordern den Bundesrat auf, alles zu unternehmen, um das angeschlagene Verhältnis zur EU zu deblockieren und eine Normalisierung der Börsenbeziehungen herbeizuführen. Des Weiteren verweisen wir auf die ausführlichen Stellungnahmen von economiesuisse und der Schweizerischen Bankiervereinigung, welche wir vollumfänglich unterstützen.

Stellungnahme zur Überführung der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur in das FinfraG

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Member.HUB