Änderung Steuergesetz betreffend Vermögenssteuerreform I

17.12.2021

Die Handelskammer unterstützt die Revision des kantonalen Steuergesetzes zur Anpassung der Vermögenssteuer. Mit der Abschaffung der speziellen Baselbieter Steuerwerte wird die Steuererklärung einfacher und verständlicher. Die vorgesehene Kompensation der dadurch entstehenden Mehrbelastung ist für die Handelskammer zwingend. Angesichts der bereits heute hohen Steuerbelastung im Kanton kommt eine faktische Steuererhöhung nicht in Frage. Vielmehr sollte geprüft werden, ob der Vermögenssteuersatz nicht bereits in dieser Vorlage noch stärker gesenkt werden kann. Damit das anvisierte Ziel erreicht werden kann, den Kanton Basel-Landschaft als steuerlich wettbewerbsfähigen Kanton zu positionieren.

Ausgangslage

Der Kanton Basel-Landschaft weist seit vielen Jahren eine hohe Vermögenssteuerbelastung auf. Interkantonale Vergleiche zeigen regelmässig, dass mittlere und hohe Einkommen und Vermögen im Baselbiet deutlich höher besteuert werden als in anderen Kantonen und im direkten Umland. Der Regierungsrat zeigt dies in den Anhängen zu dieser Vorlage anschaulich auf. Auch die Handelskammer hat in einem kürzlich publizierten Themendossier aufgezeigt, dass Basel-Stadt und Basel-Landschaft selbst gegenüber dem benachbarten Ausland in gewissen Konstellationen schlechter abschneiden. Um diesen Standortnachteil zu reduzieren, sieht der Regierungsrat vor, die Vermögenssteuern zu reformieren. Einerseits sollen die speziellen Baselbieter Steuerwerte abgeschafft werden. Damit sollen die Verwaltung, die Wirtschaft und die  Steuerpflichtigen administrativ entlastet werden. Andererseits soll die durch diese Massnahme entstehende steuerliche Mehrbelastung durch einen milderen Vermögenssteuer-Tarif und höhere Freibeträge kompensiert werden. Schliesslich soll der Vermögenssteuer-Tarif soweit gesenkt werden, dass der Kanton Basel-Landschaft künftig wettbewerbsfähiger ist. Die Vorlage ist Teil einer mehrstufigen Steuerreform. Die  Handelskammer hat sich bereits im September zur Änderung des Steuergesetzes betreffend Abfrage der Wohnflächen zur Überprüfung der Eigenmietwert geäussert und dabei vorgeschlagen, die Vorlage zu sistieren, bis das eidgenössische Parlament seine Beratungen über die Abschaffung des Eigenmietwerts abgeschlossen hat. Die aktuelle Vorlage stellt den zweiten Teil der Reform dar. In einem dritten Teil sollen dann die Liegenschaftswerte aktualisiert und marktgerecht geschätzt werden. Die Ergebnisse der Überprüfung der Eigenmietwerte soll in diese Reform mit einfliessen. Eine Senkung der Einkommens- und Vermögenssteuer-Tarife wird in Aussicht gestellt.

Generelle Beurteilung der Vorlage

Die Handelskammer begrüsst sehr, dass der Kanton Basel-Landschaft die längst überfällige Anpassung der Steuertarife in Angriff nimmt. Der Handlungsbedarf, das weist der Regierungsrat in seiner Vorlage klar aus, ist gross. Die Vorlage ist Teil eines mehrstufigen Reformplans, um den Kanton bezüglich Steuerbelastung natürlicher Personen wettbewerbsfähiger zu machen. Sie ist ein wichtiger Schritt, um den Kanton steuerlich attraktiv zu positionieren, um Steuerpflichtige mit hohen Einkommen und Vermögen im Kanton anzusiedeln oder hier zu behalten. Aus Sicht des Wirtschaftsstandortes Region Basel ist es entscheidend, dass Fach- und Führungskräfte hier in der Region wohnen. Dies stärkt ihre Verbundenheit zur Region und trägt damit auch dazu bei, dass die Unternehmen selbst, in welchen diese Fach- und Führungskräfte tätig sind, stärker in der Region verankert sind. Eine konkurrenzfähige Steuerbelastung ist überdies auch wichtig, weil dadurch der Mittelstand indirekt entlastet werden kann. Je mehr Steuerpflichtige mit hohen Einkommen und Vermögen im Kanton wohnen, desto mehr finanzieller Spielraum hat der Kanton, um die heute auch für den Mittelstand relativ hohe Steuerbelastung zu senken. Umgekehrt muss der Mittelstand eine höhere Steuerlast tragen, wenn nur wenige Steuerpflichtige mit hohen Einkommen und Vermögen im Kanton wohnen. Die Vorlage trägt also auch dazu bei, den Mittelstand zu schützen.

Beurteilung der Gesamtstrategie

Der Regierungsrat legt in der Vorlage einleitend dar, wie er das Baselbieter Steuersystem in drei Schritten reformieren will. Zum ersten Schritt, der Wohnflächenerhebung zur Überprüfung der Eigenmietwerte, hat sich die Handelskammer bereits kritische vernehmen lassen. Sie hat in ihrer entsprechenden Stellungnahme beantragt, diese Gesetzesrevision zu sistieren, bis das Bundesparlament über die Abschaffung der Eigenmietwerte entscheiden hat. In diesem Sinne müssen die drei Reformschritte unabhängig voneinander funktionieren und zu einer Verbesserung der Standortattraktivität beitragen. Jede Reform für sich muss dazu führen, dass der Kanton sich verbessert. Eine Vorlage, die ohne Kompensation zu einer direkten oder indirekten Mehrbelastung der Steuerpflichtigen führt und daher die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit verschlechtern würde, könnte die Handelskammer nicht mittragen, auch wenn sie mit dem unverbindlichen Versprechen einer späteren Steuersenkung verknüpft ist. Die Handelskammer vertraut zwar den Absichten des Regierungsrates, hält es aber für absehbar, dass Steuererhöhungen ohne Kompensation von den Steuerpflichtigen nicht unterstützt würden.

Zur Vorlage im Einzelnen

Abschaffung der speziellen Baselbieter Steuerwerte für Wertschriften

Die Handelskammer befürwortet ein möglichst einfaches und nachvollziehbares Steuersystem. Die Abschaffung der Baselbieter Steuerwerte für Wertschriften dient diesem Ziel, indem die Steuerpflichtigen sich auf die normalen Steuerwerte abstützen können. Das Anliegen ist auch deshalb unterstützenswert, weil es sowohl verwaltungsseitig als auch bei der betroffenen Wirtschaft für bürokratische Entlastung sorgt. Die Steuerverwaltung muss nicht mehr über 30'000 Steuerwerte von Wertschriften korrigieren und die betroffenen Banken müssen keine speziellen Steuerverzeichnisse für Kundinnen und Kunden aus dem Baselbiet mehr erstellen. Zu beachten ist jedoch, dass die Abschaffung dieser Steuerwerte im aktuellen Zinsumfeld zu einer faktischen Steuererhöhung führt, weil die normalen Steuerwerte höher sind als die speziellen Baselbieter Steuerwerte. Der Vorschlag weist eine Anhebung des Wertschriftenvolumens um rund 13,5 Prozent aus. Dadurch steigt das Vermögen der Steuerpflichtigen entsprechend. Es ist für die Handelskammer deshalb zwingend, dass diese steuerliche Mehrbelastung durch eine Senkung des Vermögenssteuersatzes kompensiert wird, um die Abschaffung haushaltsneutral zu gestalten. Ohne Anpassung der Vermögenssteuer würde die Kosten-Nutzen-Abwägung dieses Reformschrittes mit Blick auf das Hauptziel, als Kanton wettbewerbsfähiger zu werden, negativ ausfallen und wäre in diesem Fall abzulehnen.

Anpassung des Vermögenssteuer-Tarifs

Wie in der Gesamtbetrachtung ausgeführt, ist generell eine Reduktion des Vermögenssteuer-Tarifs längst überfällig. Die Handelkammer begrüsst daher den Vorschlag des Regierungsrates als Schritt in die richtige Richtung. Mit Blick auf die in der Vorlage auf Seite 21 (Abb. 15) abgebildete Tabelle würde sich die Handelskammer gar einen mutigeren Schritt wünschen. Die Tabelle zeigt, dass bei Vermögen ab 500'000 Franken das Ziel, den Kanton Basel-Landschaft steuerlich konkurrenzfähig zu positionieren und damit das Steuersubstrat langfristig zu sichern, nur beschränkt erreicht wird. Es sollte deshalb geprüft werden, ob die Vorlage noch entsprechend optimiert werden kann, damit der Kanton das anvisierte Ziel, steuerlich wettbewerbsfähig zu sein, durchgehend erreichen kann.

Erhöhung Freibeträge

Die Handelskammer begrüsst das Vorhaben, die Freibeträge bei der Vermögenssteuer zu erhöhen. Damit wird der steuerlichen Mehrbelastung durch die Abschaffung der speziellen Steuerwerte Rechnung getragen und diese teilweise wieder kompensiert. Mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen zur Wettbewerbsfähigkeit des Kantons sollte geprüft werden, ob die Freibeträge nicht noch weiter erhöht werden können.

Fazit

Die Handelskammer beider Basel kann die vom Regierungsrat vorgeschlagene Vorlage unterstützen. Sie würde sich allerdings eine ambitioniertere Vorlage wünschen. Nur so lässt sich das Ziel erreichen, den Kanton Basel-Landschaft steuerlich wettbewerbsfähig zu positionieren. Die Handelkammer betont, dass jegliche direkten oder indirekten steuerlichen Mehrbelastungen, die durch Anpassungen im Steuergesetz entstehen, kompensiert werden müssen.

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