Änderung Schwerverkehrsabgabe- gesetz und Schwerverkehrsabgabe- verordnung

24.11.2021

Wir verzichten bei diesem Geschäft auf eine eigene ausführliche Stellungnahme. Stattdessen verweisen wir auf die Stellungnahme von economiesuisse, die wir vollumfänglich unterstützen.

Ausgangslage

Das Erfassungssystem für die LSVA hat seine Lebensdauer per Ende 2024 erreicht und muss entsprechend ersetzt werden. Mit der in der Vorlage vorgeschlagenen Modernisierung soll gleichzeitig auf eine Harmonisierung mit der europäischen Lösung (EETS) hingewirkt werden. Keinen Einfluss soll der Ersatz auf den Tarif, die Abgabenpflicht, die Befreiungen, die Sonderregelungen oder die Verwendung der Erträge haben. Neu soll die Veranlagung eines Anhängers jedoch aufgrund der Anzahl Achsen und nicht, wie bislang, aufgrund des zulässigen Gesamtgewichts basieren.

Zusammenfassung unserer Forderungen

• Die Prozessdigitalisierung unterstützen wird. Wir erwarten dadurch jedoch auch eine Effizienzsteigerung bei  der Erhebung, die zu tieferen Regulierungskosten für die Unternehmen führen sollte.
• Die Harmonisierung des Schweizer Systems mit der europäischen Lösung und das Hinwirken auf  Interoperabilität sind für uns entscheidend.
• Die technische Modernisierung der LSVA soll mit ihrer inhaltlichen Weiterentwicklung abgestimmt werden. So können Fehlplanungen und somit auch Fehlinvestitionen reduziert werden.
• Dem Systemwechsel von einer genauen hin zu einer achsenbasierten Bemessung des Gesamtgewichts,   stehen wir kritisch gegenüber. Die Unternehmen haben Investitionen in ihren Fuhrpark getätigt, mit dem Ziel,   diesen möglichst flexibel einsetzen zu können. Die Systemänderung könnte die Flexibilität und somit die   Wirtschaftlichkeit gefährden.
• Wir unterstützen sowohl die EETS-Anbindung, als auch explizit die Entscheidung, für die technische  Umsetzung notwendige Infrastrukturen am Markt zu beschaffen. Die Lösung muss aus unserer Sicht   aufwärtskompatibel und bezüglich kommender technologischer Veränderungen adaptierbar sein.
• Digitalisierungen der EZV-Prozesse (inbs. DaziT) sollen, wo sinnvoll, berücksichtigt werden.

Stellungnahme Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Schwerverkehrsabgabeverordnung

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