Stellungnahme zur Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur

24.10.2019

Wir schliessen uns in unserer Stellungnahme weitgehendst der Haltung des Cargo Forums Schweiz an, in dem wir die Schweizer Industrie- und Handelskammern (SIHK) vertreten. Bei den Passagierrechten befürchten wir darüber hinaus eine Überregulierung und eine komplizierte Umsetzung in der Praxis.

Trassenvergabestelle

1. Sind Zuständigkeit und Aufgaben der Trassenvergabestelle ausreichend klar definiert?
Ja.

2. Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?
Ja. Die Anschliesser sind als Betreiber privater Infrastruktur bei der Festsetzung der Einzelheiten der Informationsübermittlung zum Eisenbahninfrastrukturregister von der TVS einzubeziehen. Art. 15f EBV ist zu ergänzen.

Systemführerschaft

3. Erachten Sie die vorgeschlagene Konkretisierung der Systemführerschaften als hinreichend?
Nein. Diese Konkretisierung ist für den Erfolg des Bahngüterverkehrs als Gesamtsystem sehr wichtig. Daher sehen wir weiteren Handlungsbedarf.

4. Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?
Ja. Der Entwurf sollte bei der Preisfestsetzung keine Mengenrabatte zulassen. Überdies sollten die Preise nach wirtschaftlich nachvollziehbaren Kriterien festgelegt werden; dies in Analogie zum Trassenpreissystem. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Systemanbieter «diskriminierungsfrei» gegenüber allen Nachfragern überhöhte Preise für die Nahzustellung fordert, während er die von ihm erbrachten Hauptleistungen quersubventioniert und entsprechend günstiger anbieten kann.

Mitwirkungsrechte

5. Erachten Sie die vorgeschlagene Konkretisierung der Mitwirkungsrechte als hinreichend?
Nein. Die Mitwirkungsrechte der gemäss Art. 9a Abs. 4 EBG für den Netzzugang Antragsberechtigen und Verlader bei der Fahrplangestaltung im Bereich Baustellen und Betriebsstörungen sind zu ergänzen, Art. 11b NZV, Art. 14 NZV.

6. Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?
Ja. Art. 24 Abs. 6 der KPFV schliesst die inhaltliche Prüfung der Investitionsvorhaben durch die RailCom aus. Dies vermutlich deshalb, weil sie Gegenstand der Vereinbarungen zwischen BAV und betroffener Infrastrukturbetreiberin sind. Diese Regelung schliesst indes einen unabhängigen Justizentscheid aus, womit das Mitwirkungsrecht im Kern ausgehöhlt wird.

Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (neu RailCom)

7. Sind Sie mit den Verordnungsanpassungen zur RailCom einverstanden?
Ja.

8. Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?
Nein.

Passagierrechte

9. Sind Sie mit der Umsetzung der Passagierrechte im konzessionierten Verkehr einverstanden?
Insgesamt beurteilen wir die in der Vorlage vorgeschlagene Ausgestaltung der Passagierrechte als sehr konsumentenorientiert. Eine Harmonisierung des Passagierrechts in der Schweiz mit jenem der EU erachten wir nur dort als sinnvoll, wo dies die Funktionalität des grenzüberschreitenden Verkehrs ermöglicht oder verbessert.

10. Sind Sie mit der Umsetzung der Passagierrechte im bewilligungspflichtigen grenzüberschreitenden Busverkehr einverstanden?
Ja. Da das einschlägige europäische Recht für Fahrabschnitte über der Grenze bereits heute angewendet wird, ist eine Harmonisierung des Schweizer Rechts hier sinnvoll. Zu betonen ist hierbei, dass es nicht zu einer strikteren Umsetzung der einschlägigen EU-Verordnung (181/2011) in der Schweiz kommt.

11. Erachten Sie es als sinnvoll, dass die Branche die Entschädigungsbedingungen für Abonnementbesitzer festlegt?
Ja. Die Abonnementstypen sind vielfältig. Es ist mit einem hohen administrativen Aufwand zu rechnen, sofern man die Gruppe der Abonnenten ebenfalls entschädigen möchte. Um diesen so gering wie möglich zu halten, muss die Ausgestaltung und Festlegung der Entschädigungsbedingungen der Branche überlassen bleiben.

12. Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?
Wo es für das Funktionieren des grenzüberschreitenden Verkehrs notwendig ist, stellen wir uns nicht gegen eine Harmonisierung der Passagierrechte in der Schweiz mit jenen der EU. Es ist uns jedoch ein grosses Anliegen, dass die Passagierrechte nicht durch ein sogenanntes «Swiss finish» ausgebaut werden, welches über eine funktionale Harmonisierung mit EU-Recht hinausgeht und hiesige Eisenbahnverkehrsunternehmen finanzielle und administrativ belastet.

Weitere Bemerkungen:

13. Haben Sie zu den übrigen Themen der Vorlage Bemerkungen?
Nein.

14. Gibt es aus Ihrer Sicht weiteren Handlungsbedarf?
Nein.

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