Für eine steuerliche Entlastung bei der Bundessteuer

18.09.2020

Die Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, über die am 27. September 2020 abgestimmt wird, will den maximalen Kinderbetreuungsabzug und den Kinderabzug in der Steuererklärung erhöhen. Sie führt zu einer höheren Erwerbsbeteiligung von gut qualifizierten Frauen und entlastet die steuerzahlenden Familien. Wir empfehlen daher eine Annahme der Vorlage.

Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer beinhaltet einerseits eine Erhöhung des maximalen Kinderbetreuungsabzuges von heute 10'100 Franken auf 25'000 Franken. Andererseits soll der Kinderabzug von heute 6'500 Franken auf 10'000 Franken pro Kind erhöht werden.

Höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen dank höherem Kinderbetreuungsabzug

Unser heutiges Steuersystem führt dazu, dass sich insbesondere gut qualifizierte Frauen zwei Mal überlegen, ob es sich für sie lohnt erwerbstätig zu sein. Denn das zusätzliche Einkommen unterliegt einem relativ hohen Grenzsteuersatz. Insbesondere dann, wenn der Ehemann der Hauptverdiener ist und die Ehefrau ein geringeres Einkommen aufweist.

Der Anreiz ist noch schlechter, wenn während der Arbeit auch noch Kinder zu betreuen sind. Die Kinderbetreuung ist mit hohen Kosten verbunden. Häufig wird das zusätzlich erworbene Einkommen für Steuern und Betreuungskosten benötigt. Ein höheres Arbeitspensum rentiert also zumindest finanziell nur wenig.

Die geplante Erhöhung des maximalen Kinderbetreuungsabzuges wirkt dem entgegen. Eine kürzlich publizierte Studie von Avenir Suisse hat dargelegt, dass dadurch die Erwerbsbeteiligung von gut qualifizierten Frauen erhöht wird. Und dies mit relativ tiefen Steuerausfällen.

Nachvollzug auf kantonaler Ebene wichtig

Um den Nutzen eines höheren Drittbetreuungsabzuges voll auszuschöpfen, fordern wir, dass dieser Abzug auch auf kantonaler Ebene erhöht wird. Sowohl im Kanton Basel-Stadt als auch im Kanton Basel-Landschaft sind bereits entsprechende Bestrebungen im Gang. Der baselstädtische Grosse Rat hat den Regierungsrat dazu verpflichtet, dem Parlament eine Gesetzesvorlage mit einer Erhöhung auf 25'000 Franken vorzulegen. Der Baselbieter Regierungsrat muss eine Erhöhung auf Geheiss des Landrats ebenfalls prüfen und dem Parlament darüber berichten.

Auch Kinderabzug bringt wichtige Entlastung

Das zweite Element der Vorlage, der höhere Kinderabzug, führt ebenfalls zu einer wichtigen Entlastung. Heute bezahlen etwa 60 Prozent der Familien direkte Bundessteuern. Es liegt auf der Hand, dass wer keine Steuern zahlt, davon auch nicht entlastet werden kann. Bei den steuerzahlenden Familien hingegen kommt es dadurch zu einer spürbaren Reduktion der Steuerbelastung.

Betrachtet man näher, bei welchen Einkommen der Abzug sich wie auf die Steuerbelastung auswirkt, wird ersichtlich, dass insbesondere die mittleren Einkommen von einem höheren Kinderabzug profitieren können. Ihre Steuerbelastung bei der direkten Bundessteuer verringert sich substanziell. Da die maximale Einsparung 910 Franken beträgt, wirkt sich die Entlastung bei den höheren Einkommen im Verhältnis zur Gesamtsteuerbelastung nur geringfügig aus:

Entlastung von der direkten Bundessteuer in % Entlastung von der direkten Bundessteuer in %

Konkret müsste beispielsweise ein Ehepaar mit einem Bruttoeinkommen von 120'000 Franken – davon 84'000 Franken beim Ehemann und 36'000 Franken bei der Ehefrau – künftig keine direkte Bundessteuer mehr bezahlen, würde also zu 100 Prozent entlastet. Ein Ehepaar mit einem Bruttoeinkommen von 150'000 Franken – aufgeteilt auf 105'000 Franken beim Ehemann und 45'000 bei der Ehefrau – müsste künftig statt 929 Franken noch 608 Franken bezahlen, würde also um rund einen Drittel (34,6 Prozent) entlastet. Je höher das gemeinsame Einkommen, desto tiefer die prozentuale Entlastung.

Wir sagen Ja zur Vorlage

Sowohl der höhere Kinderbetreuungsabzug als auch der höhere Kinderabzug führen also im Ergebnis zu einer wichtigen steuerlichen Entlastung. Wir unterstützten deshalb ein Ja zu dieser Vorlage.

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