Die Baselbieter Vermögenssteuerreform bewährt sich

07.12.2023

Seit Anfang Jahr ist die Vermögenssteuerreform I, von der Baselbieter Stimmbevölkerung im November 2022 angenommen, in Kraft. Seither sind die Baselbieter Steuerwerte auf Wertpapieren abgeschafft, es gelten die Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Der Vermögenssteuertarif wurde gesenkt und höhere Freibeträge eingeführt. Aus dem Aufgaben- und Finanzplan 2024-2027 lassen sich erste Erkenntnisse über die Auswirkungen dieser Reform gewinnen.

Der Aufgaben- und Finanzplan des Regierungsrates beinhaltet das Budget für das kommende Jahr sowie den Finanzplan für die drei darauffolgenden Jahren. Für das Jahr 2024 budgetiert der Kanton Baselland mit einem leichten Defizit von 18,5 Millionen Franken. Sehr schnell wurden deshalb kritische Stimmen laut, dass es sich dabei um die negativen Auswirkungen der Vermögenssteuerreform handelt, zu Lasten insbesondere von Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen.


Diese Kritik hält jedoch einer näheren Überprüfung nicht stand. Tatsächlich sinken die im Budget 2024 vorgesehenen Steuereinnahmen um 13 Millionen Franken gegenüber dem letztjährigen Finanzplan für das Jahr 2024. Dies ist jedoch auf Mindereinnahmen aus der direkten Bundessteuer (-17 Mio.) und der Verrechnungssteuer (-2 Mio.) zurückzuführen. Bei den kantonalen Steuereinnahmen rechnet die Regierung hingegen mit Mehreinnahmen (+6 Mio.).


Der Regierungsrat rechnete zudem in der Vorlage mit jährlichen Steuermindereinnahmen bei der Vermögenssteuer von rund 27 Millionen Franken ab 2023. Bei den Einnahmen aus der Vermögenssteuer wird für das Jahr 2024 nun jedoch mit einem Minus von 14,9 Millionen Franken gerechnet, also rund 12 Millionen Franken besser als ursprünglich vorgesehen. Der Finanzplan rechnet zudem bereits ab 2025 wieder mit einer jährlichen Zunahme der Steuererträge aus der Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuerreform funktioniert also sogar besser als vorgesehen.


Einkommenssteuerreform angekündigt

Diese Erkenntnisse sind wichtig, den schon bald stehen weitere Diskussionen über Steuersenkungen an. Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Senkung der Einkommenssteuern angekündigt. Dabei sollen mehrere Abzüge erhöht, aber auch der Einkommenssteuertarif moderat gesenkt werden.


Aus Sicht der Handelskammer sollte der Fokus einer solchen Reform vor allem auf dem Einkommenssteuertarif liegen. Der Kanton Baselland weist eine überdurchschnittlich steile Progressionskurve auf und schneidet deshalb im kantonalen Vergleich bei mittleren und hohen Einkommen schlecht ab. Für Fachkräfte mit Einkommen ab 120'000 Franken ist es daher steuerlich nicht attraktiv, in den Kanton Baselland zu ziehen. Eine Motion, die eine Senkung des Einkommenssteuertarifs fordert und so zu einer Entlastung bei Fachkräften führt, wurde im Landrat bereits eingereicht. Die Behandlung steht noch aus.

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