Emissionshandelssysteme sinnvoll verknüpfen

03.07.2019

Der Bund beantragt in der Teilrevision der CO2-Verordnung eine Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der Europäischen Union. So wird den Unternehmen die Teilnahme am deutlich liquideren und transparenten europäischen Markt für Emissionsrechte ermöglicht, was diesbezüglich die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Konkurrenten verbessert. Während die Verknüpfung selbst sinnvoll und begrüssenswert ist, gibt es noch deutlichen Nachbesserungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung. Vor allem ist im Hinblick auf eine Integration der Luftfahrzeuge in das EHS darauf zu achten, dass kein Wildwuchs an luftfahrtspezifischen Abgaben entsteht.

Die Schweiz unternimmt seit geraumer Zeit sowohl auf nationaler, als auch auf kantonaler und kommunaler Ebene umfassende Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen. Die Unternehmen leisten hier über verschiedene Ansätze bereits einen umfangreichen Beitrag. Das marktwirtschaftliche Instrument des Emissionshandels, im Rahmen des Schweizer Emissionshandelssystems (EHS), stellt hierbei einen pragmatischen und ökonomisch effizienten Weg zur Reduktion von CO2-Emissionen dar. Teilnehmer am EHS handeln CO2-Zertifikate und sind im Gegenzug von der CO2-Abgabe auf Brennstoffe befreit. Da das System bislang nur 50 Unternehmen in der Schweiz umfasst, ist die Liquidität des Marktes jedoch gering und dieser entsprechend nicht voll entfaltet, was sich vor allem negativ auf seine Effizienz auswirkt.

Verknüpfung der Emissionshandelssysteme nützt Schweizer Unternehmen

Mit der Vorlage «Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung)» des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), wird die Verknüpfung des Schweizer EHS mit dem deutlich grösseren europäischen EHS auf Grundlage eines Abkommens der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) angestrebt. Schweizer Unternehmen würden so zukünftig von einem deutlich liquideren und transparenteren System profitieren und gegenüber ihren europäischen Konkurrenten diesbezüglich wettbewerblich ebenbürtig.

Kritische Punkte der Vorlage

Damit sich die Besserstellung Schweizer Unternehmen gegenüber dem status quo unterm Strich tatsächlich einstellt, muss eine gleichzeitige Schlechterstellung an anderer Stelle im Rahmen der Vorlage vermieden werden. Vor allem muss zunächst abgewartet werden, ob die Verknüpfung der EHS einwandfrei und wie beschrieben bzw. erwartet realisiert werden konnte, bevor die Übergangsregelung (Härtefallregelung), welche für manche Schweizer Unternehmen gilt, definitiv aufgehoben wird. Ausserdem ist die Vernichtung von Emissionsrechten durch den Bund, aus Sorge vor einer Überversorgung, nicht nachvollziehbar und inakzeptabel. Zum einen werden damit Mittel entzogen, um in Innovationen für den Transformationsprozess der Dekarbonisierung zu reinvestieren. Zum anderen wird der wahre Marktpreis der Emissionsrechte verzerrt, womit der Markt seine Transparenz und Effizienz gleichermassen verliert.

Wildwuchs an luftfahrtspezifischen Abgaben vermeiden

Die Diskussionen rund um Abgaben im Bereich der Zivilluftfahrt sind in vollem Gange. Dabei ist ein teils aktionistischer und vor allem unkoordinierter Wildwuchs an Ideen aus unterschiedlichen politischen Milieus festzustellen. Diese reichen von einer Kerosinsteuer, über eine Einbindung des Luftverkehrs in den Emissionshandel bis zu einer pauschalen Flugticketabgabe, wie sie etwa im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes vorgeschlagen wurde. Da die Debatten hierzu, wie oben erwähnt, unkoordiniert und im Lichte einer überhitzten Klimadiskussion stattfinden, befürchten wir eine übermässige Belastung des Flugverkehrs gegenüber anderen Branchen und insbesondere gegenüber dem europäischen Ausland, was der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und somit der Schweiz insgesamt äusserst abträglich wäre.

Eine Integration von Betreibern von Luftfahrzeugen in den Emissionshandel stellt, im Gegensatz etwa zu einer Schweizer Flugticketabgabe, keinen nationalen Alleingang dar. Im Vergleich mit europäischen Fluggesellschaften schafft es gleichlange Spiesse. Global betrachtet führt das EHS jedoch zu Wettbewerbsvorteilen für aussereuropäische Gesellschaften, die nicht den Auflagen des EHS unterliegen. Dies im Gegenzug zum neuen UN Instrument CORSIA, welches nach der Initialphase ab 2027 (bis auf wenige Ausnahmen) alle internationalen Flüge weltweit umfasst.

Interessensgruppen müssen weiterhin eingebunden werden

Bereits kleine Anpassungen beim Emissionshandel können grosse Auswirkungen auf den Standort Schweiz und die hier tätigen Unternehmen haben. Daher muss eine Einbindung der Interessensgruppen (z.B. gesamtwirtschaftliche oder relevante Branchenverbände) in Form einer aktiven Einbeziehung in geeigneter Form (Gemischter Ausschuss oder im Rahmen einer Konsultation oder Vernehmlassung) weiterhin gewährleistet sein.

Stellungnahme Teilrevision zur CO2-Verordnung

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