Ein JA zum E-ID-Gesetz ist ein JA zu einer digitalen und wettbewerbsfähigen Schweiz

07.01.2021

Am 7. März 2021 werden wir über das E-ID-Gesetz abstimmen. Die darin geregelte Schweizer e-ID (elektronische Identität) bildet die Basis für einen vertrauenswürdigen und erfolgreichen digitalen Geschäftsverkehr und ist damit der Schlüssel für digitale Dienstleistungen und Innovation. Zugleich ist es die erste Volksabstimmung über ein Digitalthema überhaupt. Der Entscheid wird richtungsweisend sein.

Mit dem E-ID-Gesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine staatlich anerkannte und geprüfte elektronische Identität (e-ID) geschaffen. Das fundierte Grundlagengesetz wird von Bundesrat, Parlament, Verwaltung, den Kantonen sowie der Wirtschaft unterstützt. Trotzdem wurde das Referendum ergriffen. Die Gegner stossen sich an der vorgesehenen Aufgabenteilung zwischen Bund, Privaten und Kantonen und fordern eine «vollstaatliche» Lösung: Namentlich soll der Bund die e-ID-Technologie selbst entwickeln oder sie mit einem Leistungsauftrag an einen einzigen Anbieter vergeben.

Von der anerkannten und geprüften Schweizer e-ID profitieren alle

Eine elektronische Identifikation kommt überall dort zum Einsatz, wo Produkte und Dienstleistungen online angeboten werden. Rechtssicherheit und Vertrauen sind wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiche digitale Geschäftsabschlüsse. Das E-ID-Gesetz schafft Regeln, die für Anbieter und Nutzer gleichermassen wichtig sind. Somit ist die anerkannte e-ID quasi ein Schlüssel zu mehr digitaler Innovation und sorgt für die notwendige Breitenwirkung. E-Commerce und E-Government erhalten einen richtigen Schub. Nationalrat Andri Silberschmidt ist überzeugt: «Für die Weiterentwicklung von E-Government und E-Commerce ist die geprüfte Schweizer e-ID matchentscheidend. Zahlreiche Länder sind der Schweiz weit voraus und haben seit Jahren eigene e-IDs. Bei einem Nein wird sich der Rückstand der Schweiz weiter vergrössern.»

Es ist höchste Zeit, vorwärts zu machen

Der Rückstand zeigt sich seit Jahren im «eGovernment Benchmark» Monitor der Europäischen Kommission und schlägt sich auch im «World Digital Competitiveness Report IMD» nieder, in welchem die Schweiz 2020 auch aufgrund der fehlenden e-ID zurückfällt. Mit einem Nein würde sich der Rückstand weiter vergrössern, zum Nachteil für unseren Innovations- und Wirtschaftsstandort.

Die e-ID schafft auch direkten Nutzen im Alltag: Es bedeutet weniger Passwörter und Logins, mehr Unabhängigkeit von Öffnungszeiten, mehr online erledigen statt am Schalter Schlange stehen und weniger Papier. Zugleich erhält man mehr Kontrolle und Transparenz über die eigenen Daten. Die e-ID bietet Schutz vor Identitätsbetrug und ermöglicht sichere Online-Altersprüfungen. Das E-ID-Gesetz folgt den Grundsätzen der Datensparsamkeit und der Transparenz. Es stellt strenge Regeln für den Datenschutz auf, die über das Datenschutzgesetz hinausgehen. Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) unterstützt denn auch das E-ID-Gesetz.

Für Ivo Furrer, Präsident von digitalswitzerland, ist es höchste Zeit das es vorwärts geht: «Seit mehr als zehn Jahren diskutiert man nun schon über die Schweizer e-ID. Resultat dieser Debatte ist ein fundiertes Grundlagengesetz, dass von Bundesrat, Parlament, Verwaltung, den Kantonen und der Wirtschaft unterstützt wird. Es ist alles andere als ein Schnellschuss: Es garantiert, dass die Daten in der Schweiz bleiben und stellt strenge Regeln für den Datenschutz auf.»

Sinnvolle Aufgabenteilung im E-ID-Gesetz

Wie beim Pass oder der Identitätskarte, die durch akkreditierte Unternehmen hergestellt werden, ist der Bund für die amtliche Bestätigung einer Identität zuständig. Die technische Infrastruktur wird gemäss E-ID-Gesetz hingegen von privaten Organisationen entwickelt und betrieben. Es ist ein bewährtes Schweizer Modell, dass der Staat als Garant auftritt, jedoch innovative und kundenfreundliche Anwendungen von Privaten, Kantonen und Gemeinden zulässt. Es ist zeitgemäss und zukunftsfähig.

Die e-ID ist kein Pass

Von der Gegnerschaft wird prominent postuliert, dass es sich bei der e-ID um einen digitalen «Pass» handle. Dieser Sichtweise widerspricht das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD und ist so im E-ID-Gesetz auch nicht vorgesehen. Die Schweizer e-ID ist lediglich ein Verfahren, mit dem sich Nutzerinnen und Nutzer bei Onlineangeboten anmelden können. Dem Verfahren ist ein staatlich geprüftes Set an Daten hinterlegt, auf deren Richtigkeit sich alle Beteiligten verlassen können. Die Schweizer e-ID bleibt zudem nicht einzig Schweizer Staatsbürgern vorbehalten, sondern kann auch von ausländischen Staatsbürgern beantragt werden.

Das Referendum und seine weitreichenden Konsequenzen

Bei einem Nein müsste der Gesetzgebungsprozess von neuem beginnen. Dies bedeutet mehrere weitere Jahre ohne eine staatlich anerkannte und geprüfte Schweizer Lösung. Der unregulierte Flickenteppich bliebe bestehen, zum Nachteil für die Innovation in der gesamten Schweiz.

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