Verrechnungssteuer: Holen wir uns Steuereinnahmen und Arbeitsplätze zurück!

01.07.2022

Würden Sie sich im Wettbewerb mit Ihrer Konkurrenz freiwillig Steine in den Weg legen? Die Schweiz macht das mit der Verrechnungssteuer auf Obligationen. Diese Steuer hat zur Abwanderung des Fremdkapitalmarktes in Länder wie Luxemburg geführt. Am 25. September 2022 können wir das mit der Reform der Verrechnungssteuer endlich korrigieren.

Die Verrechnungssteuer auf Zinsen aus Obligationen benachteiligt den Finanzplatz Schweiz. Sie erhöht die Finanzierungskosten von Unternehmen, die Fremdkapital benötigen. Sie hat deshalb dazu geführt, dass die Finanzierung von Unternehmen ins Ausland, insbesondere nach Luxemburg, abgewandert ist. Im Jahr 2020 wurden in der Schweiz rund ein Drittel weniger Obligationen ausgegeben als im Jahr 2009.


Nötig ist diese Verrechnungssteuer heute nicht mehr. Sie ist als Sicherungssteuer konzipiert. Das heisst, sie dient der Sicherung der Steuereinnahmen, indem sie für die Zinsempfänger einen Anreiz setzt, die Zinseinnahmen korrekt zu deklarieren. Durch die Einführung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) erhalten Staaten seit einigen Jahren gegenseitig Informationen, die denselben Zweck erfüllen. Deshalb kann die Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen abgeschafft werden, ohne negative Auswirkungen auf die Steuerehrlichkeit.


Mit einer gezielten Anpassung der Verrechnungssteuer erhalten Unternehmen in der Schweiz künftig die gleichen Bedingungen wie im Ausland und dadurch Zugang zu günstigeren Finanzierungen. Denn: Investoren berechnen den Aufwand, den sie zur Rückforderung der Verrechnungssteuer bezahlen müssen, mit ein und fordern entsprechend höhere Zinsen. Fällt die Verrechnungssteuer weg, sinkt der Aufwand und damit auch die Zinsen. Davon profitieren alle Unternehmen, die Kapital benötigen. Dazu gehören auch Unternehmen der öffentlichen Hand, beispielsweise Spitäler, Energieunternehmen oder Verkehrsbetriebe. Und auch die Steuerzahlenden profitieren, denn der Effekt tieferer Zinsen kommt auch dem Staat zugute, der für seine Obligationen tiefere Zinsen bezahlen muss. So bleibt mehr Geld in der Staatskasse für andere Ausgaben.
Ebenfalls interessant: Für Konzerne, die aus abstimmungstaktischen Gründen als Profiteure dieser Reform hingestellt werden, ist diese Reform gar nicht sonderlich relevant. Grosse internationale Unternehmen umgehen die Verrechnungssteuer, indem sie Finanzierungsgesellschaften im Ausland, z.B. in Luxemburg, gründen und sich das benötigte Fremdkapital dort beschaffen.


Mit einem JA zu dieser Verrechnungssteuerreform holen wir den Fremdkapitalmarkt und damit Steuereinnahmen und Arbeitsplätze in die Schweiz zurück. Der Bund rechnet mit einer halben Milliarde Franken Mehreinnahmen pro Jahr innert zehn Jahren. Dies bei Steuerausfällen von bis zu 200 Millionen Franken pro Jahr. Ein klares Gewinngeschäft also für den Bund.


Wir unterstützen diese überfällige Reform und engagieren uns als regionaler Stützpunkt der nationalen Kampagne im Interesse unserer Mitglieder für ein JA am 25. September 2022.

Wirtschaftskomitee 

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Kommentare

01.07.2022 - Hanspeter Bolli

Ich halte die Argumentation mit dem AIA für sehr heikel. Der AIA betrifft nur ausländische Besitzer von CHF-Obligationen, die Schweizer Besitzer fallen nicht darunter. Und für letztere war die VST immer gedacht. Bei der Einführung während dem 2. Weltkrieg gab es gar keinen internationalen Kapitalverkehr für Private.
Ich befürchte, dass damit Forderungen der Linken nach einer Auskunftspflicht der Banken auch über inländische Kunden Vorschub geleistet wird.
Ich war während vielen Jahren als Fachlehrer in den Wirtschaftswochen tätig.
Für ausländische Kunden wurden bei den Banken immer VSt-freie Obligationen ausländischer Schuldner gekauft.

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