Ja zu wirkungsvollem Jugendschutz – Nein zu totalen Werbeverboten

18.01.2022

Am 13. Februar 2022 stimmt die Schweiz über die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» ab. Was als Anliegen sympathisch klingt, kommt in der Praxis einem totalen Werbeverbot für Tabak- und Alternativprodukte gleich. Das geht zu weit. Wir lehnen die Initiative deshalb ab und unterstützt den indirekten Gegenvorschlag: Mit dem neuen Tabakproduktegesetzt werden Jugendschutzinteressen und wirtschaftliche Freiheit optimal ausbalanciert.

Die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» will jede Art von Werbung für Tabakprodukte verbieten, die Kinder und Jugendliche erreichen kann. In der Praxis bedeutet das ein vollständiges Werbeverbot – und damit ein unverhältnismässiger Eingriff in die Wirtschafts- und Gewerbefreiheit.

Tabakproduktegesetz: Wirkungsvoller Jugendschutz

Bundesrat und Parlament haben längst einen griffigen Jugendschutz an die Hand genommen: In der Herbstsession 2021 einigten sich National- und Ständerat auf ein neues Tabakproduktegesetz. Dieses stellt den indirekten Gegenvorschlag zur Werbe-Verbotsinitiative dar. Das Gesetzt tritt unabhängig vom Abstimmungsresultat in Kraft. Neben einem Verkaufsverbot für unter 18-jährige sind sinnvolle Werbe- und Sponsoringvorschriften vorgesehen. Damit wird der Jugendschutz im Bereich Tabakprodukte gestärkt, ohne aber ein totales Werbeverbot in die Verfassung zu schreiben.

Werbeverbote schaden KMU, Kultur und Medien

Extreme Werbeverbote richten grossen wirtschaftlichen Schaden an. Wird die Initiative angenommen, leiden insbesondere Betriebe und Kleingewerbler wie Kioske oder Tankstellenshops. Doch auch für den Kulturbereich und Medien geht es um die Wurst: Sie sind auf den Verkauf von Werbefläche angewiesen. Ohne Werbung und Verkauf wird es für viele KMU, Kulturveranstaltungen wie Open Airs und die Schweizer Medien eng.

Gefährlicher Präzedenzfall

Jugendschutz ist ein absolut legitimes Anliegen – doch die extremen Forderungen der Initianten kratzen gehörig an der Wirtschaftsfreiheit. Unsere Marktwirtschaft ist auf Werbung angewiesen. Werbung für legale Produkte muss weiterhin erlaubt bleiben. Mündige Bürgerinnen und Bürger sollen zudem eigenverantwortlich entscheiden dürfen, was sie konsumieren wollen und was nicht. Mit einem totalen Werbeverbot für Tabak öffnen wir nicht zuletzt Tür und Tor für weitere Werbeverbote: Nach Tabak geraten auch Fleischwaren, Alkohol, Süssigkeiten, fetthaltigen Lebensmitteln oder Autos ins Visier der Bevormundung. Am 13. Februar geht es daher nicht wie von den Initianten angeführt um Jugendschutz. Es geht um wichtige Grundprinzipien unserer liberalen Wirtschaftsordnung. Darum hat diese Initiative ein deutliches NEIN verdient.

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