Basel-Stadt verschärft Nachweispflicht

10.08.2023

Der Kanton Basel-Stadt vergibt seine öffentlichen Aufträge nur an Unternehmen, die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern in ihrem Betrieb bestätigen. Diesen Nachweis müssen nun ab dem 1. November 2023 neu auch kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden erbringen.

Ab dem 1. November 2023 gilt die Selbstdeklarations- und Nachweispflicht sowie die Möglichkeit einer Stichkontrolle neu auch für kleinere Unternehmen mit 10 bis 50 Mitarbeitenden.

Der Kanton Basel-Stadt bietet am 20. September ein Frageforum an. Mehr zur Veranstaltung und zur Nachweispflicht erfahren Sie auf der Webseite der Abteilung Gleichstellung und Diversität.

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