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FINANZ 17
AUSGLEICH
Fehlanreize eliminieren
Sowohl die Kantone als auch die Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft
kennen einen Finanzausgleich. Dieser soll dazu dienen, gewisse Lasten
finanziell abzugelten. Der Finanzausgleich über die Kantone, aber auch
auf Gemeindeebene führt zu Anreizverzerrungen der jeweiligen Akteure.
Dieser Effekt verstärkt sich umso mehr, als die Geberkantone beziehungs-
weise die Gebergemeinden in der Regel in der Minderheit sind und von
den Empfängern überstimmt werden können.
Während im Lastenausgleich, wo beispielsweise geografisch-topografi-
sche Nachteile ausgeglichen werden, die Gefahr von Fehlanreizen eher
gering ist, da politische Entscheidungsträger wenig Einfluss auf die Fak-
toren haben, zeigt sich beim Ressourcenausgleich ein anderes Bild. Gemes-
sen wird dabei das Ressourcenpotenzial, das die Wirtschaftskraft eines
Kantons widerspiegelt. Relevant dafür sind die Einkommen und Vermö-
gen der natürlichen Personen sowie die steuerbaren Gewinne der juristi-
schen Personen. Diese Kenngrössen sind durch politische Entscheidun-
gen – beispielsweise zur Standortattraktivität – indirekt beeinflussbar.
Verbesserungen der Standortattraktivität sind in der Regel zuerst Inves-
titionen und können sich daher kurzfristig sogar negativ auf die Kantone
auswirken. Viele Entscheidungsträger haben deshalb wenig Anreiz, die-
sen Weg zu gehen. Allfällige positive Auswirkungen fallen oft erst an,
wenn die Verantwortlichen nicht mehr in ihren Ämtern sind.
Als Resultat dieser Fehlanreize gibt es in der Schweiz konstant weniger
Geber- als Nehmer kantone. In den politischen Diskussionen über An-
passungen des Finanzausgleichs sind also die Geberkantone stets in der
Minderheit. Für 2022 sind einzig die Kantone Basel-Stadt, Zürich, Schwyz,
Finanzausgleich