Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften

04.10.2016

Die Handelskammer beider Basel steht für ein harmonisiertes Bildungssystem in der Schweiz ein. Sie hält dafür auch einen möglichen Eingriff seitens Bund in die Kantonskompetenzen für gerechtfertigt.

Im Hinblick auf die Harmonisierung der Lehrpläne einigte sich die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) im Jahr 2004 auf einen Kompromiss bezüglich Regelung des Sprachunterrichts: das sogenannte «3/5 Modell» schreibt vor, dass auf Primarstufe ab der dritten Klasse eine erste und ab der fünften Klasse eine zweite Fremdsprache unterrichtet werden soll. Die EDK hat sich zudem darauf festgelegt, dass eine der beiden Fremdsprachen eine Landessprache sein muss, die Reihenfolge wurde aber bewusst nicht geregelt.

 

Während die Mehrheit der Kantone sich an diesem Kompromiss orientiert hat, fordern in jüngster Zeit immer mehr Kantone, dass der Unterricht einer Fremdsprache auf der Primarstufe ausreichend ist. Dass diese eine Fremdsprache zudem Englisch sein soll und nicht eine Landessprache, hat das Thema nun definitiv zur Angelegenheit des Bundes gemacht. Der Bundesrat hat sich entsprechend schon vor einem Jahr hierzu geäussert und klar gemacht, dass jedes Schulkind in der Schweiz schon in der Primarschule eine zweite Landessprache zu lernen habe. Dementsprechend legt die Revision des Bildungsgesetzes mit den drei Varianten ihren Schwerpunkt auf die Sicherung des Französisch-Unterrichts.

 

Mit den vorliegenden drei Vorschlägen will der Bund seine sprachpolitische Verantwortung wahrnehmen und damit seinen Verfassungsauftrag (Art. 70 der Bundesverfassung) erfüllen, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern. Diese Gesetzesrevision tangiert bewusst die zentralen Pfeiler der Schweiz: den Föderalismus und das Subsidiaritätsprinzip.

 

Die Handelskammer beider Basel beobachtet dies mit kritischen Augen, kann aber aus Sicht der Wirtschaft diesen Schritt nachvollziehen. Eine harmonisierte Bildungsregion ist für die nationale wie auch lokale Wirtschaft von grösster Bedeutung. Bildungseffizienz, erleichterter Leistungsvergleich für Ausbildungsbetriebe und flexible Mobilität von Fachkräften mit ihren Familien sind nur einige von vielen Vorteilen der Bildungsharmonisierung. Eine harmonisierte Regelung des Fremdsprachenunterrichts ist dabei von zentraler Bedeutung.

 

Die helvetische Mehrsprachigkeit ist ein Erfolgsmodell, das auch international grosse Beachtung findet. Dass auf so kleinem Raum vier Landessprachen scheinbar problemlos und gleichberechtigt bestehen, ist eine Errungenschaft, die gepflegt werden muss. Die Mehrsprachigkeit hat aber auch einen volkswirtschaftlichen Wert. Gemäss einer Studie der Universität Genf) wurde diese auf rund zehn Prozent des Bruttoinlandprodukts und somit beispielsweise für das Jahr 2015 auf rund 64‘555 Millionen Franken (2) beziffert.

Zu den drei Varianten
  • Variante 1: Die erste Variante verlangt, dass spätestens ab der fünften Klasse auf Primarstufe, die zweite Landessprache gelehrt wird. Abschlusskompetenzen am Ende der Sekundarstufe I werden hingegen ausser Acht gelassen.
  • Variante 2: In diesem Vorschlag verankert der Bund das «3/5 Modell» (erste Fremdsprache ab der dritten Primarklasse, zweite Fremdsprache ab der fünften Primarklasse) des Harmos-Konkordates. Diese Variante schränkt die Kantone am meisten ein, kommt aber dem Harmonisierungsgedanken am nächsten und regelt zudem als einzige Variante den Englisch-Unterricht.
  • Variante 3: Diese Variante wird vom Bund favorisiert. Sie greift am wenigsten stark in die Kompetenzen der Kantone ein. Allerdings regelt dieser Vorschlag auch nur, dass während der Primarschule der Unterricht der zweiten Landessprache beginnt und bis Ende der obligatorischen Schulzeit dauern muss.

 

Fazit

Die Handelskammer beider Basel spricht sich für die zweite Variante aus. Dass die sprachlichen Minderheiten geschützt und unterstützt werden müssen, steht für die Handelskammer ausser Frage. In der Region Basel hat die französische Sprache eine ähnlich hohe Bedeutung wie die Englische. Dennoch ist sie der Meinung, dass nicht nur die Landessprachen gefördert werden dürfen, wie dies in der vom Bund favorisierten Variante 3 gefordert wird.

 

Englisch ist als sogenannte Lingua franca, neben spanisch die wichtigste Verkehrssprache im internationalen Umfeld. Neben Tourismus und Diplomatie ist sie vor allem für die Wirtschaft und die Wissenschaft von unschätzbarem Wert.

 

Die Schweiz ist ein rohstoffarmes Land. Bildung, Forschung und Innovation sind deshalb die entscheidenden Quellen für wirtschaftliches Wachstum. Entsprechend fordert die Handelskammer beider Basel die Kantone dazu auf, den bereits beschlossenen Kompromiss umzusetzen. Nur so kann verhindert werden, dass ein «Zentralisierungsschub» auf Bundesebene notwendig sein wird.

 

(1) François Grin /Claudio Sfreddo / François Vaillancourt, Langues étrangères dans l’activité professionnelle, Genf 2009. S 8.

(2) Bundesamt für Statistik: BIP nach Verwendungsarten

 

Stellungnahme Änderung Sprachgesetz (PDF)

 

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