Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III im Kanton Basel-Stadt

30.11.2016

Die Handelskammer begrüsst die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III – insbesondere die geplante Einführung der Patentbox sowie der zinsbereinigten Gewinnsteuer und die Gewinnsteuersatzsenkung. Mit der geplanten Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden auf 80 Prozent wäre Basel-Stadt am Tabellenende der Schweizer Kantone. Die Wirtschaft erwartet deshalb eine Festsetzung auf 60 Prozent, so wie es viele andere Kantone handhaben.

Zur Vernehmlassungsvorlage

Die Schweizer Unternehmensbesteuerung wird international nicht mehr akzeptiert. Entsprechend muss die Schweiz ihr Steuersystem dahingehend reformieren, um nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, wiederum auf einer „grauen Liste“ zu erscheinen. Damit verbunden ist unter anderem die Aufhebung der kantonalen Steuerstati. Als Kompensationsmassnahmen zur heutigen Besteuerung für die mobilen Statusgesellschaften hat der Bundesrat die Unternehmenssteuerreform (USR III) präsentiert.

 

Das Ziel der USR III ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und die Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz der Unternehmensbesteuerung. Gleichzeitig muss die Vorlage – als drittes Ziel – für Bund, Kantone und Gemeinden finanziell tragbar sein. Mit der USR III stellt der Bund einen Werkzeugkasten zur Verfügung, aus welchem die Kantone Massnahmen auswählen können, die ihrer Wirtschaftsstruktur entsprechen. Der Regierungsrat hat am 8. September 2016 bekanntgegeben, wie er diese Massnahmen kantonal umsetzen möchte. Die Handelskammer beider Basel nimmt im Folgenden zur präsentierten Vorlage Stellung. Diese Vorlage kann jedoch nur umgesetzt werden, wenn die schweizerische Bevölkerung am 12. Februar 2017 die eidgenössische Vorlage gutheisst.

 

Anliegen

Die Region und insbesondere der Kanton Basel-Stadt sind auf die sogenannten Statusgesellschaften angewiesen. Wie der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt festhält, erwirtschaften diese knapp die Hälfte der Wertschöpfung, bieten über 32‘000 Vollzeitarbeitsplätze und generieren 61 Prozent der Gewinn- und Kapitalsteuereinnahmen. Für die Schweiz und unsere Region im Speziellen ist die USR III von vitaler Bedeutung. Ohne ein wettbewerbsfähiges Steuersystem stehen Wohlstand, Steuersubstrat und Arbeitsplätze auf dem Spiel. Aus diesem Grund darf die vom Regierungsrat Basel-Stadt präsentierte Vorlage unter keinen Umständen durch überbordende Forderungen nach Entlastungen für die Haushalte gefährdet werden. Es ist festzuhalten, dass es bei der Reform um die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit geht und nicht um Steuererleichterungen für Unternehmen oder natürliche Personen. Die Wirtschaft hat aber Verständnis dafür, dass die Vorlage mehrheitsverträglich ausgestaltet werden soll und entsprechende flankierende Massnahmen vorgeschlagen werden.

 

Allgemein

Mit der vom Regierungsrat Basel-Stadt vorgestellten Vorlage wird die Bevölkerung jährlich um 110 Millionen entlastet und die Wirtschaft um 100 Millionen Franken. Die Wirtschaft profitiert insbesondere durch die sinkenden Gewinnsteuersätze für bisher „normal“ besteuerte Unternehmen. Über eine massiv gesteigerte Teilbesteuerung der Dividenden von 50 auf 80 Prozent würden die Unternehmer um 30 Millionen Franken zusätzlich belastet. Gleichzeitig würde die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen gemäss Vorlage mit jährlich 70 Millionen Franken zu Buche schlagen. Aufgrund des Anspruches auf Differenzzulagen von Anspruchsberechtigten aus den umliegenden Kantonen und dem Ausland dürfte der tatsächliche Wert noch höher sein. Die Handelskammer äussert sich nachfolgend zu den einzelnen Massnahmen und beantwortet die Vernehmlassungsfragen.

Steuerpolitische Massnahmen
Einführung Patentbox

Die Handelskammer begrüsst die Einführung der Patentbox – zumal die Einführung für die Kantone obligatorisch ist. Durch deren Einführung wird die notwendige Senkung der Gewinnsteuersätze reduziert. Im Bereich der Patentbox wird den Substanzerfordernissen der OECD gefolgt.

 

Zinsbereinigte Gewinnsteuer

Kantone dürfen die zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen, wenn die Teilbesteuerung der Dividenden mindestens 60 Prozent beträgt. Auf Ebene Bund wird diese unabhängig vom Entscheid des jeweiligen Kantons eingeführt.

 

Die Handelskammer begrüsst die geplante Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer. Diese können einerseits stark eigenkapitalfinanzierte Unternehmen beanspruchen und andererseits Konzernfinanzierungen, die teilweise bereits heute privilegiert besteuert werden und sehr mobil sind. Mit der aktuell laufenden Vernehmlassung zu einer Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer dürfte damit die Finanzierungstätigkeit von Konzernen in der Schweiz gestärkt werden.

 

Senkung der Gewinnsteuersätze

Die Senkung der in Basel-Stadt aktuell sehr hohen Gewinnsteuersätze ist ein zentraler Baustein der Vorlage. Damit verbunden sind allerdings Mitnahmeeffekte mittels tieferer Gewinnsteuerbelastung der bisher ordentlich besteuerten Unternehmen. Damit profitieren diese massgeblich von der Unternehmenssteuerreform III. Bisher privilegiert besteuerte Unternehmen werden eine höhere Steuerbelastung erfahren, sofern sie nicht von der Patentbox oder zinsbereinigten Gewinnsteuer Gebrauch machen können.

 

 

Vernehmlassungsfragen
1. Konzept des Reformpakets

Befürworten sie das Konzept des Reformpakets, welches aus folgenden Elementen besteht?

a. Reform der Unternehmensbesteuerung

Die unterschiedliche Besteuerung in- und ausländischer Erträge in der Schweizer Unternehmensbesteuerung ist international nicht mehr akzeptiert. Allgemein geht der Trend hinzu Transparenz und Substanzerfordernisse. Um weiterhin für mobile Unternehmen, die für unseren Wohlstand wesentlich verantwortlich sind, attraktiv zu bleiben, sind Anpassungen vorzunehmen.

→ Ja, die Handelskammer beider Basel begrüsst die Unternehmenssteuerreform III ausserordentlich.

 

b. Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung

Die Handelskammer hat Verständnis dafür, dass die Vorlage mehrheitsverträglich ausgestaltet werden muss. Die Wirtschaft möchte aber festhalten, dass es bei der Reform um den Aufrechterhalt der Standortattraktivität für mobile Unternehmen geht und nicht um Erleichterungen für natürliche Personen. Gleichzeitig dürfen die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III die natürlichen Personen nicht negativ beeinflussen.

→ Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung sind nicht Bestandteil der Unternehmenssteuerreform III, da sie keines der drei erwähnten Ziele erfüllen. Die Handelskammer hat aber grundsätzlich Verständnis dafür, dass solche Massnahmen eingeführt werden, um die Vorlage mehrheitsfähig zu gestalten.

 

c.Ausgleich für den Kanton aus der Bundesreform

Es ist sinnvoll, dass die Kantone einerseits über einen erhöhten Anteil an der direkten Bundessteuer und andererseits über eine Anpassung des Finanzausgleiches (NFA) entlastet werden. Die Handelskammer wird sich im Detail aber nicht in die Diskussion zwischen Bund und Kantonen (bzw. auch Gemeinden) einmischen.

 

2. Reform der Unternehmensbesteuerung

2.1 Befürworten Sie die folgenden Ziele der Reform der Unternehmensbesteuerung?

a. Sicherung der internationalen Akzeptanz des Steuersystems

→ Ja. Die Schweiz ist in den internationalen Handel stark eingebunden und entsprechend auf internationale funktionierende Beziehungen angewiesen. Ohne diesen Handel würde der Wohlstand in unserem Land weit tiefer ausfallen. Aus diesem Grund ist die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems von grosser Bedeutung. Bereits vor wenigen Jahren kam die Schweiz auf eine „graue Liste“ der OECD in Zusammenhang mit dem Informationsaustausch bei Steuerangelegenheiten, worauf die Schweizer Politik schnell reagieren musste, um die Geschäftstätigkeit unserer Unternehmen nicht zu gefährden. Dies zeigt, dass eine Isolation für die stark vernetzte Schweiz keine gangbare Lösung darstellt.

 

b. Erhalt der Attraktivität des Standorts

→ Ja. Dass die Schweiz und insbesondere Basel auch künftig als ein attraktiver Standort für Unternehmen gilt, ist das zentrale Ziel dieser Reform. Nur so können wesentliches Steuersubstrat, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Schweiz gehalten werden. Die Schweiz verfügt über gute Rahmenbedingungen im internationalen Standortwettbewerb und muss diese auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung aufrechterhalten können.

 

c. Sicherung der nötigen Einnahmen für den Kanton

→ Ja. Die Wirtschaft unterstützt das Ziel, dass die Unternehmenssteuerreform III für die öffentlichen Haushalte finanzierbar sein muss. Ansonsten besteht Gefahr, dass sich die Reform auf natürliche Personen auswirkt, was zwingend zu vermeiden ist.

 

2.2 Befürworten Sie folgende steuerpolitische Massnahmen, wie sie im Ratschlag dargelegt sind?

a. Aufhebung der Statusprivilegien

Die heutigen Statusprivilegien können nicht mehr aufrechterhalten werden. Künftig sollen gemäss der Unternehmenssteuerreform III alle Unternehmen nach demselben Massstab besteuert werden, was fair ist.

→ Ja, die Handelskammer erachtet die Aufhebung der Statusprivilegien als alternativlos und stimmt dieser zu.

 

b. Umsetzung der Patentbox

Die Kantone (und teilweise auch der Bund) sind in der Ausgestaltung der Patentbox nicht völlig frei, sondern richten sich nach den Massgaben der OECD. Für die Wirtschafsstruktur des Kantons Basel-Stadt ist die Einführung einer Patentbox unabdingbar, da eine stärkere Senkung der Gewinnsteuersätze zu weiteren Mitnahmeeffekten führen würde.

→ Ja, die Handelskammer begrüsst die Umsetzung der Patentbox ausserordentlich.

 

c. Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer

Die zinsbereinigte Gewinnsteuer führt dazu, dass Eigenkapital gegenüber Fremdkapital steuerlich nicht mehr benachteiligt wird. Insgesamt stärkt dies stark eigenkapitalfinanzierte Unternehmen und ist für Finanzierungsaktivitäten der Konzerne interessant. Für den Standort ist die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer wichtig, um auch künftig für Konzerne attraktiv zu bleiben.

→ Ja, die Handelskammer begrüsst die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer.

 

d. Senkung des ordentlichen Gewinnsteuersatzes

Die Senkung des Gewinnsteuersatzes auf effektiv 13.04 Prozent erachtet die Wirtschaft als eine zweckmässige Lösung, die dazu führt, dass die heutige Steuerlast privilegierter besteuerter Unternehmen nicht zu stark ansteigt. Gleichzeitig führt diese Massnahme jedoch zu Mitnahmeeffekten von bisher ordentlich besteuerten Unternehmen, die künftig weniger Steuern bezahlen müssten. Die Wirtschaft möchte an dieser Stelle festhalten, dass die Unternehmenssteuerreform III zu keinerlei Entlastung der heutigen Statusgesellschaften führt.

→ Ja, die Handelskammer begrüsst die Senkung des ordentlichen Gewinnsteuersatzes als Teil der Ersatzmassnahmen.

 

e. Einführung der Entlastungsbegrenzung

Der Bundesrat lässt eine Entlastungsbegrenzung der drei Massnahmen Patentbox, F&E-Inputförderung und zinsbereinigte Gewinnsteuer von 80 Prozent zu. Dies bedeutet, dass mindestens 20 Prozent der Erträge zu versteuern wären. Der Kanton Basel-Stadt sieht in der Vorlage eine Entlastungsbegrenzung von 40 Prozent vor (ohne F&E-Inputförderung, da diese nicht eingeführt werden soll). Dies erscheint auf den ersten Blick sehr tief, soll jedoch dazu dienen, den effektiven Gewinnsteuersatz nicht unter 11 Prozent fallen zu lassen.

→ Aus dem Gesichtspunkt nachhaltiger Kantonsfinanzen kann die Wirtschaft dieser Anpassung zustimmen.

 

f. Anpassungen bei der Kapitalsteuer

Der heute in Basel-Stadt geltende Kapitalsteuersatz von 5,25 Promille ist im kantonalen Vergleich äusserst hoch. Die Senkung auf 1 Promille führt zu einer wesentlichen Entlastung bisher ordentlich besteuerter Unternehmen und einer Erhöhung der Belastung der bestehenden Statusgesellschaften. Durch die geplante Einführung der Ermässigung der Kapitalsteuer mittels der Summe der sich für die Patentbox qualifizierenden Patente und vergleichbaren Rechte, Beteiligungen und Konzerndarlehen im Verhältnis zur Bilanzsumme, kann die Kapitalsteuerbelastung für innovative Unternehmen auf attraktivem Niveau gehalten werden. Damit sollte eine mögliche Abwanderung verhindert werden, auch wenn sich der Kapitalsteuersatz für Holdinggesellschaften verdoppelt.

→ Ja, die Handelskammer begrüsst die Senkung des Kapitalsteuersatzes auf 1 Promille und insbesondere die Ermässigung über die Patentbox. Die Handelskammer weist darauf hin, dass mit dieser Massnahme die Belastung für Holdinggesellschaften ansteigt, während sie für ordentlich besteuerte Unternehmen sinkt.

 

g. Höhere Teilbesteuerung der Dividenden

Die Handelskammer beider Basel hat Verständnis für eine Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden, da durch sinkende Gewinnsteuersätze die Doppelbelastung sinkt. Die in der Vorlage aufgezeigten Auswirkungen lassen die Perspektive der Anteilseigner allerdings ausser Acht. Wie sich dies in der Summe auswirkt, lässt sich nicht abschliessend beantworten. Eine derart starke Erhöhung von heute 50 auf künftig 80 Prozent akzeptiert die Wirtschaft nicht. Damit würde der Standort derart stark an Attraktivität einbüssen, dass mit Abwanderungen von Familienunternehmern gerechnet werden müsste. Mit einer Teilbesteuerung der Dividenden von 80 Prozent, d.h. lediglich einer Entlastung von 20 Prozent, wäre der Kanton Basel-Stadt am Tabellenende der Schweiz. Damit würde die Bestrebung, den Standort durch den tieferen Gewinnsteuersatz zu stärken, wieder zunichte gemacht. Zudem treffen die vom Regierungsrat in der Vorlage gemachten Berechnungen nur zu, wenn das Unternehmen und der Aktionär („Unternehmer“) im selben Kanton steuerpflichtig sind. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht der Fall. Folglich besteht die Gefahr, dass diese Unternehmer in Kantone mit tieferer Teilbesteuerung abwandern und damit wichtiges Steuersubstrat fehlt. Um diese Gefahr zu vermindern, soll die Teilbesteuerung der Dividenden auf 60 Prozent erhöht werden. Auch mit einer Teilbesteuerung der Dividenden in Höhe von 60 Prozent tragen die Unternehmer einen wesentlichen Anteil zur Finanzierung der Vorlage bei. Da gemäss Vorlage des Regierungsrats die Erhöhung der Teilbesteuerung pro Prozentpunkt zu einer Einnahmenerhöhung von 1 Million Franken führt, wäre die Erhöhung von heute 50 auf 60 Prozent mit Zusatzeinnahmen in der Höhe von jährlich 10 Millionen Franken verbunden.

→ Nein, die Handelskammer fordert eine Teilbesteuerung der Dividenden in der Höhe von 60 Prozent.

 

h. Übergangsregel beim Wegfall des Steuerstatus

Für bisher gesondert besteuerte Unternehmen steigt die Steuerbelastung stark an, sofern ihre Erträge nicht von den steuerpolitischen Massnahmen (Patentbox oder zinsbereinigte Gewinnsteuer) erfasst werden. Bei diesen Unternehmen bestünde folglich die Gefahr einer Abwanderung. Durch die Übergangsregel beim Wegfall des Steuerstatus wird der sprunghafte Anstieg über fünf Jahre geglättet, indem die aufgedeckten stillen Reserven inkl. selbstgeschaffenem Mehrwert zu einem Sondersatz besteuert werden. Mit den geplanten 3 Prozent läge Basel-Stadt im Vergleich mit den umliegenden Kantonen am oberen Ende. Um die Standortattraktivität nicht zu schmälern, muss deren Entwicklung berücksichtigt werden. Der Kanton Solothurn beispielsweise schlägt einen Sondersatz von 1 bis maximal 1,5 Prozent, der Kanton Basel-Landschaft überlegt einen Satz zwischen 2 bis 3 Prozent.

→ Ja, die Handelskammer begrüsst die Übergangsregel und die Einführung eines Sondersatzes. Dieser darf jedoch den Satz von Baselland nicht übertreffen und soll bei maximal 3 Prozent liegen.

 

i. Weitere Anpassungen

 

2.3 Haben Sie weitere Vorschläge oder Bemerkungen betreffend die Massnahmen zur Unternehmensbesteuerung?

Falls die geplanten steuerpolitischen Massnahmen ausreichen, um die Standortattraktivität von Basel-Stadt aufrechtzuerhalten, kann aus heutigem Gesichtspunkt auf die F&E-Inputförderung verzichtet werden. Sollte die Patentbox in Zukunft unter internationalen Druck kommen, wird deren Einführung wieder ein Thema.

 

3. Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung

3.1 Befürworten Sie die folgenden Ziele der Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung?

a. Weitergabe eines Teils der Steuerentlastung der Unternehmen an die Bevölkerung

Bei der Unternehmenssteuerreform III geht es um Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Standortattraktivität. Insofern sind Entlastungen zu Gunsten der Bevölkerung kein Bestandteil dieser Vorlage. Die Wirtschaft ist aber bereit, im Sinne der Vorlage, einer Weitergabe der Steuerentlastungen zuzustimmen. Die Handelskammer möchte aber festhalten, dass in der Vorlage jährliche Entlastungen für die Bevölkerung von 110 Millionen Franken enthalten sind.

→ Die Handelskammer erwartet, dass die Unternehmen bei der Teilbesteuerung weniger stark belastet werden. Dazu ist die Teilbesteuerung der Dividenden auf 60 und nicht wie vorgeschlagen auf 80 Prozent zu erhöhen.

 

b. Abbau des strukturellen Überschusses des Kantons zur Senkung der Einkommenssteuer

→ Grundsätzlich ja, aber dies darf nicht dazu führen, dass dies auf Kosten der Standortattraktivität geschieht (ein wesentliches Ziel der Vorlage).

 

c. Entlastung der gesamten Bevölkerung

Die Vorlage hat zum Ziel, die Standortattraktivität aufrechtzuerhalten. Es darf dabei nicht zu einer Selbstbedienungsmentalität kommen, indem weitere Gruppierungen entlastet werden. Die Wirtschaft teilt die Meinung des Regierungsrats, dass die Umsetzung der Reform unter keinen Umständen durch überbordende Forderungen nach Steuersenkungen gefährdet werden darf. Sie hat aber Verständnis dafür, dass die Vorlage mehrheitsfähig ausgestaltet werden soll.

→ Die Handelskammer fordert, dass Entlastungen der natürlichen Personen diejenigen der Unternehmen nicht übertreffen, da ansonsten das Ziel der Vorlage nicht mehr im Fokus liegt.

 

3.2 Befürworten Sie folgende Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung, wie sie im Ratschlag dargelegt sind?

a. Steuersenkung für natürliche Personen

Wie bereits zu Beginn erwähnt, geht es in der Unternehmenssteuerreform III um die Unternehmensbesteuerung und nicht um die Einkommenssteuer natürlicher Personen. Die Erhöhung des Freibetrags führt zu einer Entlastung eher tieferer Einkommensklassen. Bei höheren Einkommensklassen schlägt der erhöhte Freibetrag nicht ins Gewicht.

→ Die Handelskammer kann einer Erhöhung der Sozialabzüge zustimmen.

 

b. Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen

Die Handelskammer ist kritisch bezüglich Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, da diese Entlastung der Haushalte mit Kindern bzw. in Ausbildung befindenden Jugendlichen von den Unternehmen getragen wird. Zudem dürfte der in der Vorlage angegebene Wert von 70 Millionen Franken aufgrund des Anspruches auf Differenzzulagen von Anspruchsberechtigten aus den umliegenden Kantonen und dem Ausland noch höher sein.

→ Die Handelskammer unterstützt die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, wenn die Teilbesteuerung der Dividenden angepasst wird.

 

c. Erhöhung der Beiträge des Kantons an die Prämienverbilligung

Wie bereits erwähnt, ist das Ziel der USR III nicht, die Haushalte zu entlasten. Im Sinne der Vorlage, kann die Wirtschaft diesem Vorschlag zustimmen.

→ Die Handelskammer kann einer Erhöhung der Beiträge an die Prämienverbilligung zustimmen.

 

3.3 Haben Sie weitere Vorschläge oder Bemerkungen betreffend die Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung?

→ Nein

 

4. Finanzierung der Reform

4.1 Befürworten Sie die Stossrichtung, dass das Reformpaket im Rahmen des Finanzplans nachhaltig finanziert werden soll?

→ Da vermieden werden muss, dass sich die Auswirkungen der Steuerreform auf die natürlichen Personen auswirken, unterstützt die Handelskammer diese Haltung.

 

4.2 Haben Sie weitere Vorschläge oder Bemerkungen betreffend die Finanzierung des Reformpakets?

→ Nein

 

Stellungnahme Handelskammer beider Basel zur Umsetzung USR III im Kanton Basel-Stadt

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