Lehrplan 21: Bildungsrat ist richtiges Entscheidungsgremium

16.03.2015

Die Handelskammer beider Basel lehnt die Landratsvorlage über die Änderung des Bildungsgesetzes ab. Der Bildungsrat hat im November bereits über die Einführung des Lehrplan 21 entschieden. Berücksichtigt wurden beim Zeitpunkt der Einführung die Planungssicherheit von Schulen und Familien, sowie die bikantonalen Harmonisierungsbestrebungen mit dem Stadtkanton. Dieser Entscheid ist nun zu respektieren und umzusetzen.

Grundsätzliche Erwägungen

Der Lehrplan 21 ist kein referendumsfähiger Erlass. Die Lehrplan-Kompetenz liegt gesamtschweizerisch bei den Kantonsregierungen. Damit ist im Kanton Basel-Landschaft der Bildungsrat zuständig, der mit seiner Entscheidung, den Lehrplan auf das Schuljahr 2015/16 auf Stufe Kindergarten und Primarschule einzuführen, Planungssicherheit geschaffen hat. Dies befürworten auch die direkt betroffenen Fachkräfte. So haben sich die Schulleitungskonferenz der Volksschulen Basel-Landschaft, die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer Basel-Landschaft, der Lehrerinnen und Lehrerverein Baselland wie auch der Schweizerische Berufsverband (LCH) im Grundsatz für den Lehrplan 21 ausgesprochen.

 

Zur Vorlage

Die Initianten fordern mit ihrer Kompetenzänderung, dass in Bezug auf den Lehrplan 21 nun der Landrat über dessen Einführung entscheiden soll, respektive den Entscheid des Bildungsrates rückwirkend genehmigen oder verwerfen kann. Die Einflussnahme des Landrats auf pädagogische und fachliche Dossiers hat der Gesetzgeber bewusst auf die Wahl der Bildungsratsmitglieder beschränkt. Die Einführung des Lehrplan 21 zeigt exemplarisch, welche Auswirkungen eine Kompetenzänderung mit sich bringt. Pädagogische und übergeordnete Interessen stehen nicht mehr im Vordergrund, sondern müssen für politische Auseinandersetzungen herhalten.

 

Stichhaltige Gründe, diese Kompetenz und dementsprechend die kantonale Gesetzgebung zu ändern, gibt es aus Sicht der Handelskammer keine. Der Lehrplan 21 wie auch andere Lehrpläne müssen durch ein Fachgremium festgesetzt werden und eignen sich nicht für eine gesellschafts- politische Bildungsdebatte. Die Anforderungen von verschiedensten Seiten an die Schule sind zu komplex und zu vielfältig, als dass vor dem Parlament ein überzeugender Konsens gefunden werden kann. Das Parlament ist nicht das richtige Gremium für pädagogische Entscheidungen. Daher entscheidet auch in keinem anderen Kanton das Parlament über Lehrpläne.

 

Der Lehrplan 21 wird im Kanton Basel-Landschaft auf das Schuljahr 2015/2016 auf Stufe Kindergarten und Primarschule und auf das Jahr 2017/18 auf Stufe Sek. I durch den Bildungsrat in Kraft gesetzt. Dadurch wird eine bikantonale Harmonisierung mit dem Stadtkanton erreicht, der den Lehrplan 21 ebenfalls im August 2015 einführen wird. Durch die im Juni 2012 gemeinsam verabschiedeten und vereinheitlichten Stundentafeln, wäre nun eine strukturelle wie auch inhaltliche Harmonisierung der beiden Basel erreicht. Zudem erachtet die Handelskammer auch das Fach „Berufliche Orientierung“, welches mit dem Lehrplan 21 eingeführt wird und die duale Berufsbildung stärkt, als wichtiges Argument für die Einführung des Lehrplan 21.

 

Konsequenzen bei einer Annahme

Der Landrat müsste die Vorlage mit einer 4/5 Mehrheit annehmen, um den Entscheid des Bildungsrates nachträglich genehmigen oder verwerfen zu können. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden - wovon auszugehen ist - wird es zu einer Volksabstimmung kommen. Im Jahr 2011 wurde eine Initiative mit ähnlicher Stossrichtung (Genehmigung von Stundentafeln und Stufenlehrplänen durch den Landrat), auch im Hinblick auf den Lehrplan 21 vom Volk bereits abgelehnt. Wie schon bei der HarmoS-Abstimmung scheint auch hier der Initiant einen demokratisch erwirkten Volksentscheid einfach nicht wahrhaben und akzeptieren zu wollen.

 

Gesetzt der Fall, die Initianten bringen ihr Vorhaben dennoch vor Einführung des Lehrplan 21 durch, stünden sämtliche 6. Primarklassen im Kanton Basel-Landschaft ohne Lehrplan da. Durch die strukturelle Anpassung an HarmoS werden diese ab August 2015 auch im Baselbiet neu geführt.Es macht aus Sicht der Handelskammer auch hier wenig Sinn, einen provisorischen Lehrplan aus dem Boden zu stampfen, wenn bereits ein über Jahre von ausgewiesenen Fachkräften entwickelter Lehrplan 21 zur Verfügung steht.

 

Stellungnahme BL Lehrplan 21

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