Wiedereingliederung der Basler Verkehrsbetriebe in die kantonale Verwaltung

07.02.2020

Wir nehmen Stellung zur Motion «Wiedereingliederung der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) in die kantonale Verwaltung». 

Eine zukunftsorientierte BVB benötigt Handlungsspielraum

Um angemessen auf die sich wandelnden Mobilitätsbedürfnisse zu reagieren, benötigt die BVB Agilität und Gestaltungsspielraum. Eine Wiedereingliederung in die kantonale Verwaltung hätte zur Folge, dass die Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen breiter gestreut und die Prozesse verkompliziert werden. Der unternehmerische Spielraum der BVB würde vollständig verloren gehen.

Eine Wiedereingliederung der BVB würde einen Spezialfall schaffen

In den meisten Städten sind die Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel nicht Teil der städtischen Verwaltung. In den Städten Zürich, Winterthur und St. Gallen, wo die Verkehrsbetriebe Teil der Stadtverwaltung sind, werden die Verkehrsleistungen von übergeordneter Stelle (Kanton respektive Verkehrsverbund) bestellt. In Basel würde die Bestellung und Leistungserbringung nach einer Wiedereingliederung vom gleichen Departement ausgehen. Dies würde neue Konflikte mit sich bringen und ist mit einer guten Verwaltungsführung und einem modernen Governanceverständnis nicht kompatibel. Die Ausgliederung spezialisierter staatlicher Dienstleistungen ist in Basel üblich und grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Als Beispiele können die öffentlichen Spitäler oder die Industriellen Werke Basel (IWB) genannt werden, die erfolgreich betrieben werden.

Die BVB braucht Ruhe und Zeit zur Umsetzung ihrer Pläne

Seit der Ausgliederung der BVB im Jahr 2006, hat die BVB zahlreiche Projekte in Angriff genommen. Insbesondere die umfangreichen Sanierungsarbeiten im Infrastrukturbereich sind unpopulär aber notwendig. Die BVB war in den letzten Jahren sehr aktiv und hat sich stets selbstkritisch gezeigt. Das Unternehmen und insbesondere die relativ neue Geschäftsleitung benötigen nun Zeit, um sich auf ihre Kernaufgabe und die Umsetzung ihrer Strategie zu konzentrieren. Eine Wiedereingliederung würde jedoch zu Verunsicherung und erneuten Unruhen führen.

Eine Wiedereingliederung schwächt die Stellung der Mitarbeitenden

Entgegen der Formulierung der Motion, gelten für die BVB-Mitarbeitenden die lohn- und personalgesetzlichen Grundlagen des Kantons Basel-Stadt (vgl. §13 Organisationsgesetz der Basler Verkehrs-Betriebe, BVB-OG). Eine Wiedereingliederung der BVB in die kantonale Verwaltung hätte zur Folge, dass die von der Belegschaft gewählte Personalvertretung im Verwaltungsrat der BVB entfällt. Somit würde das Personal durch eine Wiedereingliederung nicht besser, sondern im Gegenteil, schlechter gestellt.

Diverse Forderungen der Motion sind bereits heute erfüllt

Neben der bereits existierenden personalgesetzlichen Gleichstellung von BVB-Mitarbeitenden und Kantonsangestellten, verfügt die kantonale Politik über ausreichende Steuerungsmöglichkeiten der BVB. Durch eine Wiedereingliederung würde hingegen die basellandschaftliche Vertretung im BVB-Verwaltungsrat verloren gehen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit der beiden Basel bei der strategischen Ausrichtung der BVB in Frage gestellt.

Bei weiteren Fragen rund um die Motion zur Wiedereingliederung der BVB stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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