Stellungnahmen vom 18. Oktober 2017

16.10.2017

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 18. Oktober 2017 Stellung.

Traktandum 9 – Bericht des Regierungsrates zur Kantonalen Volksinitiative «Topverdienersteuer»

Die Kantonale Volksinitiative «Topverdienersteuer» will die Steuersätze für einkommensstärkere Haushalte erhöhen. Gemäss Initianten würde die Erhöhung 1,14 Prozent der Steuerfälle betreffen. Diese rund ein Prozent kommen in Basel-Stadt aber für über 20 Prozent der Einkommenssteuer-einnahmen auf. Der Kanton ist auf diese Einnahmen angewiesen. Die Wirtschaft lehnt die geforderte Erhöhung folglich strikte ab. Sie hat aber Verständnis, dass der Regierungsrat zur «Topverdiener-Initiative» noch nicht Stellung nehmen, sondern dies erst im Zusammenhang mit der Umsetzung der Steuervorlage 17 tun möchte.

Die Frist für die Berichterstattung des Regierungsrats soll um sechs Monate verlängert werden.

 

Traktandum 15 – Bericht der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission zum Ratschlag betreffend Ausdehnung E-Voting auf Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt; Finanzierung sowie zur Petition P 366 «Gegen die Entwertung der Demokratie durch das E-Voting»

Wie unschwer zu erkennen ist, nimmt die Digitalisierung Einzug in gesellschaftliche und wirtschaftliche Prozesse und prägt diese entscheidend mit. Diese Transformation bietet viele Chancen und auch Risiken. Die Regierung zeigt mit der E-Voting Vorlage auf, wie sie die Chance der Digitalisierung für den Abstimmungsprozess nutzen möchte. Die Handelskammer beider Basel unterstützt dieses Vorgehen und sieht darin die Möglichkeit, die Stimmbeteiligung aufrechtzuerhalten. Die bewährten Prozesse der brieflichen Abstimmung und des Urnengangs bleiben dabei bestehen.

Dem Antrag der Regierung und der Kommission soll gefolgt werden.

 

Traktandum 18 – Bericht des Regierungsrates zur Strategischen Planung – Legislaturplan 2017 bis 2021

Der Legislaturplan der Regierung nimmt viele Anliegen der Wirtschaft auf. Einige Punkte bleiben jedoch offen:

  • Der EuroAirport braucht neben dem Schienenanschluss weiterhin seine liberalen Betriebszeiten.
  • Genauso wie Wohnraum geschaffen wird, müssen wirtschaftliche Schwerpunktgebiete erhalten bleiben.
  • Die Digitalisierung fordert mehr als eine Umstellung auf E-Dienstleistungen im Service Public. Hier gilt es, die Rahmenbedingungen auf die Chancen und Risiken der Digitalisierung auszurichten.
  • Die Kostenstruktur des Kantons muss durchleuchtet werden und überdurchschnittliche Kosten, die nicht durch Zentrumsleistungen gerechtfertigt sind, sind auf den Mittelwert anderer Kantone zu senken. Gerade jetzt, in einer Zeit, in der es dem Kanton finanziell sehr gut geht, muss diese Aufgabe gemäss § 16 der Kantonsverfassung angepackt werden.

Diese Punkte gilt es für die Legislaturperiode zusätzlich zu berücksichtigen. Wir verweisen zudem auf unseren Legislaturplan der Wirtschaft 2018-2021

 

Traktandum 23 – Vorlage: Erneuerung des Leistungsauftrags an die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) für die Jahre 2018-2020

Für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft ist ein arbeitsmarktnahes Bildungssystem zentral. Die Handelskammer beider Basel steht hinter der FHNW als Anbieterin für eine praxisorientierte, berufsqualifizierende und forschungsgestützte Ausbildung auf Hochschulniveau und damit als tragende Säule des dualen Berufsbildungssystems in der Nordwestschweiz.

Damit die für die Periode 2018-2020 zur Verfügung gestellten Mittel im Hinblick auf die finanziellen Herausforderungen in den einzelnen Trägerkantone möglichst auf dem Niveau der Vorperiode stabilisiert werden können, hat die FHNW entsprechende Sparmassnahmen vorgeschlagen. Die Handelskammer beider Basel steht hinter dem nun vorliegenden tragfähigen Kompromiss, appelliert aber zugleich an die Trägerkantone, weiterhin verstärkt Synergien zu nutzen und auf Einzellösungen zu verzichten, damit sich die FHNW auch in Zukunft als Innovationstreiberin für Gesellschaft und Wirtschaft positionieren kann.

Der vierkantonale Leistungsauftrag an die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) für die Jahre 2018–2020 vom 6. Juni 2017 soll genehmigt werden.

 

Traktandum 24 – Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission der Universität (IGPK Universität) zum Ratschlag betreffend Berichterstattung 2016 der Universität zum Leistungsauftrag Partnerschaftliches Geschäft

Trotz schwierigen politischen Debatten und trotz anstehender Sparrunde, hat die Universität Basel im Berichtsjahr, mit viel Engagement und Motivation, Höchstleistungen erbracht. Insbesondere begrüsst die Handelskammer die verstärkte Bemühung der Universität im Fundraising. Mit dem im Berichtsjahr verabschiedeten Reglement, klärt die Universität inneruniversitäre Zuständigkeiten und die Rolle der Donatoren. Damit ist die Unabhängigkeit der Universität gegenüber den Geldgebern gewährleistet.

Wichtig für den Life Sciences Cluster Basel ist zudem die Initiative Personalized Health Basel, die im Berichtsjahr Konturen gewonnen hat. Im Hinblick auf die BFI-Periode 2017-2020 wird die Initiative den Life Sciences-Standort Basel weiter stärken.

Der Bericht soll zur Kenntnis genommen werden.

 

Traktandum 27: Motion 3 – Raphael Fuhrer und Konsorten betreffend die Umsetzung des vorgesehenen Verkehrsmanagementsystems in Basel-Stadt

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Einführung von Verkehrsmanagementsystemen ausdrücklich. Damit soll ermöglicht werden, dass die Verkehrskapazitäten optimal genutzt werden können. Die Motion macht aber deutlich, dass sie mit Kapazitätsgrenzen des MIV in erster Linie den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr fördern möchte. Das ist zu einseitig: Die Motion wird daher abgelehnt. Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit ist die Wirtschaft auf einen flüssigen Individualverkehr angewiesen, genauso wie auf ein leistungsstarkes öV-System.

Die Motion soll in dieser Form nicht überwiesen werden.

 

Traktandum 27: Motion 5 – David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Steuersenkung zu Gunsten des Mittelstandes

Die Motionäre möchten den Steuersatz der untersten Einkommenskategorie von 22.25 Prozent auf höchstens 21.25 Prozent oder tiefer senken. Die Wirtschaft hat dafür grundsätzlich Verständnis, möchte aber darauf hinweisen, dass der Kanton Basel-Stadt auch für einkommensstärkere Haushalte nicht attraktiv ist. Zudem darf eine allfällige Steuersenkung nicht dazu führen, dass Unternehmen für den Ausfall aufkommen müssen. Ein solcher müsste mit Ausgabensenkungen kompensiert werden. Die Motion ist aber nicht isoliert zu betrachten, sondern im Kontext der Steuervorlage 17. Es ist zu erwarten, dass wie bereits bei der Unternehmenssteuerreform III, auch diesmal auf kantonaler Ebene Erleichterungen für Haushalte geplant sind.

Die Motion soll überwiesen werden.

 

Factsheet für die Grossratssitzung vom 18. Oktober 2017

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