Stellungnahmen vom 13. September 2017

08.09.2017

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 13. September 2017 Stellung.

12 - Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission zum Ratschlag Freiburgerstrasse, Abschnitt Hochbergerstrasse bis Zoll Otterbach sowie Bericht der Kommissionsminderheit

Die Freiburgerstrasse ist eine wichtige Verbindungsstrasse nach Deutschland und sie ermöglicht eine Redundanz zur Hafenerschliessung. Entsprechend muss der Verkehrsfluss gewährleistet sein. Das überarbeitete Projekt stellt dies sicher und wird von der Handelskammer beider Basel unterstützt.

Das Projekt soll entsprechend dem zweiten Ratschlag der Regierung und der Kommissionsminderheit beschlossen werden.

 

16 - Bericht der Interparlamentarischen Kommission der Fachhochschule Nordwestschweiz (IPK FHNW) betreffend Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW); Bericht über die Erfüllung des Leistungsauftrags für das Jahr 2016

Die Handelskammer beider Basel zeigt sich erfreut über den Zuwachs der Studienanfängerinnen und Studienanfänger an der Hochschule für Life Sciences: mit einer Zunahme von neun Prozent vermeldet sie im Vergleich zu den anderen Hochschulen die höchste Neueintrittsrate. Auch die Hochschule für Technik mit zwei Prozent und die Hochschule für Wirtschaft mit sieben Prozent Neueintritten dürfen als Erfolg verbucht werden. Trotz Studierendenwachstum von 11‘262 auf 11‘888 konnte die FHNW die Durchschnittskosten um 2.5 Prozent senken. Zudem schliesst die FHNW das Jahr 2016 mit einem Ertragsüberschuss von 6.5 Millionen ab, obwohl ein Aufwandsüberschuss von 5.4 Millionen budgetiert war. Der Bericht zeigt auf, dass die Fachhochschule bezüglich Leistungsauftrag 2015-2017 auf Kurs ist.

Der Bericht über die Erfüllung des Leistungsauftrag 2016 soll genehmigt werden.

 
Motion 03 - Thomas Grossenbacher und Konsorten betreffend Pflicht zur Erstellung von Solaranlagen

Für die Handelskammer ist die zunehmende Regulierungsfreude eine bedenkliche Entwicklung. Gleiches gilt für den Eingriff in Eigentumsrechte und -freiheiten, welche je länger je öfter in Frage gestellt werden.

Genau in diese Richtungen geht aber die Motion Grossenbacher. Die geforderte Pflicht zur Erstellung von Solaranlagen soll nicht nur für Flach- sondern auch Giebeldächer und dies flächendeckend gelten. Für erstere hat das gar im Verbund mit einer Begrünung zu erfolgen.  Kommt hinzu, dass unter Solaranlagen sowohl Photovoltaik- wie auch Sonnenkollektoren zu verstehen sind. Dem Besitzer wird quasi keine Wahl mehr gelassen. Die Voraussetzung für die Pflicht (technische Machbarkeit, betriebliche Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit) täuschen nicht darüber hinweg, dass der Mehraufwand unverhältnismässig hoch ist.                 

Die Motion soll nicht überwiesen werden.

 

Sammel-Factsheet für die Grossratssitzung vom 13. September 2017

Member.HUB