Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 11. und 18. September 2019

10.09.2019

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 11. und 18. Sepember 2019 Stellung.

Resolution Freihandelsabkommen Mercosur-Staaten

Für die Schweizer Wirtschaft ist die Einigung zwischen den Efta-Staaten und dem Mercosur auf ein Freihandelsabkommen von grosser Bedeutung. Der Verhandlungserfolg räumt Handelshürden für Schweizer Firmen aus dem Weg und vermeidet schwerwiegende Wettbewerbsnachteile gegenüber den Unternehmen aus der Europäischen Union (welche ebenfalls vor kurzem ein Freihandelsabkommen mit dem Mercosur ausgehandelt haben).
Es ist wichtig, dass die Schweiz sich für international abgestimmte Lösungen zum Schutz des Amazonas einsetzt. Die Torpedierung des Freihandelsabkommens aus Umweltschutzgründen ist jedoch reine Symbolpolitik und hat keinerlei Wirkung auf die Waldbrände in Südamerika.

Wir bitten Sie, die Resolution abzulehnen.

Traktandum 18: Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission zum Ratschlag betreffend Kantonale Volksinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung» und Gegenvorschlag für ein Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtegesetz, BRG) sowie Bericht zu einer Motion

Wir verweisen an dieser Stelle auf die gemeinsame Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel und des Gewerbeverbandes Basel-Stadt.

Wir bitten Sie, den Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission gemäss den gemeinsamen Empfehlungen des Arbeitgeberverbands Basel und des Gewerbeverbands Basel-Stadt anzupassen.

Traktandum 23.3: Christophe Haller und Konsorten betreffend Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern (Steuergesetz) zur Dividendenbesteuerung

Mit der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 wurde die Teilbesteuerung der Dividenden von 50 auf 80 Prozent erhöht. Damit weist Basel-Stadt den schweizweit höchsten Steuersatz auf. Die Wirtschaft hat diese Erhöhung akzeptiert und mitgetragen, weil sie Teil eines breit abgestützten Kompromisspaketes war, welches für alle ein Gewinn war. Durch die Annahme der Topverdienersteuerinitiative am 19. Mai 2019 hat sich die Ausgangslage entscheidend geändert. Wie der Regierungsrat festgehalten hat, betrifft diese Steuererhöhung weitestgehend denselben Personenkreis, der bereits von der höheren Dividendenbesteuerung betroffen ist. Damit fand innerhalb von drei Monaten eine doppelte Steuererhöhung statt. Die Handelskammer erachtet dies nicht für tragbar.

Auch in der Sache ist eine Senkung gerechtfertigt: Die Teilbesteuerung der Dividenden kommt nur dann zur Anwendung, wenn der oder die Betroffene mindestens 10 Prozent eines Unternehmens hält. Damit wird die Doppelbesteuerung reduziert, die entsteht, wenn die ausbezahlte Dividende, welche bereits als Gewinn versteuert wurde, auch als Einkommen versteuert werden muss.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 23.4: Edibe Gölgeli und Sarah Wyss betreffend Einführung Elternzeit im Kanton Basel-Stadt

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 23.6: Nicole Amacher und Konsorten betreffend Lohngleichheit: Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 23.8: Christian Griss und Konsorten betreffend Anpassung der Besteuerung beim Bezug des Vorsorgekapitals aus der Säule 3a (Änderung Steuergesetz §39d Abs. 1)

Die 3. Säule ist ein wichtiger Teil unseres Altersvorsorge-Systems. Sie ermöglicht einer breiten Bevölkerungsschicht, für das Alter über die obligatorische Rentenersparnis hinaus vorzusorgen und sich damit einen höheren Lebensstandard im Alter anzusparen. Sie stärkt dadurch die Eigenverantwortung und entlastet die Sozialwerke.

In Basel-Stadt wird die private Vorsorge bisher nicht angemessen honoriert. Der Kanton ist bei der Besteuerung von Vorsorgekapital ein Hochsteuerkanton. Während bei Steuervergleichen oft Einkommenssteuersätze verglichen werden, ist für die Steuerzahlenden letztendlich die Gesamtsteuerlast entscheidend. Die Attraktivität eines Standorts bemisst sich somit nicht nur in der Höhe der Einkommenssteuersätze, sondern auch bei anderen Steuerformen. Die vorliegende Motion legt den Finger auf einen wunden Punkt: Bei der Besteuerung von Vorsorgekapital hat der Kanton Basel-Stadt dringenden Nachholbedarf.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 23.9: Barbara Wegmann und Konsorten betreffend Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 23.10: Thomas Grossenbacher und Konsorten betreffend Untertunnelung und Finanzierung der gesamten Osttangente durch das Stadtgebiet, A2 Underground – the way to the future

Die Motion 19.5281 wurde kürzlich bereits in sehr ähnlicher Form (Motion 18.5310) behandelt und nach der Stellungnahme des Regierungsrats nicht überwiesen. Mit einer komplett unterirdischen Streckenführung der Osttangente stellt sie eine naheliegende und sympathische Forderung auf. Aus den Ausführungen des Regierungsrates zur Motion 18.5310 wird jedoch ersichtlich, dass ein solches Projekt aufgrund der erforderlichen und kostenintensiven baulichen Begleitmassnahmen nicht nur ein deutlich schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis gegenüber dem derzeitigen Rheintunnel-Projekt aufweist, sondern auch das städtische Strassennetz einer erheblichen Mehrbelastung aussetzt. Dies ist kaum im Sinne des Motionärs. Auch die neu überarbeitete Motion 19.5281 liefert hierfür keine Lösungen. Aus den ausführlichen Erläuterungen des Regierungsrates wird ersichtlich, dass die durch die Motion vorgeschlagene Variante bereits mehrfach geprüft und aufgrund der Prüfungsergebnisse schliesslich verworfen wurde. Eine Überweisung der Motion hätte somit keinen Erkenntnisgewinn zur Folge. Sie würde lediglich zu Verzögerungen und Irritationen beim derzeit vorangetriebenen Rheintunnel-Projekt führen. Aufgrund der dringend erforderlichen Sanierung der Osttangente wäre dies höchst problematisch.

Wir bitten Sie, die Motion nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 23.12: Mark Eichner und Konsorten betreffend bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Rahmenbedingung für eine hohe Partizipation der Bevölkerung am Arbeitsmarkt. Diese wiederum trägt zu einer starken Wirtschaft und allgemeinem Wohlstand bei. Ein höherer Steuerabzug für Drittbetreuung sorgt dafür, dass finanzielle Fehlanreize bei Eltern reduziert werden und es sich eher lohnt, erwerbstätig zu werden. Weiter führt eine höhere Erwerbsquote auch zu höheren Steuereinnahmen, die zumindest teilweise die Ausfälle des höheren Steuerabzuges kompensieren.

Wir bitten Sie daher, die Motion zu überweisen.

Traktandum 23.14: Tonja Zürcher und Konsorten zum Frauen*streik: Erwerbsarbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 24.8: Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend Einsetzung einer Spezialkommission des Grossen Rates zum Klimaschutz

Die Handelskammer beider Basel hat sich bereits im Zusammenhang mit den Grossratssitzungen vom 10. April und 5. Juni 2019 befürwortend für die Einsetzung einer Spezialkommission zur Bearbeitung von Klimaschutz-Massnahmen geäussert. Wir sind überzeugt, dass insbesondere in der Energie- und Umweltpolitik ein hoher Grad an Differenzierung notwendig ist. Dabei soll die Umsetzbarkeit und Effizienz von Massnahmen im Vordergrund stehen. Nur so können nationale und kantonale Klimaziele, die für die Schweiz und Region Basel auch aufgrund internationaler Abkommen verbindlicher sind, effektiv umgesetzt werden. Eine einseitige und stark vereinfachte Sichtweise der komplexen Thematik lehnt die Handelskammer ebenso ab, wie nationale und kantonale Alleingänge. Die Einberufung einer Spezialkommission stellt eine Chance zu effizienten Abarbeitung der zahlreich überwiesenen Geschäfte an die Regierung dar. Die Spezialkommission kann sich für die Beratung mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Forschung austauschen und dadurch eine ausgewogene Gesamtschau erarbeiten. Als aktiver Wirtschaftsverband, der sich intensiv mit den Themen Energie und Umwelt beschäftigt, stünde die Handelskammer beider Basel bereit, um auf Einladung der Spezialkommission die Sicht der Wirtschaft einzubringen.

Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 24.15: Andreas Zappalà und Konsorten betreffend Aufbereitungsplätze für Bauabfälle

Aufgrund der gemeinsamen Abfallplanung in den beiden Basel und der Tatsache, dass die Deponien für unverschmutztes Aushubmaterial und Interstoffe (Typ A und B) im Kanton Basel-Landschaft grösstenteils aufgefüllt sind, gilt es neben der Schaffung neuer Kapazitäten zeitgleich neue Lösungen für den Umgang mit Bauabfällen zu finden. Der vorliegende Anzug 19.5295 bittet die Regierung, die Staatsgrube in Birsfelden, welche sich im Eigentum des Kantons Basel-Stadt befindet, als möglichen Lager- und Aufbereitungsplatz für Bauabfälle aus dem Kanton Basel-Stadt zu prüfen und nach weiteren Alternativen innerhalb des Kantonsgebiets zu suchen. Die Handelskammer beider Basel befürwortet Bemühungen zur Wiederverwendung von Bauabfällen und der Entlastung der bestehenden Deponien. Sie erachtet einen Alleingang des Kantons Basel-Stadt hinsichtlich einer Aufbereitungsanlage von Bauabfällen aber als unangebracht. Das dem Landrat unterbreitete Postulat 2019/119 fordert die Regierung auf, Förderungsmöglichkeiten einer für die Region Basel ausgerichteten Aufbereitungsanlage für Bauabfälle zu prüfen. Die Handelskammer beider Basel würde es begrüssen, wenn die beiden Kantone beim Aufbau einer Aufbereitungsanlage eine mögliche Zusammenarbeit prüfen und nach einem gemeinsamen Standort Ausschau halten.

Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 28: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Jo Vergeat und Konsorten betreffend Einführung einer Klimafolgenabschätzung für klimarelevante Geschäfte im Grossen Rat

Bereits heute hält das kantonale Umweltschutzgesetz (USG BS) in §51 Abs. 2 fest, dass der Regierungsrat in den Vorlagen an den Grossen Rat jeweils auch über die Bedeutung eines Vorhabens für die Umwelt berichtet. Dementsprechend ist die Forderung der Motionäre bereits heute weitestgehend erfüllt. Weiterreichende und systematische Abklärungen erachtet die Wirtschaft als bürokratisch und ineffizient.

Wir bitten Sie, den Vorstoss nicht zu überweisen.

Traktandum 29: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Tonja Zürcher und Konsorten betreffend Massnahmenplan zur Klimaanpassung

Die Motion 19.5095 fordert einen Massnahmenplan mit Anpassungsmassnahmen und einem Notfallkonzept gegen meteorologische Extremereignisse (Hitze, Dürre, etc.), welcher alle 4 Jahre überarbeitet wird. Der Regierungsrat legt in seiner Stellungnahme die bereits umfangreichen Anstrengungen in diesem Bereich dar. Die Handelskammer erachtet Anstrengungen darüber hinaus als unangebracht.

Wir bitten Sie, den Vorstoss nicht zu überweisen.

Traktandum 30: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Aeneas Wanner und Konsorten betreffend Anpassung der Zielsetzungen des Energiegesetzes an das Pariser Klimaabkommen

Die Motion 19.5094 gleicht in ihrer Formulierung sehr stark der oben erörterten Motion 19.5145. Auch sie fordert eine gesetzliche Festsetzung des «Netto-Null» Emissionsziels bis 2050. Wie bereits dargelegt, erachtet der Regierungsrat «Netto-Null» bis 2050 als kein geeignetes Ziel für den Kanton Basel-Stadt. Aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten ist dieses Ziel bis 2050 auch nicht erreichbar. Dies hält auch der Regierungsrat in seinem Bericht fest.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 31: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Danielle Kaufmann und Konsorten betreffend Basel pro Klima: Pariser Klimaabkommen einhalten

Mit der Motion 19.5145 wird gefordert, dass der CO2-Ausstoss im Kanton Basel-Stadt bis 2030 um 40 Prozent zum Referenzjahr 2010 reduziert und in einem zweiten Schritt die Nettoemissionen bis 2050 auf null gesenkt werden. Die von den Initianten genannten Zielvorgaben betreffend CO2-Ausstoss, ist aus Sicht der Wirtschaft nicht realisierbar. In seinem Bericht erachtet der Regierungsrat «Netto-Null» bis 2050 nach heutigem Stand der Technik als nicht umsetzbar und daher gehend als ungeeignetes Ziel für den Kanton Basel-Stadt.

Wir bitten Sie, den Vorstoss nicht zu überweisen.

Traktandum 32: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend die Vermeidung von nicht amortisierbaren Investitionen und einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung durch die IWB bis 2050 (Dekarbonisierung)


Wie im Factsheet vom 10. April erläutert, spricht sich die Handelskammer beider Basel gegen die Motion 19.5085 aus. Das Gasnetz der IWB beschränkt sich nicht nur auf den Kanton Basel-Stadt (470 km Netzlänge), sondern liegt zu über 2/3 in den benachbarten Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn (1'056 km Netzlänge). Wie und ob das Gasnetz ausserhalb des Kantonsgebiets nach gesetzlich verordnetem Rückzug der IWB aus dem Erdgasgeschäft weiter betrieben wird, liegt demzufolge nicht im Verantwortungsbereich des Kantons. Hinsichtlich der mittel- bis langfristigen Energiespeichertechnologien könnte die Gasinfrastruktur («Power-to-Gas») in der Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Die geforderte Änderung des IWB-Gesetztes hätten demnach zur Folge, dass neben den Investitionen in den Rückbau später allenfalls erneut in den Ausbau dieser Infrastruktur investiert werden müsste. Aus Sicht der Handelskammer ist dieses Vorgehen ineffizient und nicht zielführend. Zudem droht der IWB mit der Überweisung dieser Motion laut der Stellungnahme des Regierungsrats ein empfindlicher Bilanzverlust im mittleren zweistelligen Millionenbereich, der durch die betriebswirtschaftliche Neubewertung zustande kommt.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 33: Stellungnahme des Regierungsrates zum Antrag Harald Friedl und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend der Abgabe auf Flugtickets sowie dem Engagement für eine internationale Kerosinsteuer

Wie im Factsheet vom 10. April erläutert, spricht sich die Handelskammer beider Basel gegen den Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative zur Schaffung einer Flugticketabgabe und einer Kerosinsteuer aus. Wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme festhält, kann am EuroAirport (EAP) keine Flugticketabgabe nach schweizerischem Recht ohne Zustimmung der französischen Behörden eingeführt werden. Aufgrund des Risikos, dass das erreichte Abkommen über die Besteuerung im Schweizer Sektor des EAP bei Verhandlungen zu Flugticketabgaben von französischer Seite in Frage gestellt wird, ist von solchen Verhandlungen abzusehen.

Wir bitten Sie, den Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative nicht gutzuheissen.

Traktandum 34: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend einer finanziellen Belastung des C02-Ausstosses des Flugverkehrs am EuroAirport via Flughafentaxe

Wie im Factsheet vom 15. Mai ausführlich erläutert, spricht sich die Handelskammer beider Basel entschieden gegen die Motion 19.5153 aus, die das Ziel hat, eine Flughafentaxte zur Belastung des CO2-Ausstosses am EuroAirport (EAP) einzuführen. Der Regierungsrat kommt in seiner Stellungnahme zum Schluss, dass die Umsetzung der Motion David Wüest-Rudin und Konsorten rechtlich nicht möglich ist. Grund hierfür ist, dass Flughafengebühren zweckgebundene Instrumente sind und deren Erhebung am EAP nicht vom Kanton verfügt werden kann.

Wir bitten Sie, den Vorstoss nicht zu überweisen.

Traktandum 46: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Thomas Grossenbacher und Konsorten für einen wirkungsvolleren Baumschutz im Kanton Basel-Stadt


Die Motion 19.5151 für einen wirkungsvolleren Baumschutz unterstreicht die Bedeutung von Bäumen im städtischen Raum. Die Handelskammer empfindet die formulierte Einschränkung der Ausnutzungsziffer im Falle fehlender gleichwertiger Ersatzpflanzung im Bauperimeter oder im Quartier zum Erhalt des geschützten Baums als unangemessen und kontraproduktiv. So schafft die Motion, aufgrund ihrer Inflexibilität, Anreize den ökologischen Wert der Bäume möglichst tief zu halten, um einer Wertminderung des Grundstücks entgegenzuwirken. In einer dicht besiedelten Stadt ist die vollständige Nutzung der Ausnutzungsziffer essentiell und ein wichtiges Instrument für eine bodenschonende Raumplanung, die der Zersiedelung entgegenwirkt. Auch der Regierungsrat erachtet eine Anpassung des Baumschutzgesetzes als nicht angezeigt und verweist auf das bestehende Baumschutzgesetz und die Baumschutzverordnung. Diese sind im Vergleich zu anderen Schweizer Städten bereits heute sehr streng.

Wir bitten Sie, der Empfehlung des Regierungsrats zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 61: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Sasha Mazzotti und Konsorten betreffend Basel pro Klima: Erhalt und Erhöhung der Biodiversität

Wie im Factsheet zur Grossratssitzung vom 15. Mai festgehalten, spricht sich die Handelskammer beider Basel gegen kantonale Alleingänge in der Klima- und Umweltpolitik aus. In seiner Stellungnahme hat der Regierungsrat festgehalten, dass die Zulassung von Pestiziden auf nationaler Ebene erfolgt und die Kantone lediglich Vollzugs- und Kontrollaufgaben innehaben. Da das geforderte Verwendungsverbot nicht in den Kompetenzen des Kantons liegt, ist die Umsetzung der Motion 19.5144 nicht möglich.

Wir bitten Sie, der Empfehlung des Regierungsrats zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.

 

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Member.HUB