Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 11., 18. und 19. Dezember

06.12.2019

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 11., 18. und 19. Dezember 2019 Stellung.

Traktandum 13: Antrag Christian von Wartburg und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend Klimasteuer auf Finanztransaktionen

Die Standesinitiative fordert eine zweckgebundene Finanztransaktionssteuer von 0.1 Prozent auf börslichem und ausserbörslichem Handel von Aktien und Obligationen resp. 0.01 Prozent auf dem Handel von Derivaten und strukturierten Produkten. Die Idee einer Finanztransaktionssteuer ist weit verbreitet und wurde in verschiedenen Ländern bereits getestet. Aufgrund der Komplexität und hohen Summen haben bspw. die skandinavischen Länder schlechte Erfahrungen gemacht – in Schweden ist der Börsenhandel gar zeitweise zusammengebrochen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern besteht in der Schweiz bereits eine massvolle Variante der Finanztransaktionssteuer in Form der Umsatzsteuer. Radikalere Formen könnten zu unvorhersehbaren Schocks auf die Schweizer Börse und damit auf die gesamte Wirtschaft führen.

Wir bitten Sie, den Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative abzulehnen.

Traktandum 14.5: Luca Urgese und Konsorten betreffend Digital statt Papier - Baugesuche elektronisch einreichen

Die Handelskammer beider Basel befürwortet - wie im Factsheet zur Grossratssitzung vom 13. November 2019 festgehalten - die Digitalisierung von Behördengeschäften, sofern sich dadurch der administrative Aufwand und die Kosten auf Seite Unternehmen, Bevölkerung und Verwaltung reduziert.
Die Handelskammer unterstützt die Forderung, dass der Kanton Erfahrungen von anderen Kantonen im Sinne eines best-practice-Ansatzes nutzen soll und insbesondere bestehende E-Government-Standards (Verein eCH) prüft und anwendet. Dies soll zu Synergien zwischen den Kantonen und einheitlichen Umsetzungen von E-Government Lösungen führen und so mitunter die Behördengeschäfte von Unternehmen mit Aktivitäten und Standorten in mehreren Kantonen vereinfachen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 15.5: Lorenz Amiet und Konsorten betreffend Überschreitung der maximalen Südanflugquote: Umgehende Überprüfung des 5 Knoten-Regimes durch die Flugsicherheitsbehörde

Durch eine Anpassung bei den technischen Vorschriften zur Rückenwindkomponente bei Landeanflügen am EuroAirport zielt der Anzug auf eine effiziente und elegante Reduktion der Lärmemissionen über dem dichtbesiedelten Siedlungsgebiet ab. Aufgrund des grossen Potentials gilt es die Regierung aufzufordern, sich bei den entsprechenden Stellen für eine Anpassung dieser Vorschriften einzusetzen.

Wir bitten Sie, den Anzug an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 15.8: Andrea Elisabeth Knellwolf und Konsorten betreffend wirkungsvolle Senkung der Regulierungsfolgekosten

Die Belastung durch Regulierung tief zu halten, ist ein wichtiges Anliegen. Leider hat sich die 2011 eingeführte Regulierungskostenfolgeabschätzung (RFA) in der Praxis nicht bewährt. Es ist daher zu begrüssen, wenn wirksamere Alternativen geprüft werden.

Wir bitten Sie, den Anzug an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 19: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Thomas Grossenbacher und Konsorten für einen wirkungsvolleren Baumschutz im Kanton Basel-Stadt

Die Motion 19.5151 für einen wirkungsvolleren Baumschutz unterstreicht die Bedeutung von Bäumen im städtischen Raum. Die Handelskammer empfindet die formulierte Einschränkung der Ausnutzungsziffer im Falle fehlender gleichwertiger Ersatzpflanzung im Bauperimeter oder im Quartier zum Erhalt des geschützten Baums als unangemessen und kontraproduktiv. So schafft die Motion, aufgrund ihrer Inflexibilität, Anreize den ökologischen Wert der Bäume möglichst tief zu halten, um einer Wertminderung des Grundstücks entgegenzuwirken. In einer dicht besiedelten Stadt ist die vollständige Nutzung der Ausnutzungsziffer essentiell und ein wichtiges Instrument für eine bodenschonende Raumplanung, die der Zersiedelung entgegenwirkt. Auch der Regierungsrat erachtet eine Anpassung des Baumschutzgesetzes als nicht praktikabel und verweist auf das bestehende Baumschutzgesetz und die Baumschutzverordnung. Diese sind im Vergleich zu anderen Schweizer Städten bereits heute sehr restriktiv.

Wir bitten Sie, der Empfehlung des Regierungsrats zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 68: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Sasha Mazzotti und Konsorten betreffend Basel pro Klima: Erhalt und Erhöhung der Biodiversität

Wie im Factsheet zur Grossratssitzung vom 15. Mai festgehalten, spricht sich die Handelskammer beider Basel gegen kantonale Alleingänge in der Klima- und Umweltpolitik aus. In seiner Stellungnahme hat der Regierungsrat festgehalten, dass die Zulassung von Pestiziden auf nationaler Ebene erfolgt und die Kantone lediglich Vollzugs- und Kontrollaufgaben innehaben. Da das geforderte Verwendungsverbot nicht in den Kompetenzen des Kantons liegt, ist die Umsetzung der Motion 19.5144 nicht möglich.

Wir bitten Sie, der Empfehlung des Regierungsrats zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.

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