Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 6., 13., und 14. Dezember 2023

01.12.2023

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen von Mittwoch, 6., 13. und 14. Dezember 2023 Stellung.

Traktandum 8: Einführung einer Klimawirkungsabschätzung sowie Motion Jo Vergeat und Konsorten betreffend Einführung einer Klimafolgenabschätzung für klimarelevante Geschäfte im Grossen Rat, Bericht der UVEK

Bereits heute hält das kantonale Umweltschutzgesetz (USG BS) in §51 Abs. 2 fest, dass der Regierungsrat in den Vorlagen an den Grossen Rat jeweils auch über die Bedeutung eines Vorhabens für die Umwelt berichtet. Dementsprechend ist die Forderung der Motion Jo Vergeat und Konsorten bereits heute im Grundsatz erfüllt. Die UVEK beantragt ungeachtet dem Grossen Rat eine wesentliche Ausweitung des Anwendungsbereiches im Vergleich zu den Umsetzungsvorschlägen des Regierungsrates. Auch Geschäfte aus den a priori kaum klimarelevanten Bereichen Kultur, Sport, Tourismus und Standortförderung sollen neu entgegen dem Regierungsratschlag systematisch untersucht werden. Zudem hat die UVEK die Schwelle zur Durchführung einer Klimawirkungsabschätzung, welche bei Ausgabenbewilligungen von über 1.5 Mio. Franken angesetzt war, auf solche von über 0.3 Mio. Franken gesenkt – dies entgegen den Vorbehalten der zuständigen Fachleute in den Departementen. Statt geschätzten 30 – 40 Geschäften müssten nun rund 70 – 80 Geschäfte einer Klimawirkungsabschätzung unterzogen werden.

Dies führt ohne Not zu erheblichem Mehraufwand und zur Absorbierung von Ressourcen innerhalb der Verwaltung – Ressourcen, welche ansonsten für die tatsächliche Erreichung des Klimaschutzzieles verwendet werden könnten. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass mit einer ausgedehnten Klimawirkungsabschätzung andere berechtigte Interessen in den Hintergrund treten und die Geschäfte zunehmend eindimensional beraten werden. Die Regulierungsdichte nimmt seit einigen Jahren spürbar zu. Die Einführung einer Klimafolgenabschätzung in vorgeschlagener Form steht dem Ansinnen zur Reduktion von Bürokratie diametral entgegen. Die Handelskammer lehnt aus den genannten Gründen den im Beschlussentwurf angelegten ineffizienten Bürokratieaufbau ab.

Wir bitten Sie, den vorgeschlagenen Beschluss abzulehnen.

Traktandum 15 und 16: Motion 3 Tobias Christ und Konsorten betreffend ein gesundes Stadtklima; Motion 4 Tobias Christ und Konsorten betreffend eine zukunftsfähige Mobilität

Der Grosse Rat hat im Juni 2023 entschieden, sämtliche Gegenvorschläge zu den Stadtklima-Initiativen (Gute-Luft-Initiative und Zukunfts-Initiative) abzulehnen und nur die Initiativen zur Abstimmung zu bringen. Die Gegenvorschläge nun, nachdem die Stimmbevölkerung am 26. November 2023 die «Gute-Luft-Initiative» und die «Zukunfts-Initiative» deutlich abgelehnt hat, unmittelbar erneut ins Spiel zu bringen, ist undemokratisch und staatspolitisch bedenklich. Es gilt, den von Parlament und Bevölkerung geäusserten Willen zu respektieren und die Gegenvorschläge nicht erneut aufs politische Tapet zu bringen.

Genau wie die Initiativen hätten die Gegenvorschläge einschneidende Folgen für Basel hinsichtlich Erreichbarkeit, Versorgung/Entsorgung, Blaulichtorganisationen und Lebensqualität. Auch diese sehen die Umwandlung einer enormen Strassenfläche vor. Insbesondere der Gegenvorschlag zur Zukunfts-Initiative liegt mit 70 Prozent der ursprünglich geforderten Fläche nicht weit hinter den Zielen der Stadtklima-Initianten.

Das Anliegen einer sinnvollen Stadtbegrünung bleibt indes unbestritten. Auch ohne Initiativen und Gegenvorschläge wird die Stadt rasch grüner werden. Dank des Stadtklimakonzeptes werden Entsiegelung und Begrünung künftig bei grösseren Projekten immer mitgedacht. Die Auswirkungen davon beginnen sich bereits heute zu zeigen. Als zusätzliche Ansätze für eine rasche Stadtbegrünung und eine klimafreundliche Mobilität sehen wir unter anderem die Aufwertung bestehender Flächen, den verstärkten Einsatz von Fassadenbegrünung sowie den Ausbau der trinationalen S-Bahn mit Herzstück.

Wir bitten Sie, die Motionen nicht zu überweisen.

Traktandum 22: Anzug 6 Catherine Alioth und Konsorten betreffend die Umsetzung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung während des Maturitätslehrgangs gemäss Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV)

Der Kanton Basel-Stadt hat nach wie vor eine der höchsten Maturitätsquoten der Schweiz. Studien zeigen, dass Studierende aus Kantonen mit vergleichsweise hohen Maturitätsquoten ein höheres Risiko aufweisen, ihr Studium abzubrechen. Da Studienabbrüche mit hohen gesellschaftlichen und individuellen Kosten verbunden sind, braucht es griffige Massnahmen, um Studienabbrüche zu minimieren. Die Gründe für Studienabbrüche sind vielfältig. Erste Erhebungen der Universität Basel zeigen, dass oft ein fehlender Praxis- und Arbeitsmarktbezug als Grund für den Studienabbruch genannt wird.

Die Handelskammer hält die im Anzug vorgeschlagenen Massnahmen zur Einrichtung einer verbindlichen und umfassenden Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für zielführend, um Studienabbrüche zu senken. Eine Beratung, die den Schülerinnen und Schülern umfangreiche Informationen nicht nur zu den verschiedenen Studienfächern, sondern auch zu Ausbildungs- und Karrierewegen ausserhalb der Universität liefert, verspricht nicht allein, Studienabbrüche zu verringern, sondern bereitet die Schülerinnen und Schüler auch bestens auf das spätere Berufsleben vor.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

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