Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen am 15. und 22. März 2023

10.03.2023

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 15. und 22. März 2023 Stellung.

Traktandum 7: Bericht der Bau- und Raumplanungskommission zum Ratschlag «Areal Wolf» betreffend Festsetzung eines Bebauungsplans, Zonenänderung, Änderung Lärmempfindlichkeitsstufe, Änderung Wohnanteilplan sowie Änderungen Bau- und Strassenlinien im Bereich St. Jakobs-Strasse, Güterbahnhof Wolf
Traktandum 7: Motion der Bau- und Raumplanungskommission betreffend Fuss- und Velobrücke «Güterbahnhof Wolf»

Die Handelskammer beider Basel hat bereits im Februar 2021 Stellung zu den Entwicklungsplänen für das Wolf Areal genommen. Dabei befürchten wir gerade durch die Anpassungen am Lärmempfindlichkeitsstufenplan nach wie vor Nutzungseinschränkungen für die Logistik. Erfreulich ist, dass der Bereich «Autobahntunnel» laut Bebauungsplan explizit freigehalten werden muss und ohne die Zustimmung der zuständigen Behörden nicht überbaut werden darf. Bei Arealentwicklungen dieser Grösse ist es enorm wichtig weitsichtig zu planen und damit zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen. Deshalb ist es uns auch ein grosses Anliegen, dass beim Bau der geplanten Fuss- und Velobrücke «Güterbahnhof Wolf» die zukünftige Entwicklung des regionalen S-Bahnsystems mitberücksichtigt wird. Hierbei hat die Erstellung von Absenkungsgleisen für den geplanten Tiefbahnhof Priorität. Falls bis zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Entwicklung der Gleisanlagen des Bahnknotens Basel SBB noch keine dauerhafte Brücke erstellt werden kann, muss die Brücke zwingend als Provisorium, beziehungsweise modular gebaut werden. Unter diesen Voraussetzungen unterstützen wir die Motion der Bau- und Planungskommission aber klar. Es ist sinnvoll und wichtig das neue Quartier über den bestehenden Bahnhof Dreispitz an das S-Bahnnetz anzuschliessen.

Wir bitten Sie, den Bericht anzunehmen und die Motion zu überweisen.

Traktandum 15: Bericht der Petitionskommission zur Petition P456 "Gegen Tempo 30 auf Hauptstrassen

Die mit 7'777 Unterschriften eingereichte Petition soll untermauern, was bereits eine repräsentative Umfrage des renommierten LINK-Instituts gezeigt hat. Die Bevölkerung lehnt Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen ab – in der Umfrage haben sich 68 Prozent der Befragten «gegen» oder «eher gegen» Tempo 30 auf Hauptstrassen ausgesprochen.

Und dies aus gutem Grund:

Eine Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen würde dazu führen, dass für alle Verkehrsteilnehmenden – Bus, Auto und Velo – die Zuverlässigkeit, die Reisezeit und die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt werden. Es würde also ein volkswirtschaftlicher Schaden für die Gesellschaft und die Unternehmen entstehen, der in ein Verhältnis zum Nutzen von Tempo 30 gesetzt werden muss. Um als Wirtschaftsstandort attraktiv zu bleiben, muss eine gute Erreichbarkeit gewährleistet bleiben.

Als Gründe für Tempo 30 werden häufig eine geringere Lärmbelastung und eine höhere Verkehrssicherheit genannt. Um diesen Bedürfnissen entgegenzukommen, ergibt Tempo 30 in Quartieren und anderen sensiblen Bereichen Sinn. Damit Tempo 30 in Quartieren hinsichtlich Sicherheit und Lärmschutz erfolgreich sein kann, darf sich dort die Verkehrsmenge jedoch nicht substanziell erhöhen. Die Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen würde aber genau dazu führen. Der Auto- und Veloverkehr würde bei gleicher erlaubter Geschwindigkeit den oftmals kürzeren Weg durch das Quartier wählen. Dies führt zu höheren Lärmemissionen und zu erhöhten Unfallgefahr.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft den öffentlichen Verkehr: Da der öffentliche Verkehr auf einer definierten Strecke verkehrt – also nicht in die Quartiere ausweichen kann – bekommt er den vollen volkswirtschaftlichen Schaden von Tempo 30 zu spüren. Der öffentliche Verkehr in Basel hat aufgrund langer Fahrzeiten und niedriger Durchschnittsgeschwindigkeit bereits heute mit Fahrgastschwund zu kämpfen. Die Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen würde diesen Trend akzentuieren.

Tempo 30 auf Hauptstrassen würde auch die Arbeit von Blaulichtorganisationen wie der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst stark beeinträchtigen. Denn bei Übertretung der signalisierten Geschwindigkeit droht auch hier der Ausweisentzug und schlimmstenfalls ein Strafverfahren mit Gefängnis.

Generell Tempo 30 auf Hauptstrassen hätte also viele Nachteile für die Bevölkerung und die Unternehmen, dem ein zweifelhafter Nutzen gegenübersteht. Wir fordern daher den Regierungsrat auf, diese Willensbekundung der Bevölkerung in Form einer Petition bei der Erarbeitung der Vorlage zur «Motion Fuhrer und Konsorten betreffend integrale Signalisation von Tempo 30 in Basel-Stadt mit gleichzeitiger Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs gemäss Kantonsverfassung §30» angemessen zu berücksichtigen.

Wir bitten Sie, die Petition an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 17.4: Niggi Daniel Rechsteiner und Konsorten zu Pilotprojekten für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) über das öffentliche Netz (virtuelle ZEV)

Die Motion fordert den Regierungsrat dazu auf, sich bei der Elcom dafür einzusetzen, dass auch in unserem Kanton ein oder mehrere Pilotprojekte für Zusammenschlüsse zum Energieverbrauch (ZEV) lanciert werden können. Ein ZEV ist ein Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, um ihren selbst produzierten Strom zu nutzen. Die heutige gesetzliche Regelung verunmöglicht gerade bei Bestandsbauten intelligente und kostengünstig umsetzbare Lösungen mittels einem virtuellen ZEV. Dies, weil die Teilnehmenden des ZEV nur einen einzigen Übergabepunt / Hausanschluss (HAK) zum Grundversorger (EVU) haben dürfen. Die Handelskammer beider Basel erkennt den in der Motion angesprochenen Handlungsbedarf und unterstützt das Anliegen entsprechend. Wir müssen die zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Wandel hin zu erneuerbaren Energien schnellstmöglich zu schaffen. Gleichzeitig entlastet ein maximierter Eigenverbrauch das öffentliche Netz und sorgt so für eine stabile Stromversorgung.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 18.4: Ivo Balmer und Konsorten betreffend mehr Transparenz auf dem Grundstücksmarkt

Der Anzug möchte mehr Transparenz auf dem Grundstückmarkt erwirken, indem der Kanton Basel-Stadt künftig die bezahlten Grundstückpreise publiziert. Die Handelskammer beider Basel hält diesen zusätzlichen bürokratischen Aufwand nicht für zielführend. Der Vorschlag ist ordnungspolitisch problematisch und mit einer liberalen Wirtschaftshaltung nicht zu vereinbaren, weshalb wir uns dagegen aussprechen.

Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu überwiesen.

Traktandum 18.5: Oliver Thommen und Daniel Sägesser betreffend Beteiligung der Vermietenden an den Energiekosten unsanierter Liegenschaften als Anreiz zur Erhöhung der Sanierungsrate

Der vorliegende Anzug entbehrt nicht einer gewissen Ironie, sind die aus ähnlichen Kreisen angestossenen Regulierungen doch eine der Hauptauslöser für das Problem. Auf einem freien Markt bestünden genügend Anreize für den Vermieter die notwendigen Energiesanierungen vorzunehmen. Die tiefe Sanierungsquote steht damit in einem direkten Zusammenhang mit der in den letzten Jahren geschaffenen Überregulierung. Der vorliegende Anzug schafft mehr davon und löst das Problem damit nicht. Vielmehr müsste die zusätzliche Bewilligungspflicht für Sanierungen wieder aufgehoben werden. Der Vorstoss bedeutet zudem einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das Eigentumsrecht.

Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu überweisen.

Traktandum 21: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Andreas Zappalà und Konsorten betreffend Einführungsklassen an allen Schulstandorten

In der Stellungnahme des Regierungsrates sticht heraus, dass beinahe jedes Schulhaus in Bezug auf den Umgang mit Kindern mit einer Entwicklungsstörung eine andere Strategie fährt. Es stellt sich daher die Frage, ob in zwei Jahren tatsächlich auch Erfahrungen gewonnen werden können, die zu einer klaren Handlungsempfehlung führen. Ob diese Empfehlung dann durch die Teilautonomie der Schulen auch entsprechend umgesetzt werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Was ebenfalls erstaunt, ist die klare Trennung, die der Regierungsrat zwischen Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und SchülerInnen mit Verhaltensauffälligkeiten macht. Kann es nicht sein, dass eine Entwicklungsstörung auch zu einer Verhaltensauffälligkeit führt, wenn die Einschulung nicht mit entsprechenden Massnahmen unterstützt wird?

Aus Sicht der Wirtschaft wird die integrative Schule kritisch hinterfragt: sie verstärkt die Heterogenität der Klassenverbände, was das Leistungsniveau der Regelklasse beeinträchtigt. Das Sammeln von Erfahrungen mit Entwicklungsverzögerungen in den kommenden zwei Jahren darf daher nicht zum Aufschieben von Massnahmen in der integrativen Schule führen.

Wir bitten Sie, die Motion als Anzug zu überweisen.

Stellungnahme zur Grossratssitzung am 15. und 22. März 2023

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