Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 24. März 2022

18.03.2022

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzungen vom 24. März 2022 Stellung.

Traktandum 19: Verkehrsflächen steuern; Balint Csontos; 2021/213

Der Wirtschafts- und Lebensraum Basel ist auf eine hervorragende Erreichbarkeit innerhalb und von aussen angewiesen. Durch das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum werden auch die Mobilitätsbedürfnisse über die kommenden Jahre und Jahrzehnte zunehmen. Dabei spielen alle Verkehrsträger mit ihren jeweiligen Stärken eine bedeutende Rolle. Die Motion würde den Handlungsspielraum - die Herausforderungen durch steigende Mobilitätsbedürfnisse zu lösen - unnötig einschränken und Abhängigkeiten schaffen, ohne einen wirklichen Mehrwert für eine nachhaltige Mobilität zu erbringen. Denn wie bereits der Regierungsrat in seiner Stellungnahme festhält, ist ein Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bei Verkehrszunahme schon heute aus ökonomischen Gründen nicht die erste Massnahme, die getroffen wird.

Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 21: Basel-Landschaft und Basel-Stadt als Pilotgebiete des Bundes für Mobility Pricing; Thomas Noack; 2021/78

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wurde damit beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Pilotprojekte im Bereich Mobility Pricing zu ermöglichen. Denn beim motorisierten Individualverkehr sind solche nach geltender Rechtslage nicht möglich. Die Ziele der gesetzlichen Grundlage bzw. der Pilotprojekte sind indes klar festgelegt. Es geht darum, Projekte zu lancieren, um wirksame Massnahmen für das Brechen der Spitzen im Bereich des öffentlichen (ÖV) und motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu identifizieren. Der Ansatz besteht ausserdem nicht darin, Tarife für Mobility Pricing auf die bestehenden Kosten zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs oder des Autos aufzuschlagen, sondern diese anstelle der heutigen Kosten zu veranschlagen (Fiskalneutralität). Ein weiteres Ziel besteht auch in der nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen. Da beide Verkehrsträger (ÖV und MIV) Zeiten mit Spitzenauslastung aufweisen, ist die Verlagerung der Verkehre in andere Zeitfenster das primäre Ziel. Der Bundesrat hat daher in seiner Medienmitteilung vom 24. November 2021 deutlich gemacht, dass auch der öffentliche Verkehr bei den Pilotprojekten berücksichtigt werden muss. Bislang wurden ausschliesslich Projekte für den MIV eingereicht. Für eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene ist der Ansatz des Mobility Pricings hingegen ungeeignet. Der öffentliche Verkehr ist daher dringend in Überlegungen für Pilotprojekte einzubeziehen; ein reines Road Pricing ist hingegen inakzeptabel. Die Ziele des Postulats sind insgesamt mit der durch das ASTRA zu schaffender gesetzlicher Grundlage für Pilotprojekte sowie den bundesrätlichen Zielen unvereinbar.

Wir bitten Sie, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 35: Klimawandel im kantonalen Richtplan; Jan Kirchmayr; 2021/79

Die Handelskammer begrüsst es grundsätzlich, den Klimaschutz bei der Raumentwicklung zu berücksichtigen. Das im Postulat vorgeschlagene Vorgehen – insbesondere die erste Forderung nach einem Objektblatt Klimaschutz – weisst aus unserer Sicht jedoch noch Mängel auf. Die Objektblätter im aktuellen Richtplan befassen sich mit relativ konkreten Themen, wie einzelnen Gebietsplanungen oder der Ver- und Entsorgung. Der Klimaschutz ist hierbei als Metathema zu betrachten. Ihm ein eigenes Objektblatt zu widmen, wäre mit der Idee des kantonalen Richtplans als ein griffiges, behördenverbindliches Instrument der Raumplanung nicht konsistent. Zielführender ist aus unserer Sicht die zweite Forderung des Postulats, nämlich die bestehenden Objektblätter des kantonalen Richtplans bezüglich der raumrelevanten Folgen des Klimawandels zu überarbeiten. Mit dem Vorbehalt, dass auf die Forderung nach einem eigenen Objektblatt Klimaschutz verzichtet wird, unterstützen wir das Postulat.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 39: Standesinitiative: Keine Neuzulassung für PWs mit Verbrenner ab 2027; Klaus Kirchmayr; 2021/207

Die Handelskammer beider Basel befürwortet den Trend hin zu klimaschonenden Verkehrsträgern. Wir setzen dabei auf Innovationsförderung und Anreizsysteme und nicht auf ein reines Verbot, wie dies die Motion fordert. Wir stellen die Effizienz von Verboten im Klimabereich, welche durch ihre starre Natur keine Rücksicht auf berechtigte Einzelfälle nehmen können, grundsätzlich in Frage. Daneben ist der vorgeschlagene Zeitplan eines Verbots der momentan allgegenwärtigen Verbrennungsmotoren bis 2027 aus Sicht der Handelskammer zu ambitioniert. So sieht selbst das ehrgeizige Klimapaket der EU «Fit-for-55» erst für 2035 ein Verbot für Neuzulassungen von Verbrennungsmotoren vor. Gerade bei klimarelevanten Themen ist eine internationale Abstimmung der Massnahmen jedoch notwendig. Zu knappe Zeitpläne dürfen Verbraucher und Wirtschaft zudem nicht überfordern. Zuerst muss sichergestellt sein, dass auch für niedrige Einkommen bezahlbare Alternativen auf dem Markt erhältlich sind. Ausserdem würden gemäss Wortlaut der Motion auch mögliche Alternativen wie Verbrennungsmotoren mit CO₂-neutralen Treibstoffen verboten. Wir halten deshalb den von der Motion geforderten Eingriff in die Technologieentwicklung für nicht zielführend.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 42: Keine boden- und landschaftsfressenden Überklassifizierungen; Regula Waldner; 2021/188

Das Postulat fordert, dass Strassen möglichst niedrig klassifiziert werden, beim standardmässigen Strassenausbau eine Interessenabwägung stattfindet und die Versickerungsfähigkeit bei «Nebenklass-Strassen» eine hohe Priorität erhält. Die Handelskammer stimmt damit überein, dass Verkehrsinfrastruktur nachfrageorientiert ausgebaut wird, jedoch könnte gemäss unserer Einschätzung eine Annahme dieses Vorstosses zu einer unangemessenen Einschränkung der Infrastrukturentwicklung führen. Die Region Basel verzeichnet – trotz Pandemie – steigende Mobilitätsbedürfnisse. Ein funktionierendes Strassennetz und eine adäquate Verkehrsanbindung sind für die Standortattraktivität und die wirtschaftliche Entwicklung – gerade von entlegeneren Gebieten – von grosser Bedeutung. Eine Verzögerung und Einschränkung der  Infrastruktursanierung durch langwierige Interessenabwägungen und allfällige neue Regulierungen hätte direkte Folgen für den Wohlstand der Region. Aus diesen Gründen lehnt die Handelskammer das Postulat ab.

Wir bitten Sie, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 52: Fit für die Zukunft BL: Strategie für Rangierung «überdurchschnittliches Wachstumspotenzial» im kantonalen Wettbewerbsindikator der UBS; 2021/255

Der kantonale Wettbewerbsindikator von UBS ist einer von mehreren Kantonsrankings, die jedes Jahr publiziert werden. Die Klassierung eines Kantons bei solchen Rankings hängt jeweils stark von den ausgewählten Kriterien und der Bewertung ebendieser ab. Derartige Rankings dürfen daher nicht als absoluter Standard verstanden werden, sie geben aber politischen Entscheidungsträgern wichtige Hinweise darauf, wo ein Kanton sich noch verbessern kann. In diesem Sinne kann auch der im Vorstoss ausgewählte Indikator verstanden werden. Die Studie führt aus, dass der Kanton Basel-Landschaft die Mittelfeldgruppe «mit soliden langfristigen Wachstumsaussichten» anführe. Das ist positiv zu bewerten. Mit Blick auf die Entwicklung und Aussichten anderer Kantone bedeutet dies jedoch auch, dass andere Kantone mit überdurchschnittlichem Wachstumspotenzial sich stärker entwickeln und dadurch teilweise auch am Kanton Basel-Landschaft vorbeiziehen könnten. Es ist deshalb zu begrüssen, wenn der Regierungsrat Überlegungen anstellt, wie der Kanton sein Wachstumspotenzial noch optimieren kann. Die Handelskammer unterstützt deshalb das Anliegen einer entsprechenden Strategie.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 53: Fit für die Zukunft BL: Keine analogen Hürden mehr für die digitale Unternehmensführung; 2021/254

Die Handelskammer beider Basel befürwortet die Digitalisierung von Behördengeschäften, sofern sich dadurch der administrative Aufwand und die Kosten auf Seite Unternehmen, Bevölkerung und Verwaltung reduziert. Behördengeschäfte sollen für Unternehmen möglichst effizient und kostengünstig möglich sein.
Eine Übersicht von bestehenden analogen Hürden wird begrüsst. Massnahmen zur Behebung der Hürden müssen nach Kosten/Nutzen für Unternehmen priorisiert und entsprechend umgesetzt werden. Dabei ist entscheidend, dass nicht eins zu eins der Prozess digitalisiert wird, sondern der Prozess vor einer Anpassung nach Optimierungspotential durchleuchtet wird. Erfahrungen und Lösungen von anderen Kantonen sollen im Sinne eines Best-Practice-Ansatzes genutzt werden und bestehende E-Government-Standards (Verein eCH) sollen angewendet werden. Dies soll zu Synergien zwischen den Kantonen und einheitlichen Umsetzungen von E-Government Lösungen führen und so mitunter die Behördengeschäfte von Unternehmen mit Aktivitäten und Standorten in mehreren Kantonen vereinfachen. Gerne verweisen wir auch auf die Bedürfnisse, welche Unternehmen und Privatpersonen auf der digitalen Austauschplattform «Resonanzraum Zukunft Baselland» (s. https://www.baselcrowd.ch/zbl-extern) geäussert haben. Die Plattform wurde durch die Handelskammer beider Basel gemeinsam mit der Standortförderung Baselland und dem KIGA Baselland lanciert.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 61 – 70: Diverse Vorstösse zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Tagesstrukturen und Tagesschulen

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird immer wichtiger. Der Wirtschaft fehlen schon jetzt in verschiedenen Branchen Fachkräfte. Durch familien- und schulergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schülern wird es für Eltern einfacher, ihre Familie und die Erwerbstätigkeit unter einen Hut zu bringen. Der Grundrichtung der obengenannten Vorstösse kann die Handelskammer daher zustimmen. Sicher dürfen die Vorstösse aber nicht als Motionen überwiesen werden, damit die Flexibilität in Bezug auf den Betreuungsbedarf erhalten bleibt. Die Vorstösse sind daher ausschliesslich als Postulate zu überweisen.

Wir bitten Sie, die Motionen als Postulate zu überweisen.

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