Verordnung über die Einführung eines Verpflichtungskredits

14.07.2016

Die Handelskammer beider Basel begrüsst das Vorhaben des Bundes, im RPV anstelle eines Zahlungsrahmens einen Verpflichtungskredit einzuführen. Weiter müssen Massnahmen, die den Anstieg der Abgeltungen eindämmen, konsequent umgesetzt werden.

Die Handelskammer begrüsst, dass sich der Bund weiterhin an den Betriebskosten des RPV beteiligt. Ebenfalls begrüsst sie die Ablösung eines Zahlungsrahmens durch das neue Instrument des Verpflichtungskredits. Dies insbesondere, weil ein Verpflichtungskredit die Verbindlichkeit und Planbarkeit von Angebotsausbauten besser möglich macht. Dass der Bundesbeschluss die Mittel für 2018/2019 freigibt und der Bundesrat über die zweite Tranche des Kredits für die Jahre 2020/2021 später befinden kann, wird als richtig erachtet.

 

Effizienzsteigerungen und Tarifmassnahmen werden begrüsst

Die Höhe des Verpflichtungskredits zur Finanzierung des Bundesanteils an den Leistungen des RPV für den Zeitraum von 2018 bis 2021 in der Höhe von 3‘970 Millionen Franken ist für die Handelskammer akzeptabel. Dies unter den Voraussetzungen, dass die Massnahmen, um den Anstieg der Abgeltungen einzudämmen, weiterhin konsequent umgesetzt werden. Der Kostendeckungsgrad im RPV muss weiter erhöht werden. Wo möglich und sinnvoll sollen z.B. Eisenbahnlinien durch Busbetrieb ersetzt werden. Dass neben Effizienzsteigerungen höhere Fahrpreise via Tarifmassnahmen von Transportunternehmen gedeckt werden sollen, ist ein richtiger Schritt in Richtung verursachergerechte Verkehrsfinanzierung.

 

Stellungnahme Verordnung über die Einführung eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr 

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