Unternehmerische Freiheit muss gewahrt sein

05.03.2021

Vergangenen November hat der Bundesrat die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 in die Vernehmlassung geschickt und damit aufgezeigt, wie er die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung umsetzen will. Die Wahrung der unternehmerischen Freiheit darf dabei nicht verloren gehen. Wir fordern deshalb die Gleichstellung heimischer Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten sowie eine verlässliche und planbare Klimapolitik. Denn nur so gelingt ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum.

Die UNO-Staatengemeinschaft hat sich mit ihrer Agenda 2030 dazu verpflichtet 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 zu erreichen. So sollen die grossen weltweiten Herausforderungen strukturiert und international abgestimmt angegangen werden. Vor wenigen Wochen endete nun die Vernehmlassung zur «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030» des Bundes. Das Strategiepapier wurde stark kritisiert. Für die Wirtschaft stellen insbesondere die Einschränkungen für die Unternehmen eine Gefahr dar: «Bereits heute nehmen heimische Unternehmen im Ausland ihre soziale und ökologische Verantwortung wahr. Wenn diese Unternehmen durch rein inländische Ziele aber stark eingeschränkt werden, sehen wir die unternehmerische Freiheit in Gefahr und eine grosse Benachteiligung der Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten», so Dr. Sebastian Deininger, Leiter Verkehr, Raumplanung, Energie und Umwelt. «Neue Massnahmen zur sozialen Nachhaltigkeit müssen sich an den Entwicklungen im Ausland orientieren, damit Schweizer Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil erleiden.»

Der Grundsatz der Agenda 2030, dass niemand zurückgelassen wird, muss denn also auch für die Unternehmen gelten. Hierfür gilt es die unterschiedlichen Ausgangslagen der Unternehmen zu berücksichtigen. «Unternehmen, die bereits heute ambitionierte Nachhaltigkeitsziele verfolgen, gilt es zu unterstützen. Gleichzeitig dürfen andere Unternehmen, die aufgrund der Branche, Grösse oder ihren finanziellen Möglichkeiten eingeschränkt sind, nicht überfordert werden», so Deininger weiter. Zudem liege bereits heute mit dem angenommenen Gegenvorschlag zur «Unternehmensverantwortungs-Initiative» (UVI) ein weiteres Massnahmenpaket vor, das die gelebte Praxis vieler Betriebe und die Regulierung im Ausland widerspiegelt. Deininger: «Massnahmen zur sozialen Nachhaltigkeit müssen mit der Idee und dem Ansatz des Gegenvorschlags kompatibel sein.» Zudem befürworte die Handelskammer die Förderung der Kreislaufwirtschaft im In- und Ausland durch Anreize und gute Rahmenbedingungen.

Zusätzliche Ziele aufnehmen

Die Landesregierung hat drei Ziele für ihre Strategie ausgewählt: «Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie und Biodiversität» sowie «Chancengleichheit». «Wir fordern jedoch auch ein dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum sowie hochwertige Bildung als dessen Basis als Ziele aufzunehmen.», so Deininger.

Konkret strebt der Bundesrat in der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030» (SNE) an, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den Ausbau von erneuerbaren Energien voranzutreiben und die biologische Vielfalt wiederherzustellen. «Wir setzen uns mit unserer Arbeit für eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik ein. Im Zusammenhang mit der SNE 2030 sehen wir aber grosse Herausforderungen im Auflösen der Zielkonflikte im Bereich Klima und Biodiversität sowie der Raumentwicklung.» Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist ein breit verankertes Bedürfnis der Schweizer Bevölkerung und wird von vielen als Wert an sich verstanden. Diesem muss daher auch bei der Raumentwicklung entsprechend Rechnung getragen werden. «Wir begrüssen die grundsätzliche Trennung von produktiven Flächen – insbesondere im dichten urbanen Raum – von solchen, die im Aussenbereich der Natur überlassen werden. Nur so können die zahlreichen Zielkonflikte einer produktiven Nutzung von Boden und dem Vorrang ökologischer Vielfalt adäquat adressiert werden. Ansätze, die eine Vermengung der Ziele und Nutzungen auf einer Fläche anstreben, lehnen wir allerdings dezidiert ab.»

Lesen Sie hier unsere Stellungnahme.

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