Änderung des Bildungsgesetz Baselland: Abschaffung des Bildungsrates

01.02.2017

Die Handelskammer beider Basel lehnt den Umsetzungsvorschlag des Regierungsrates ab. Mit einem Beirat, welcher keinerlei Beschlusskompetenzen hat, wird ein zahnloses Gremium geschaffen, welches zu einer Verpolitisierung des Bildungssystems führt.

Mit der Landratsvorlage "Änderung des Bildungsgesetz zur Umsetzung der Motion Verfassungskonforme Entscheidungen – Abschaffung Bildungsrat" wird seitens des Regierungsrates die Abschaffung des Bildungsrates in einer „Light-Version“ vorgeschlagen. Anstelle einer ersatzlosen Abschaffung des Bildungsrates soll ein beratendes Gremium (Beirat Bildung) konstituiert werden, welches jedoch keinerlei Beschlusskompetenzen mehr besitzt. Die bisherigen Hauptaufgaben des Bildungsrates, die Stufenlehrpläne und Stundentafeln einzelner Schularten zu beschliessen wie auch über obligatorische Lehrmittel der Volksschule zu entscheiden, werden neu vom Regierungsrat als alleinige Exekutive übernommen. Im Gegensatz zum Bildungsrat, der zu allen wichtigen bildungspolitischen Themen Stellung nehmen muss und rechtskräftige Entscheidungen treffen kann, steht es der Regierung frei, den Beirat Bildung hinzu zu ziehen oder nicht. Es steht ihr sogar frei, eine eventuelle Stellungnahme des Beirates zu berücksichtigen oder nicht.

 
Grundsätzliche Erwägungen

Die Zusammensetzung des Beirates lehnt sich nur noch teilweise an jene des bisherigen Bildungsrates an. Neu wird das Gremium zehn Mitglieder zählen. Während zusätzlich die Schulratspräsidentinnen und Schulratspräsidenten wie auch die Gemeinden je ein Mitglied vorschlagen dürfen, werden die politischen Parteien keine Mitglieder mehr zur Wahl vorschlagen können.

 

Der Bildungsrat geniesst nicht nur im Bildungswesen, sondern auch bei der Bevölkerung eine grosse Akzeptanz. Einerseits ist das der langjährigen Erfahrung der Bildungsräte im Bildungswesen, andererseits aber auch deren breiter Zusammensetzung zuzuschreiben. Vertreten werden die Interessen der Lehrpersonen, der Wirtschaft wie auch jene der Arbeitnehmer und der politischen Parteien. Die bisherigen Versuche, den Bildungsrat abzuschaffen, respektive die Kompetenzverschiebung hin zum Landrat zu bewirken, sind daher bislang auch immer an der Urne gescheitert.

Abschaffung auf Raten

Die Handelskammer befürchtet, dass nach der Bildung eines Beirates ohne Erlasskompetenzen, dieser in wenigen Jahren ebenfalls abgeschafft wird. So geschehen mit dem Erziehungsrat im Kanton Solothurn. Dieser wurde im 2011 in ein rein beratendes Gremium umgestaltet, um schliesslich nach vier Jahren ersatzlos gestrichen zu werden.

 

Diese Vorgehensweise mag einen guten Grund haben. Die Abschaffung des Bildungsrates ist bei der Bevölkerung ein unbeliebtes Thema: 2012 und 2016 wurde die Abschaffung wie auch die Kompetenzverschiebung abgelehnt. Da auch die aktuelle Vorlage mit grosser Wahrscheinlichkeit vor das Baselbieter Stimmvolk kommt, verspricht sich die Regierung, mit einem Ersatzgremium die Bevölkerung nun aber doch umstimmen zu können.

 

Verpolitisierte Bildung

Das Baselbieter Volk hat aber längst erkannt, dass sich die Bildung unserer Jugend nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen eignet. Auch wenn bei der aktuellen Vorlage die Kompetenzen nicht dem Landrat zufallen, sondern dem Regierungsrat, so birgt dies doch grosse Gefahren. So kündigte die Vorsteherin des Bildungs-, Kultur- und Sportdepartments (BKSD) beispielsweise im Herbst medial an, dass sie die Einführung des Lehrplans 21 auf der Sekundarstufe I für weitere zwei Jahre hinausschieben werde. Dies, obwohl bekannt ist, dass bereits seit 2014 ein rechtsgültiger Entscheid des Bildungsrates vorliegt. Eine Anpassung, respektive Änderung des Einführungszeitpunktes ist mit der aktuellen Rechtslage nur durch den Bildungsrat möglich. Aus Sicht der Handelskammer ist diese Kompetenzlegung notwendig und richtig, um Entschlüsse und Entscheidungen unter dem Aspekt der Bildungsqualität und des Bildungsauftrages zu prüfen. Diese Qualitätskontrolle ist durch den Bildungsrat gewährleistet und wird mit einem Beirat nicht mehr möglich sein.

 

Des Weiteren gilt es zu bedenken, dass je nach Zusammensetzung des Regierungsrates, respektive der Parteizugehörigkeit der Vorsteherin oder des Vorstehers des BKSD das kantonale Bildungsangebot aus- oder abgebaut werden kann. Der Bildungsrat kann hier ein wichtiges Instrument bei der Meinungsbildung sein, verhindert aber eben auch Machtkonzentrationen. Damit schützt er die Bildungsqualität vor finanzpolitischen oder ideologischen Bewegungen und bietet dem Bildungssystem die benötigte Sicherheit, Konstanz und Kontinuität.

 

Fazit

Es ist kaum ein Zufall, dass der Ruf nach Abschaffung des Bildungsrates im Baselbiet immer dann laut wird, wenn Sparmassnahmen im Bildungsbereich geplant sind. Mit einem Beirat, welcher keine Entscheidung treffen kann, wäre es für die Regierung einfach, das kantonale Bildungsangebot je nach finanzieller Lage zu kürzen. Was das Bildungswesen im Kanton Basel-Landschaft aber im Moment benötigt, ist Planungssicherheit und Kontinuität. Nur so kann die Bildungsqualität weiter garantiert werden.

 

Die Handelskammer beider Basel lehnt den Vorschlag des Regierungsrates, den Bildungsrat abzuschaffen und durch den Beirat Bildung zu ersetzen, ab. Für die Wirtschaft ist ein qualitativ hochstehendes Bildungssystem ein enorm wichtiger Standortfaktor. Diesem ist Sorge zu tragen und darauf zu achten, dass es nicht zu einem reinen Finanzfaktor degradiert wird.

 

Stellungnahme

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