Stellungnahme zur Konkretisierung des Heilmittelgesetzes

20.10.2017

Um attraktive Bedingungen für die Pharmaforschung in der Schweiz zu schaffen, braucht es Änderungen in den revidierten Verordnungen, die das Heilmittelgesetz konkretisieren. Die Handelskammer beider Basel stützt daher die Stellungnahmen von Interpharma und vips.

Mit der Revision des Heilmittelgesetzes will der Gesetzgeber gute Rahmenbedingungen für die Pharmaforschung in der Schweiz schaffen. Das Parlament hat dazu beschlossen, die Bereiche Forschungsanreize und geistiges Eigentum zu verbessern. Damit soll der Forschungs- und Pharmastandort Schweiz sowie die Versorgungssicherheit und den Wettbewerb gestärkt werden.

 

Wettbewerb stärken

Weiter hat der Gesetzgeber den klaren Willen geäussert, dass Zulassungen aus Ländern mit vergleichbaren Zulassungssystemen von der Schweizer Behörde anerkannt werden, um damit den Wettbewerb zu stärken, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und unnötige Doppelspurigkeiten zu verhindern. Schliesslich gilt es zu verhindern, dass die Industrie durch die Revision der Verordnungen mit hohen Kosten konfrontiert wird.

 

Um dies zu erreichen, braucht es Änderungen in den revidierten Verordnungen, die das Heilmittelgesetz konkretisieren. Die Handelskammer beider Basel stützt daher die Stellungnahmen von Interpharma und vips und spricht sich für die Umsetzung der geforderten Anpassungen aus.

 

Stellungnahme der Handelskammer beider Basel

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