Stellungnahme zum «Agglomerationsprogramm Basel, 3. Generation»

04.05.2018

Stellungnahme der Handelskammer beider Basel bzgl. der Objektblätter V1.2: Agglomerationsprogramm, V2.1: Übergeordnete Projekte, V2.2: Kantonsstrassennetz, V2.3: Schienennetz

Bei den Objektblättern wäre unter dem Punkt «Termine» die Aufführung konkreter Jahreszahlen wünschenswert und angebracht. Die Nennung von Zeiträumen (e.g. mittelfristig (5-15 Jahre)) ist zu unverbindlich, insbesondere, wenn diese nicht mit den Richtplananpassungen aktualisiert werden.

 

  • Aus Sicht der Handelskammer wäre es zudem wünschenswert, jedem Projekt einen detaillierteren Zeitplan hinzuzufügen, der nach Phasen, d.h. 1. Planung, 2. Projektierung und 3. Realisierung samt den Meilensteinen A. Projekt in Ort und Lage definiert, B. Rechtskräftige Baubewilligung erteilt, C. Baubeginn und D. Inbetriebnahme, gegliedert ist.

 

Anmerkungen bezüglich Objektblatt V1.2: Agglomerationsprogramm

Keine

 

Anmerkungen bezüglich Objektblatt V2.1: Übergeordnete Projekte

 

  • Betrifft: A. Ausgangslage, Seite 6, Absatz 5

Die Handelskammer teilt die Einschätzung, dass sich die langfristige Planung soweit möglich auf leistungsfähige Hauptachsen (Hochleistungsstrassen) fokussieren sollte. Hierfür ist jedoch nicht nur ein qualitativer, sondern auch ein quantitativer Ausbau notwendig. Diesen bitten wir in den Richtplan aufzunehmen.

 

  • Betrifft: B. Ziele, Punkt d), Seite 7

Aus Sicht der Handelskammer ist das übergeordnete Strassennetz dort auszubauen wo dies regionale und nationale oder sicherheitsmässige Interessen erfordern. Unter diesen Interessen verstehen wir auch die Reduktion von Stau infolge von Überlastungen, welche bekanntermassen die Hauptursache für Stau auf dem übergeordneten Strassennetz darstellen. Wir bitten daher die Reduktion von Stau explizit in die Ziele eines Ausbaus aufzunehmen.

 

  • Betrifft: C. Voraussichtliche Auswirkungen, Seite 11, letzter Absatz

Hier ist die Rede von Verkehrsmanagementmassnahmen. Die Handelskammer bittet diese zu konkretisieren.

 

  • Betrifft: C. Voraussichtliche Auswirkungen, Seite 12, letzter Absatz

Wir beantragen die Passage zur Umfahrung Liestal stehen zu lassen. Da die Verantwortlichkeit mit der A22 an den Bund übergeht, ist dies entsprechend in den Richtplan zu übernehmen.

Anmerkungen bezüglich Objektblatt V2.2: Kantonsstrassennetz

 

  • Betrifft: B. Ziele, Punkt b), Seite 19

Aus Sicht der Handelskammer ist das übergeordnete Strassennetz dort auszubauen wo dies regionale und nationale oder sicherheitsmässige Interessen erfordern. Unter diesen Interessen verstehen wir auch die Reduktion von Stau infolge von Überlastungen, welche bekanntermassen die Hauptursache für Stau auf dem übergeordneten Strassennetz darstellen. Wir bitten daher die Reduktion von Stau explizit in die Ziele eines Ausbaus aufzunehmen.

Anmerkungen bezüglich Objektblatt V2.3: Schienennetz

 

  • Betrifft: B. Ziele, Punkt a), Seite 29

Aus Sicht der Handelskammer muss vor allem auch eine gute grenzüberschreitende Vernetzung mit den ÖV-Angeboten, dem Langsamverkehr und dem privaten Motorfahrzeugverkehr stattfinden. Diesen Aspekt bitten wir aufzunehmen.

 

  • Betrifft: C. Voraussichtliche Auswirkungen, Seite 31

Wir beantragen die Passage zur Regio S-Bahn stehen zu lassen. Die Streichung aus dem kantonalen Richtplan erscheint verfrüht und nachteilig, da sich die Botschaft zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) nach wie vor im politischen Entscheidungsprozess befindet. Allenfalls könnten der Realisierungshorizont sowie die Kosten angepasst werden.

 

  • Betrifft: C. Voraussichtliche Auswirkungen, Seite 36

Eine verbesserte Anbindung des Wirtschaftsareals Bachgraben mit dem ÖV wird von der Handelskammer begrüsst. Den angegebenen mittelfristigen Realisierungshorizont von 5 - 15 Jahren erachtet die Kammer hingegen als zu wenig ambitioniert und fordert, auch aufgrund der starken Dynamik des Arbeitsplatzgebiets, eine höhere zeitliche Priorisierung.

 

Stellungnahme KRIP Baselland

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