Keine unbefristete Weiterführung der höheren Mehrwertsteuer!

12.10.2015

Die Handelskammer beider Basel anerkennt die Bedeutung der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer als Haupteinnahmequellen des Bundes. Die Wirtschaft erachtet die unbefristete Weiterführung dieser beiden Steuern jedoch nicht als richtigen Weg. Damit opfert der Bund eine allfällig notwendige Flexibilität im Steuerwesen. Aus diesem Grund wehrt sich die Handelskammer beider Basel vehement gegen eine Abschaffung der Befristung.

Zur Vernehmlassungsvorlage

Die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer stellen mit 63 Prozent die Haupteinnahmequellen des Bundes dar. Beide Steuern sind in der Bundesverfassung als befristete Steuern festgehalten. Der Bund möchte mit der neuen Finanzordnung 2021 die Befristung aufheben und die Bundesverfassung entsprechend anpassen. Seit die Finanzordnung besteht, wurden mehrere Anläufe unternommen, die Befristung der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer aufzuheben. Drei Mal wurden die Beschlüsse in einer Volksabstimmung verworfen: 12. Juni 1977, 20. Mai 1979 und 2. Juni 1991.

 

Anliegen

Die Handelskammer beider Basel wehrt sich vehement gegen eine Abschaffung der Befristung bei der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer. Die Kammer anerkennt die Bedeutung dieser beiden Haupteinnahmequellen für den Finanzhaushalt des Bundes. Eine unbefristete Weiterführung ist jedoch nicht der richtige Weg, da damit die notwendige Flexibilität im Steuerwesen geopfert wird. So kann zum heutigen Zeitpunkt beispielsweise noch nicht beurteilt werden, wie genau die Unternehmenssteuerreform III ausgestaltet sein wird. Unter Umständen wären Anpassungen in der Steuerpolitik notwendig, die mit der Aufhebung der Befristung nicht mehr möglich wären.

 

Eine Befristung gibt der Politik wie dem Volk die demokratische Möglichkeit, sich in regelmässigen Abständen mit staats- und finanzpolitischen Grundsatzfragen zu beschäftigen. Die Wirtschaft schlägt deshalb vor, die Übergangsbestimmungen jeweils um zehn Jahre zu verlängern.

 

Die nicht mehr notwendige Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer zu streichen, begrüsst die Kammer hingegen.

 

Stellungnahme zum Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung (NFO 2021)

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